Alles rund um das Thema Autopickerl findest du hier. Foto: Adobe Stock, (c) topshots
Das Autopickerl muss in Österreich in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Die sogenannte “Pickerl” bzw. § 57a Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen rund um die Pickerl-Überprüfung: Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was passiert, wenn das Pickerl überzogen ist? Kann man mit einem überzogenen Pickerl in den Urlaub fahren?
Grundsätzlich ist bei der Kfz-Überprüfung lediglich der Zulassungsschein vorzulegen. Weiters gilt folgendes:
Auf dem Pickerl bzw. der Plakette sind das Kennzeichen, die Plakettennummer sowie das Monat und Jahr für die nächste Fälligkeit eingestanzt. Je nach Abgaswerten wird eine weiße oder grüne Begutachtungsplakette ausgegeben:
Nein, da sich das Service in der Regel auf Wartungsarbeiten bezieht, die vom Fahrzeughersteller in Abhängigkeit von einem gewissen Kilometerstand vorgegeben sind. Sinnvollerweise kann man jedoch das Service im Zuge der Pickerl-Überprüfung durchführen lassen.
Grundsätzlich ist der Monat der Erstzulassung für die Pickerl Überprüfung maßgebend. Für PKW und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen legt die 3-2-1-Regelung die Kontrollintervalle fest. Das bedeutet, dass die erste Begutachtung nach 3 Jahren erfolgt, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und ab dem dritten Jahr muss das Autopickerl jährlich gemacht werden.
Der genaue Zeitpunkt für die Überprüfung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. In Österreich gibt es diesbezüglich jedoch einen Toleranzzeitraum von 6 Monaten, der bereits einen Monat vor Fälligkeit (= Erstzulassungsmonat) beginnt und 4 Monate danach endet. Mit dem ÖAMTC Pickerl-Rechner kann man den Toleranzzeitraum und die Fälligkeit des Kfz Pickerl automatisch berechnen lassen.
Österreichische Toleranzfristen werden nicht in allen Ländern anerkannt, da andere Fristen gelten. Es empfiehlt sich daher, vor jeder Auslandsreise das Pickerl auf Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls vor Reiseantritt erneuern zu lassen.
Bis zu € 2.180 kann es dich in Österreich an Strafe kosten, wenn du mit abgelaufenem Autopickerl fährst. Was viele nicht wissen, dies gilt sowohl für den Zulassungsbesitzer als auch den Lenker. Denn als Lenker hat man gesetzlich die Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt über die Gültigkeit der Plakette zu vergewissern.
Auch im Falle eines Unfalles kann eine ungültige Plakette weitreichende, unangenehme Folgen haben. Dann nämlich, wenn der Unfall durch einen Mangel verursacht wurde, der bei rechtzeitiger Begutachtung behoben worden wäre. In solchen Fällen werden Halter und Lenker zur Verantwortung gezogen. Konkret bedeutet das, dass die Versicherung möglicherweise keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.
Da die Plakette trotz der Kritik von Autoverbänden nach wie vor außen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, kann es leicht zu Beschädigungen kommen. Wird z.B. beim Eiskratzen im Winter die Plakette zerstört oder unlesbar, droht theoretisch eine Strafe bis zu einem Strafausmaß von € 5.000. Laut ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer liegt das übliche Strafmaß jedoch in der Regel bei etwa € 100.
Eine Ersatzplakette kannst du dir gegen Vorlage des Zulassungsscheines und des aktuellen Prüfgutachtens in jeder Werkstätte ausstellen lassen. Das Prüfgutachten gilt als amtliches Dokument und wird für das Ersatzpickerl im Original benötigt. Erleichtert wird die Ausstellung durch die elektronische Erfassung der Begutachtungsplaketten. Das Prüfgutachten ist elektronisch hinterlegt und kann somit von der jeweiligen Begutachtungsstelle auch direkt abgerufen werden.
Bei der Pickerl-Begutachtung wird überprüft, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Zudem wird darauf geachtet, dass das Fahrzeug nicht übermäßig Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht. Im Einzelnen werden folgende Elemente des Kfz geprüft:
Das Gutachten solltest du unbedingt aufbewahren, da du es bei einem eventuellen Verkauf des Fahrzeuges dem neuen Eigentümer aushändigen musst. Auch bei der Beantragung einer Ersatzplakette musst du das Gutachten im Original vorlegen. Solltest du das Gutachten verloren haben, kannst du dir von der Begutachtungsstelle, die die Überprüfung durchgeführt hat, ein Duplikat ausstellen lassen.
