Registrierung
am 07.02.2013
immOH! Energie- und Gebäudemanagement GmbH
auf herold.at
Bewertung von Registrierung
am 07.02.2013, 22:47
Bereits vor 10 Jahren
Die Fernwärme Wien liefert nur bis zur Übergabestation im Haus, der
Kontraktor - immer öfter eine Tochterfirma des Bauträgers - übernimmt
das Heizmedium (heißes Wasser) an der "Übergabestelle" und verrechnet
für das "Management" der Energie (das heiße Wasser muss durch alle
Heizkörper im Haus fließen) weitere Kosten.
Den Rekord dabei schlägt die "Energiecomfort - Energie und
Gebäudemanagement GmbH". Deren Gesellschaftsanteile hält übrigens zur
Gänze die Wien Energie GmbH, die wiederum zu 100% der Wiener
Stadtwerke Holding AG einverleibt ist. Die Fernwärme liefert
sozusagen bis zur Haustür, dort übernimmt die Energiecomfort und
verteuert durch ihre "Leistungen" die Kilowattstunde von 12,69 auf
stattliche 23,01 Cent wie das objektive Fachmedium "Konsument"
(03/2003) vorrechnet. Eine stattliche Kostensteigerung von 81%.
"Wer sich wehren will, findet heute immer öfter unangenehme
Klauseln im Mietvertrag. Diese Kontraktfirmen sind oft auf 20 Jahre
festgeschrieben. Nicht nur der VKI hält diese Praxis für
rechtswidrig" unterstützt Ellensohn die eingebrachte Klage des VKI
gegen diese Praxis.
"Wir Grüne werden außerdem im Landtag am kommenden Donnerstag
einen Antrag einbringen, der sicherstellen soll, dass diese Praxis
von der Stadt Wien nicht auch noch mit öffentlichen Mitteln
mitgefördert wird." Ellensohn verweist auf den Vorschlag der Grünen:
"In Zukunft sollen Bauträger, die Fördermittel nach dem WWFSG in
Anspruch nehmen wollen, festhalten müssen, ob "Zwischenhändler" für
Wärme-, Kaltwasser- oder Elektrizitätslieferungen in den zukünftigen
Kauf- oder Mietverträgen festgelegt werden. Förderzusagen durch die
Stadt Wien sollen nur noch dann gewährt werden, wenn diese geplanten
Maßnahmen zum offensichtlichen ökologischen Vorteil sind - Einspeisen
von Alternativenergien - und die Verteuerung der Energiekosten
gegenüber dem Direktbezug von der Fernwärmebetreiberin keinesfalls
zehn Prozent übersteigt."