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TheTyrol4ever
am 23.02.2013
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auf herold.at
Bewertung von TheTyrol4ever
am 23.02.2013, 22:11

Real Invest ist Eigentümer von diversen Wohnanlagen in Wien. Leider wurde meine Wohnanlage damals auch an Real Invest verkauft und so musste ich beim Erwerb meiner Mietkaufwohnung ohne Rechtsgrundlage einen "Pauschalbetrag" bezahlen, weil Real Invest beim Kauf unserer Wohnhausanlage angeblich ein "Vor- bzw. Umsatzsteuerschaden" einstanden war. Diesen hatten wir Kaufinteressenten nun alle zu begleichen, sonst hätten wir unsere Mietkaufwohnungen überhaupt nicht bekommen. Vielen sprangen innerhalb der sich daraus ergebenden 6monatigen Kaufverzögerung ab, weil sie den im ursprünglichen Mietkaufvertrag gar nicht vorhandenen, von Real Invest aber geforderten Betrag nicht auftreiben konnten. Dies war ganz im Sinne von Real Invest, denn nun verloren sie die Wohnungen nicht an uns als Eigentümer, sondern konnten diese als Mietwohnungen behalten, was für Real Invest mehr Gewinn bedeutete. Mit anwältlicher Unterstützung gelang es uns Kaufinteressenten den Pauschalbetrag zu reduzieren, begleichen mussten wir ihn trotzdem. Im Anschluss wurde noch unseren Betriebskosten Fonds, in den wir alle jahrelang eingezahlt hatten und von dem etwaige Reparaturen beglichen werden sollten, von Real Invest eingezogen. Dies war jedoch rechtlich gedeckt. Jetzt wäre die Wohnanlage allerdings reparaturbedürftig, das Geld dafür ist jedoch nicht mehr vorhanden. Für uns alle bedeutete der Kauf der Wohnung und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten im Rechtsstreit mit Real Invest eine erhebliche psychische Belastung. Da sparte jeder 10 Jahre lang für den Erwerb der Wohnung und wurde dann mit solchen Unfassbarkeiten konfrontiert. Seitdem glaube ich nicht mehr an den österreichischen Rechtsstaat. Mit Real Invest und der Bank Austria möchte ich aufgrund dieser Erfahrung bis an mein Lebensende nichts mehr zu tun haben. Ich rate jedem Mietkaufwohnungsinteressenten in Wien den Vertrag vom Anwalt seines Vertrauens überprüfen zu lassen. Ist der Mietkaufwohnungsvertrag, was die Höhe der Restzahlung beim Erwerb der Wohnung betrifft, zu wenig konkret oder ist der Übergabezeitpunkt der Wohnung vom Eigentümer an den Käufer nicht eindeutig angegeben oder heißt der ursprüngliche Eigentümer der Mietkaufwohnung womöglich gar Real Invest - besser Finger weg!
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