Motor & Technik

Auto Pickerl: Alle Infos zur § 57a Überprüfung

Bevor man dich aus dem Verkehr zieht: Hier findest du alle Informationen zur 57a Überprüfung. Foto: Adobe Stock, (c) topshots

Das Autopickerl muss in Österreich in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Die sogenannte “Pickerl” bzw. § 57a Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen rund um die Pickerl-Überprüfung: Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was passiert, wenn das Pickerl überzogen ist? Kann man mit einem überzogenen Pickerl in den Urlaub fahren?

Das Auto Pickerl: 13 Fragen und Antworten

1. Was muss man zur § 57a Überprüfung mitbringen?

Grundsätzlich ist bei der Kfz-Überprüfung lediglich der Zulassungsschein vorzulegen. Weiters gilt folgendes:

  • Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs und bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg sind jedoch unbedingt auch die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen.
  • Für nicht zugelassenen Fahrzeugen muss man Genehmigungsdokumente (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank,…) mitbringen.
  • Bei historischen Fahrzeugen sind zusätzlich die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre, sowie das Genehmigungsdokument vorzulegen.

2. Welche Arten von Auto Pickerl gibt es?

Auf dem Pickerl bzw. der Plakette sind das Kennzeichen, die Plakettennummer sowie das Monat und Jahr für die nächste Fälligkeit eingestanzt. Je nach Abgaswerten wird eine weiße oder grüne Begutachtungsplakette ausgegeben:

  1. Weiße Pickerl werden für abgasarme PKW, Kombi und LKW bis 3,5 Tonnen mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!), Elektroautos und Anhänger vergeben. Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99 sowie abgasarme Motorräder erhalten ebenfalls ein weißes Pickerl.
  2. Grüne Pickerl erhalten alle anderen Fahrzeuge, die im Vergleich zu oben genannten Fahrzeuggruppen höhere Abgaswerte aufweisen.

3. Ersetzt ein Service das Auto Pickerl?

Nein, da sich das Service in der Regel auf Wartungsarbeiten bezieht, die vom Fahrzeughersteller in Abhängigkeit von einem gewissen Kilometerstand vorgegeben sind. Sinnvollerweise kann man jedoch das Service im Zuge der Pickerl-Überprüfung durchführen lassen.

4. In welchen Abständen muss man das Auto Pickerl machen?

Grundsätzlich ist der Monat der Erstzulassung für die Pickerl Überprüfung maßgebend. Für PKW und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen legt die 3-2-1-Regelung die Kontrollintervalle fest. Das bedeutet, dass die erste Begutachtung nach 3 Jahren erfolgt, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und ab dem dritten Jahr muss das Autopickerl jährlich gemacht werden.

5. Wie lange darf man das Auto Pickerl überziehen?

Der genaue Zeitpunkt für die Überprüfung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. In Österreich gibt es diesbezüglich jedoch einen Toleranzzeitraum von 6 Monaten, der bereits einen Monat vor Fälligkeit (= Erstzulassungsmonat) beginnt und 4 Monate danach endet. Mit dem ÖAMTC Pickerl-Rechner kann man den Toleranzzeitraum und die Fälligkeit des Kfz Pickerl automatisch berechnen lassen.

6. Gilt der Toleranzzeitraum auch im Ausland?

Österreichische Toleranzfristen werden nicht in allen Ländern anerkannt, da andere Fristen gelten. Es empfiehlt sich daher, vor jeder Auslandsreise das Pickerl auf Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls vor Reiseantritt erneuern zu lassen.

7. Was passiert, wenn das Pickerl abgelaufen ist?

Bis zu € 2.180 kann es dich in Österreich an Strafe kosten, wenn du mit abgelaufenem Autopickerl fährst. Was viele nicht wissen, dies gilt sowohl für den Zulassungsbesitzer als auch den Lenker. Denn als Lenker hat man gesetzlich die Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt über die Gültigkeit der Plakette zu vergewissern.

Auch im Falle eines Unfalles kann eine ungültige Plakette weitreichende, unangenehme Folgen haben. Dann nämlich, wenn der Unfall durch einen Mangel verursacht wurde, der bei rechtzeitiger Begutachtung behoben worden wäre. In solchen Fällen werden Halter und Lenker zur Verantwortung gezogen. Konkret bedeutet das, dass die Versicherung möglicherweise keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.

8. Beschädigtes Pickerl – was tun?

Da die Plakette trotz der Kritik von Autoverbänden nach wie vor außen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, kann es leicht zu Beschädigungen kommen. Wird z.B. beim Eiskratzen im Winter die Plakette zerstört oder unlesbar, droht theoretisch eine Strafe bis zu einem Strafausmaß von € 5.000. Laut ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer liegt das übliche Strafmaß jedoch in der Regel bei etwa € 100.

