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mapsnet
am 19.07.2017
Firma wurde von Herold.at entfernt
auf herold.at
Bewertung von mapsnet
am 19.07.2017, 10:25

Unterirdische Vor-Kinoerfahrung Der Inhaber des muffig anmutenden Kinos vergibt offenbar gerne bei Veranstaltungen für Kinder, in diesem Falle ein Kinderradrennen in Tulln, als Siegerprämie Kinogutscheine seines Kinos, deren rechtskonforme Einlösung mehr als schwierig ist und nur in Folge eines Polizeieinsatzes wieder in geordnete Bahnen gelenkt werden konnte. Wer also einen Gutschein dieses Kinos sein Eigen nennen darf, möchte bitte hellseherische Fähigkeiten besitzen, denn diese sind offenbar notwendig um die genauen Bedingungen dieses Gutscheins im etwas anders tickenden Hirn des Kinobetreibers auszulesen. Mein Sohn gewann einen Gutschein, der keinerlei Einschränkungen bezogen auf Anzahl oder Alter der Gutscheinnutzer hatte. Leider kam das böse Erwachen dann an der "Foyer"-Kassa. Denn dort verlangte der "nette" Kassa-Mensch von mir den vollen Eintrittspreis. Mein mich begleitender Sohn zahlte nichts. Der Gutschein würde nur für eine Person gelten, bekam ich vom mittlerweile weniger begeisterten Kassa-Menschen, dem vermeintlichen GF des "Kinolokals", nach kurzer Rückfrage, zu hören . Daß dies auf dem Gutschein mit keiner Silbe vermerkt war quitierte er mit einem einfachen "das war schon immer so"! Ich zahlte natürlich, denn wer möchte seinem Sechsjährigen schon einen Kinoabend, auf den er sich tagelang freute, versauen. Ich jedenfalls nicht. Dummerweise gehöre ich nun zu den Menschen, die vorerst unergründliche Dinge zum Verständnis hinterfragen. So fragte ich, warum der Gutschein nicht auf mich (30+) Anwendung fand und ich in Folge nur den Kinderpreis hätte bezahlen müssen. Eine adäquate Lösung, mit der ich hätte gut leben können. Ich bekam zu hören, ich wäre frech nach einem kostenlosen Gutschein (ich möchte erneut betonen, daß es sich um eine Prämie aufgrund einer Gegenleistung handelt) auch noch zu diskutieren und diesen zu hinterfragen. Ich war natürlich zu keiner Zeit aufbrausend. Kritik kann dieser Zeitgenosse offenbar überhaupt nicht vertragen, was sodann in einem Hausverwais und dem untersagen des Kinofilms endete. In Folge der Eintrittpreis rückerstattet und der Gutschein einbehalten! Erst nach einem von mir initierten Polizeieinsatz folgte der Kassamann den Gutschein, dann jedoch unter den Augen der Polizei, handschriftlich manupuliert durch weitere übervorteilende Einschränkungen, aber "netterweise" verlängert um ein Jahr, wieder aus. Der Kinoabend war damit unter Tränen meines Sohnes beendet. Ein einschneidendes Kinoerlebnis was ich niemandem, außer dem Kinoonkel natürlich, wünschen möchte. Einen Kinogutschein an Kleinkinder auszufolgen, die alleine nicht in der Lage sind, Kinobesuche zu absolvieren und deren Begleiter zu nötigen, für die Begleiterkarte zu bezahlen, grenz an Sittenwidrigkeit und ist Geschäftemacherei übelster couleur. Diesem Vorwurf wird sich der Betreiber auch in einer anstehenden Zivilrechtsverhandlung gefallen lassen müssen. Künftig werde ich einen großen Bogen um Kinoekel machen.
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