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Ein Autounfall kann jeden treffen. Manchmal hat man ihn selbst verschuldet, manchmal ist die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären und gelegentlich war man nicht einmal an Ort und Stelle, als das eigene Fahrzeug in den Unfall verwickelt wurde. Wie man sich im jeweiligen Fall verhalten sollte und welche Maßnahmen bei einem Autounfall zu ergreifen sind, erfährst du in unserem Ratgeber.
Falls du noch nie in einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verwickelt warst, ist der Schock zunächst einmal groß. Viele Leute wissen nicht, was im Falle eines Autounfalls überhaupt zu tun ist. Zunächst ist es wichtig, einen Unfallbericht möglichst sorgsam auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen. Auch Zeugen des Unfalls können, beziehungsweise sollten, auf dem Unfallbericht vermerkt werden.
Sobald der Unfallbericht ordnungsgemäß ausgefüllt ist, kannst du die Unfallstelle unbesorgt verlassen. Damit die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommt, muss der Unfall anschließend bei der Versicherung gemeldet werden. In der Regel behält der Verursacher des Unfalls den originalen Unfallbericht und meldet den Unfall an seine Versicherung. Bei Eigenverschulden bist du also selbst dafür zuständig, den Unfall an deine Versicherung zu melden. Wenn nicht eindeutig ersichtlich ist, ob du den Autounfall selbst verschuldet hast, solltest du sicherheitshalber trotzdem eine Unfallmeldung mit dem Vermerk “Vorsichtsmeldung” machen. Wenn du die Schadensmeldung nicht als Vorsichtsmeldung deklarierst, könnte sie andernfalls als Schuldeingeständnis verstanden werden.
Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet, den Unfall unverzüglich zu melden. Unverzüglich bedeutet, dass du den Unfall idealerweise innerhalb der nächsten 24 Stunden und spätestens bis zu eine Woche nach dem Unfall melden solltest.
Wenn du Geschädigter bist und keine Schuld am Unfall trägst (= sogenanntes Fremdverschulden), solltest du die Schäden rasch begutachten lassen. Dazu kannst du in eine Werkstatt deiner Wahl fahren und dort die Reparaturkosten feststellen lassen. Wenn du dir deinen Schaden lieber auszahlen lassen möchtest, empfiehlt es sich, die Schäden direkt in der Begutachtungsstelle des Versicherungsträgers des Unfallverursachers begutachten zu lassen, denn dann ist das Geld in der Regel schneller auf deinem Konto. Die Adressen der KFZ-Begutachtungsstellen für Wien findest du hier. Wo sich die Gutachter außerhalb Wiens befinden, erfragst du am besten bei deinem zuständigen Versicherungsberater.
Die Begutachtungsstelle schickt dir innerhalb von maximal zwei Wochen ein Gutachten über das Ausmaß des Schadens und die Schadenssumme. Wenn dein Auto schon etwas älter ist, kann es passieren, dass trotz lediglich leichter Beschädigungen ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird gesprochen, wenn die Reparaturkosten für den Schaden den Gesamtwert des Wagens überschreiten. In diesem Fall wird dir die Differenz zwischen dem Gesamtwert des unbeschädigten Autos und dem Restwert des beschädigten Autos ausbezahlt.
Bei einem richtigen Totalschaden lässt sich der Wagen nicht mehr reparieren. In diesem Fall erhältst du so viel Geld, wie für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs notwendig wäre. Sollte dein PKW direkt nach dem Unfall nicht mehr fahrtauglich sein, musst du einen Abschleppdienst rufen und es abschleppen lassen.
Gelegentlich kommt es vor, dass mehr als zwei Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind. Beispielsweise wenn zwei Fahrzeuge miteinander kollidieren und dabei ein parkendes Auto in den Unfall verwickeln. Falls dein Fahrzeug ohne deine Anwesenheit in einen Autounfall verwickelt war, wirst du normalerweise von der Polizei über den Unfall informiert. Sobald alle Daten zum Unfall vorliegen und dir die Schadensnummer bekannt ist, kannst du unter Bekanntgabe dieser Schadensnummer die Schäden in einer Werkstatt oder KFZ-Begutachtungsstelle inspizieren lassen.
Wenn sich keiner der Verkehrsteilnehmer verletzt hat, ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei anzufordern. Wenn du die Polizei trotzdem rufst, musst du eine sogenannte Blaulichtsteuer entrichten. Diese Steuer entfällt, wenn Personenschaden vorliegt. Wenn ein hoher Sachschaden zu erwarten ist und sich die Schuldfrage nicht so leicht klären lässt, kann es sich aber trotzdem lohnen, die Polizei zu rufen. Denn sie dokumentiert den Unfall normalerweise deutlich ausführlicher als Privatpersonen.
Prinzipiell sind sämtliche Schäden, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind, vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen. Diese Ansprüche umfassen:
Leider kommt es häufig vor, dass Versicherungen versuchen die Schadenssumme zu drücken. Bei strittigen Unfällen kann es sogar vorkommen, dass sich die Versicherung der Gegenpartei weigert, die Kosten für deinen Schaden zu bezahlen. In solchen Fällen kann es sich für den Geschädigten lohnen, einen Anwalt zu kontaktieren und um sein Recht zu kämpfen. Allerdings sollte sich der Geschädigte wirklich sicher sein, dass er keinerlei Schuld am Verkehrsunfall trägt.
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