Eine Ersatzplakette kannst du dir gegen Vorlage des Zulassungsscheines und des aktuellen Prüfgutachtens in jeder Werkstätte ausstellen lassen. Das Prüfgutachten gilt als amtliches Dokument und wird für das Ersatzpickerl im Original benötigt. Erleichtert wird die Ausstellung durch die elektronische Erfassung der Begutachtungsplaketten. Das Prüfgutachten ist elektronisch hinterlegt und kann somit von der jeweiligen Begutachtungsstelle auch direkt abgerufen werden.

9. Was wird bei einer § 57a – Begutachtung überprüft?

Bei der Pickerl-Begutachtung wird überprüft, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Zudem wird darauf geachtet, dass das Fahrzeug nicht übermäßig Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht. Im Einzelnen werden folgende Elemente des Kfz geprüft:

  • Beleuchtung (Funktion, Reflektoren, etc.)
  • Scheiben (Steinschlag, etc.)
  • Fahrgestell und Karosserie (Beschädigungen, Korrosion, fehlende Teile, etc.)
  • Bremsen (Wirksamkeit am Bremsenprüfstand, Siedepunkt Bremsflüssigkeit, etc.)
  • Lenkung
  • Motor
  • Reifen und Räder (richtige Dimension, Risse, Abnutzung, Verschleiß, etc.)
  • Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsgurt, die Sicherheitskopfstütze, Gurtstraffer, Airbag, Überrollbügel, Knautschzone, Seitenaufprallschutz Antiblockiersystem (ABS), elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) etc.)
  • Ausrüstung (Warndreieck, Warnwesten, Verbandszeug)
  • Abgaswerte am Abgasmessgerät
  • Übereinstimmung Fahrzeugpapiere mit dem Fahrzeug

Das Gutachten solltest du unbedingt aufbewahren, da du es bei einem eventuellen Verkauf des Fahrzeuges dem neuen Eigentümer aushändigen musst. Auch bei der Beantragung einer Ersatzplakette musst du das Gutachten im Original vorlegen. Solltest du das Gutachten verloren haben, kannst du dir von der Begutachtungsstelle, die die Überprüfung durchgeführt hat, ein Duplikat ausstellen lassen.

Die rechtlichen Grundlagen der § 57a Überprüfung bilden übrigens § 57a Kraftfahrgesetz (KFG) sowie die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV).

10. Welche Mängel können im Pickerl-Prüfbericht festgestellt werden?

Nach der § 57a Überprüfung wird dem Fahrzeugbesitzer ein detaillierter Prüfbericht mit allen erkannten und relevanten Mängeln vorgelegt. Basis für die Unterscheidung dieser Mängel ist der sogenannte „Mängelkatalog“, der genau definiert, wie ein Mangel einzustufen ist.

Allerdings bestehen hier Ermessensspielräume, die von Prüfer zu Prüfer unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen können. Was der eine Prüfer als z.B. normales Spiel bei den Lenkstangen erachtet, kann für den anderen bereits einen schweren Mangel darstellen. Der Katalog soll daher den Ermessensspielraum der Prüfer – insbesondere bei qualitativen, also nicht wirklich messbaren Mängeln – möglichst minimal halten.

Welche Mängel grundsätzlich unterschieden werden, hier in einer kurzen Übersicht:

  • leichter Mangel: Dabei handelt es sich um nicht beeinträchtigende Mängel und das Pickerl wird ausgestellt. Leichte Mängel sind z. B. Korrosion am Fahrgestell, leicht trübe Schweinwerfer oder Steinschlag in der Windschutzscheibe aber außerhalb des Sichtfelds.
  • schwerer Mangel: Damit sind beeinträchtigende Mängel gemeint. Besteht ein schwerer Mangel, wird das Pickerl erst nach der Reparatur des Mangels ausgestellt. Schwere Mängel sind z.B. Sprung im Sichtfeld der Wundschutzscheibe, zu niedriger Siedepunkt der Bremsflüssigkeit, abgefahrene Reifen oder das Aufleuchten der ABS- oder Airbag Kontrolllampe.
  • Vorschriftsmangel: Bauteile, Zubauten, Umbauten oder demontierte Teile entsprechen nicht der Betriebsgenehmigung des Fahrzeuges. Pickerl wird erst dann vergeben, wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug in vorschriftskonformen Zustand versetzt hat. Beispiele sind falsche Reifendimensionen, nicht genehmigter Anbau wie z.B. Heckspoiler.
  • Gefahr in Verzug: Dabei handelt es sich um einen sehr stark beeinträchtigten Mangel. Der Mangel muss umgehend repariert werden. Dem Fahrzeugbesitzer kann die Weiterfahrt verwehrt werden, da eine weitere Verwendung des Fahrzeuges eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, d.h. Zulassungsschein und Kennzeichentafeln sind abzunehmen. Beispiele sind zu geringe Bremswirkung oder zu hohe Rauchentwicklung.

