Einkommensteuererklärung | Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Last Updated on: 20th Juni 2022, 01:26 pm

Einkommensteuererklärung
Alle Informationen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in Österreich. Foto: Adobe Stock; (c) ngad

Steuern sind eine durchaus komplexe Angelegenheit. Vor allem deshalb, weil sich das Steuerrecht laufend verändert. Eine Einkommensteuererklärung ist für viele Unternehmer und vor allem für Personen die ein Startup gründen daher eine enormer Aufwand. Ab einem gewissen Jahreseinkommen sind Unternehmer in Österreich zu einer Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Damit auch du bei der Steuererklärung alle Abschreibungsmöglichkeiten und Begünstigungen ausschöpfen kannst, erhältst du dazu hilfreiche Tipps von uns. Alternativ erfährst du, wo du kompetente Steuerberater mit einer hohen Kundenzufriedenheit finden kannst.

Einkommensteuer: 7 Einkunftsarten betroffen

Mit der Einkommensteuer besteuert der Staat den Gesamtbetrag deiner Jahreseinkünfte. Insgesamt gibt es 7 Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des §29

Wann muss ich eine Steuererklärung machen?

Du bist immer dann zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert. Es gibt aber auch Fälle, in denen du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ohne vom Finanzamt aufgefordert zu werden. Diese Pflicht besteht für sogenannte unbeschränkt Steuerpflichtige. Das sind alle in Österreich wohnenden Personen, die das steuerfreie Basiseinkommen überschreiten und die ihr Einkommen aus mehr als einer lohnsteuerpflichtigen Quelle beziehen. In folgenden Fällen musst du eine Erklärung abgeben:

  • Wenn du selbstständig bist und dein Einkommen 11.000 Euro im Jahr überschreitet.
  • Wenn du ein angestellter Arbeitnehmer bist, zusätzlich aber Nebeneinkünfte von insgesamt mehr als 730 Euro erzielt hast und damit dein jährliches Gesamteinkommen 12.000 Euro überschreitet.
  • Wenn du gleichzeitig zwei oder mehrere nicht selbstständige Tätigkeiten ausübst und das jährliche Einkommen 12.000 Euro überschreitet.
  • Wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Einkünfte aus ausländischen Aktienfonds) bezogen hast, da diesen nicht automatisch die Kapitalertragsteuer des besonderen Steuersatzes von 27,5 Prozent abgezogen wurde.
  • Wenn du Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung im Sinne des § 30 EStG erzielt hast, für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde.
Steuerberater für Einkommensteuererklärung
Ein Steuerberater hilft dir steuerliche Spielräume zu deinen Gunsten zu nutzen. So entsteht für alle beteiligten eine Win-Win-Situation. Foto: Adobe Stock; (c) Jakub Jirsák

Wann brauche ich einen Steuerberater für die Steuererklärung?

Ob du deine Steuererklärung selbst bewältigen kannst oder einen Steuerberater dazu benötigst, hängt in erster Linie von deiner Einkunftsart beziehungsweise deinen Einkunftsarten ab. Je umfangreicher die Einkommensquellen sind, desto eher kann sich die Expertise eines Steuerberaters auszahlen. Manche Einkunftsarten sind zudem deutlich komplexer als andere. Während man bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit normalerweise keinen Steuerberater benötigt, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen eine wesentlich kompliziertere Angelegenheit. Aber selbst bei nichtselbstständiger Arbeit kann sich ein Steuerberater lohnen, wenn du beispielsweise sogenannte Werbungskosten geltend machen kannst. Feinheiten und steuerlichen Spielräume wie diese, die dir einen erheblichen finanziellen Vorteil bringen können, kennt in der Regel nur ein Steuerberater und weiß diese auch bestmöglich zu nutzen.

Tipp: Ein Steuerberater ist auch dann sinnvoll, wenn du deine eigene Manpower und wertvolle Arbeitszeit lieber in andere Unternehmensbereiche steckst. Denn selbst für steuerlich erfahrene Unternehmer bedeutet eine Steuererklärung teilweise immensen zeitlichen Aufwand.

Welche Unterlagen brauche ich für die Einkommensteuererklärung?

Die Steuererklärung wird heutzutage elektronisch über FinanzOnline abgegeben. Neben dem Hauptformular (E 1) musst du normalerweise die standardisierte Beilage E 1a für die Aufstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben anhängen. In bestimmten Fällen hast du folgende weitere Formulare beizufügen:

  • Formular E 1b: falls du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden erzielt hast
  • Formular E 1c: falls du Einzelunternehmer mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bist
  • Formular E 1kv: falls du Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehst
  • Formular E 11: falls du an einer Personengesellschaft beteiligt bist
  • Formular L 1i: für dein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug
  • Formular L 1k: wenn Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, eine außergewöhnliche Belastung für Kinder oder eine Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung zu berücksichtigen ist

Einkommensteuererklärung: Welches Finanzamt ist zuständig?

Für deine Steuererklärung ist das sogenannte Wohnsitzfinanzamt zuständig. Das Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, das für den Bereich in dem dein gemeldeter Hauptwohnsitz liegt, zuständig ist.

Wann muss ich meine Einkommensteuererklärung spätestens abgeben?

Es gibt Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, die du unbedingt einhalten musst. Diese Fristen können allerdings verlängert werden, wenn du von einem Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder vertreten wirst. Folgende Fristen zur Einreichung der Abgabenerklärung sind einzuhalten:

  • 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Erklärung der Einkommensteuer über FinanzOnline)
  • 30. April des Folgejahres (bei Erklärung der Einkommensteuer in Papierform)

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Dominik Knapp

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