Landespolizeidirektion Niederösterreich

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Beschreibung

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich ist eine untergeordnete Stelle des Bundesminsteriums für Inneres. Zuständigkeitsgebiet: Sicherheitspolizeiliche Aufgaben, Kriminaldienst, Verkehrsdienst, Mitwirkung bei der Vollziehung von Bundes- und Landesgesetzen, Unterstützung für Verwaltungsbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaft .

Bewertungen (3)

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  1. 1,0

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    Merkwürdiges Verhalten

    Die von mir gemachte Zeugenaussage hat der Polizist komplett falsch im Polizeibericht wiedergegeben. Warum? Meine Aussage war sehr klar und verständlich. Ich kann nur jedem Bürger raten, das Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen und die Polizeiberichte zu prüfen. Aufgrund dieses merkwürdigen Verhaltens eines Polizisten muss ich die Landespolizeidirektion Niederösterreich leider negativ bewerten.
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  2. 1,0

    am

    Klar formulierten Rechtswidrigkeiten nicht nachvollziehbar

    Mein Rechtsanwalt hat an die LPD NÖ geschrieben: Der Polizist XXXXX von der Autobahnpolizeiinspektion Warth hat meinem Mandanten trotz Amtsarzt-Gutachten, dass er voll fahrtauglich ist, sowohl Führerschein als auch Autoschlüssel abgenommen, was rechtswidrig war und ein Verstoß gegen § 5b Abs. 1 StVO 1960 (Zwangsmaßnahmen unverzüglich aufheben, sobald beeinträchtigter Zustand wegfällt), gegen § 38 Abs. 2 FSG (Zwangsmaßnahmen unverzüglich aufheben, sobald beeinträchtigter Zustand wegfällt), gegen § 39 Abs. 2 FSG (bei Abnahme wegen außergewöhnlichem Erregungs- oder Ermüdungszustandes ist der Führerschein zurückzugeben, wenn die volle Herrschaft über Geist und Körper vor Ablauf von zwei Tagen wiedererlangt ist, aber der Polizist XXXXX hat den Führerschein am selben Tag an die Bezirkshauptmannschaft ZZZZZ geschickt und konnte ihn deshalb nicht zurückgeben) somit auch gegen Art. 130 Abs. 1 Z. 2 B-VG (verhaltensbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) und gegen Art. 130 Abs. 2 Z. 1 B-VG (Rechtswidrigkeit bei Vollziehung der Gesetze), und vielleicht andere mehr; desweiteren hat der Polizist XXXXX keine Aufklärung über rechtliche Folgen durchgeführt, was der Amtsarzt in seinem Gutachten auch vermerkt hat, indem er das entsprechende Kästchen nicht angekreuzt hat. Die Führerscheinabnahme war daher rechtswidrig. DIE ANTWORT DER LPD NÖ: Wir können Ihre klar formulierten Rechtswidrigkeiten leider nicht nachvollziehen.
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  3. 1,0

    am

    Alles OK trotz Rüge der Volksanwaltschaft

    Ich habe mich bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich über die Amtshandlung eines Chefpolizisten und mehrerer Revierinspektoren beschwert. Die Antwort war ein einziges Satz: Wir konnten keine Dienstpflichtverletzungen feststellen. Daraufhin habe ich die Volksanwaltschaft mit der Kontrolle beauftrag. Erwartungsgemäß hat die Volksanwaltschaft zahlreiche Fehler und gleich mehrere Gesetzwidrigkeiten der einschreitenden Polizisten festgestellt. Und dass die Landespolizeidirektion Niederösterreich keine Fehler feststellen konnte zeigt mir persönlich, dass bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich entweder nicht gründlich geprüft wurde oder der Fall unter den Teppich gekehrt werden sollte. Welche Möglichkeit wird wohl zutreffend sein, das möge sich der werte Leser dieser Zeilen selbst aussuchen und dabei bedenken, dass wir uns im Land der Korruption befinden.
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Firmendetails

  • Gründungsjahr

    1945
  • Firmenbuchnummer

    n.v.
  • Bonitätsauskunft

    KSV1870

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  • Polizei

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