Die rechtlichen Grundlagen der § 57a Überprüfung bilden übrigens § 57a Kraftfahrgesetz (KFG) sowie die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV).
Nach der § 57a Überprüfung wird dem Fahrzeugbesitzer ein detaillierter Prüfbericht mit allen erkannten und relevanten Mängeln vorgelegt. Basis für die Unterscheidung dieser Mängel ist der sogenannte „Mängelkatalog“, der genau definiert, wie ein Mangel einzustufen ist.
Allerdings bestehen hier Ermessensspielräume, die von Prüfer zu Prüfer unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen können. Was der eine Prüfer als z.B. normales Spiel bei den Lenkstangen erachtet, kann für den anderen bereits einen schweren Mangel darstellen. Der Katalog soll daher den Ermessensspielraum der Prüfer – insbesondere bei qualitativen, also nicht wirklich messbaren Mängeln – möglichst minimal halten.
Welche Mängel grundsätzlich unterschieden werden, hier in einer kurzen Übersicht:
Mit 1. Februar 2016 wurde die § 57a Überprüfung wesentlich vereinfacht. Ein Autobesitzer, dessen Fahrzeug wegen eines schweren Mangels bei der Pickerl-Überprüfung durchgefallen ist, muss nun nicht mehr mit dem reparierten Fahrzeug neuerlich eine komplette Überprüfung durchlaufen. Lediglich die Behebung des schweren Mangels sowie offensichtlich neue Mängel werden bei der nochmaligen Überprüfung beurteilt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du das Fahrzeug binnen vier Wochen in derselben Begutachtungsstelle vorführst und mit dem Auto in dieser Zeit nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hast.
Grundsätzlich gilt, dass die Begutachtungsplakette bzw. das Autopickerl nicht tiefer als 40 cm und nicht höher als 190 cm über der Fahrbahn angebracht werden darf.
Die Kosten des Autopickerls variieren je nach Automarke und Kfz-Werkstatt. Laut der AK Stichproben-Erhebung 2019 lagen die durchschnittlichen Pickerlkosten in Wien bei Benzinmotoren € 66,92 und bei Dieselmotoren € 69,98, wobei Autofahrerclubs zu den günstigsten Anbietern gehören (ÖAMTC: € 42,40, ARBÖ: € 50,85). Wenn du die jährliche Pickerlüberprüfung deines Autos nicht gleichzeitig mit einem Service durchführen lässt, kostet das je nach Automarke und Werkstätte bei Benzin- und Dieselmotoren inklusive Plakette zwischen € 103,50 und € 541.
Im Zuge der 2017 durchgeführten AK-Erhebung wurden auch die Preise für Lackierer, Mechaniker und Spengler einem Vergleich unterzogen. Was eine Stunde – je nach Autotyp und Schaden – in den untersuchten Wiener Kfz-Werkstätten (Preise in €/Euro) kostet, hier im Überblick:
Die Pickerlkosten für Moped und Motorrad unterliegen ähnlichen Schwankungen. Laut Erhebung der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2017 sind für die Pickerlüberprüfungen in Werkstätten beim Moped zwischen € 15 und € 43,90 und beim Motorrad zwischen € 18,50 und € 52,80 zu bezahlen. Für Autofahrer-Clubmitglieder kostet das Mopedpickerl beim ARBÖ € 21,80 und beim ÖAMTC € 20,90. Das Pickerl für das Motorrad kostet beim ARBÖ € 29,80 und beim ÖAMTC € 29,40.
Tipp: Wer auf der Suche nach einer KFZ-Werkstatt ist, kann sich sehr gut an den Autowerkstatt-Empfehlungen auf Herold.at orientieren.
Wir wünschen dir eine reibungslose Auto Pickerl-Überprüfung und gute Fahrt!
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Kommentare
Wenn man nur einmal im Jahr etwas damit zu tun hat, eine ideale Beschreibung. Wir von http://zustelldienst-graz.at die fortlaufend etwas damit zu tun haben empfehlen diesen Beitrag.