11. Welchen Vorteil bringt die vereinfachte Pickerl-Nachprüfung?

Mit 1. Februar 2016 wurde die § 57a Überprüfung wesentlich vereinfacht. Ein Autobesitzer, dessen Fahrzeug wegen eines schweren Mangels bei der Pickerl-Überprüfung durchgefallen ist, muss nun nicht mehr mit dem reparierten Fahrzeug neuerlich eine komplette Überprüfung durchlaufen. Lediglich die Behebung des schweren Mangels sowie offensichtlich neue Mängel werden bei der nochmaligen Überprüfung beurteilt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du das Fahrzeug binnen vier Wochen in derselben Begutachtungsstelle vorführst und mit dem Auto in dieser Zeit nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hast.

12. Wie klebt man das Pickerl richtig?

Grundsätzlich gilt, dass die Begutachtungsplakette bzw. das Autopickerl nicht tiefer als 40 cm und nicht höher als 190 cm über der Fahrbahn angebracht werden darf.

  • PKW und Kombi: Das Autopickerl ist am rechten (Fahrtrichtung) oberen Rand der Windschutzscheibe anzubringen. Abgelaufene Plaketten müssen entfernt werden!
  • Motorräder und Moped: Bei einspurigen Kraftfahrzeugen an der rechten Seitenwand des Scheinwerfers oder an der rechten Vorderradgabel.
  • Anhänger: An der Deichsel oder rechts neben der Deichsel.
Autopickerl überprüfen 2020: Alle wichtigen Infos! Foto: Adobe Stock, (c) Witthaya

13. Wie hoch sind die Pickerl Kosten?

Die Kosten des Autopickerls variieren je nach Automarke und Kfz-Werkstatt. Laut der AK Stichproben-Erhebung 2019 lagen die durchschnittlichen Pickerlkosten in Wien bei Benzinmotoren € 66,92 und bei Dieselmotoren € 69,98, wobei Autofahrerclubs zu den günstigsten Anbietern gehören (ÖAMTC: € 42,40, ARBÖ: € 50,85). Wenn du die jährliche Pickerlüberprüfung deines Autos nicht gleichzeitig mit einem Service durchführen lässt, kostet das je nach Automarke und Werkstätte bei Benzin- und Dieselmotoren inklusive Plakette zwischen € 103,50 und € 541.

Im Zuge der 2017 durchgeführten AK-Erhebung wurden auch die Preise für Lackierer, Mechaniker und Spengler einem Vergleich unterzogen. Was eine Stunde – je nach Autotyp und Schaden – in den untersuchten Wiener Kfz-Werkstätten (Preise in €/Euro) kostet, hier im Überblick:

  • Mechaniker: von € 87 bis € 250,45
  • Spengler: € 129,60 bis € 202,80
  • Kfz-Lackierer: € 134,40 bis € 184,80

Die Pickerlkosten für Moped und Motorrad unterliegen ähnlichen Schwankungen. Laut Erhebung der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2017 sind für die Pickerlüberprüfungen in Werkstätten beim Moped zwischen € 15 und € 43,90 und beim Motorrad zwischen € 18,50 und € 52,80 zu bezahlen. Für Autofahrer-Clubmitglieder kostet das Mopedpickerl beim ARBÖ € 21,80 und beim ÖAMTC € 20,90. Das Pickerl für das Motorrad kostet beim ARBÖ € 29,80 und beim ÖAMTC € 29,40.

Tipp: Wer auf der Suche nach einer KFZ-Werkstatt ist, kann sich sehr gut an den Autowerkstatt-Empfehlungen auf Herold.at orientieren.

Wir wünschen dir eine reibungslose Auto Pickerl-Überprüfung und gute Fahrt!

Am besten bewertete Autowerkstätte in deinem Bundesland:

HEROLD

Kommentare

Neueste Artikel

Martinigansl: 6 Tipps für dein Gansl Essen in Wien

Es ist Ganslzeit! Wir haben für dich die 7 ultimativen Gansl-Highlights in Wien ausfindig gemacht!…

6 Monaten vor

Röntgen in Wien gesucht? Wir helfen dir weiter!

Du suchst einen zuverlässigen und kompetenten Röntgenarzt beziehungsweise Radiologen in Wien? Die meisten Röntgeninstitute bieten…

2 Jahren vor

Sparen: Die besten Formen der Geldanlage 2023

Sparen:Die besten Formen der Geldanlage 2023 In den 70er und 80er Jahren war es einfach,…

2 Jahren vor

Warum Energetiker helfen können, wo die Schulmedizin endet

Die Schulmedizin ist eine wunderbare Sache. Sie kann gebrochene Knochen schienen, Entzündungen heilen und sogar…

2 Jahren vor

Döner Wien: Der beste Kebap der Stadt

Dönerstände gehören aus kulinarischer Sicht mittlerweile genauso zu Wien wie Würstelstände, das Schweizerhaus oder die Wiener Kaffeehäuser. Außerdem gehört Kebap mittlerweile…

2 Jahren vor

Was kostet ein Treppenlift in Österreich? Anbieter & Förderungen

Treppenlift:Kosten, Händler und Marken in Österreich Manchmal lassen Unfallfolgen, Krankheiten oder fortgeschrittenes Alter jede noch…

2 Jahren vor