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THALIA Schlüsseldienst Schließ- und Sicherheitstechnik GmbH
Thaliastr 113 Stiege 1/R01B1160WienWien (Stadt)Aufsperrdienst
Leistungen
Für dieses Unternehmen sind keine Leistungen verfügbar.
Adresse
Beschreibung
Betrieben wird seit 01.08.2016 ein Schlüsseldienst. Seit 14.04.2016 bestand eine Gewerbeberechtigung für die Instandsetzung von Schuhen, die ab 11.01.2017 ruhend war und wieder aktiv ist. Mit 02.06. 2016 wurde der Firmenmantel übernommen.
Bewertungen (5)
Gast: veronika.krainz am 22.1.2022
Einfach top - fachlich, menschlich, und mit Humor versehen
Freundlichst, entgegenkommend, hilfsbereit (mit Kontakt zu einem Kollegen), charmant und ja, in Zeiten wie diesen ist das alles leider nicht mehr so selbstverständlich. Danke!!!! Ich schicke insbes. im Ottakringer Umfeld alle ab sofort zu Herrn Daniel Sadikov, die Schlüsseldienste benötigen ....Gast: huber-s am 18.11.2019
Kein serviceorientierter Umgang mit Kunden
Nachgemachter Schlüssel hat nicht gepasst, musste mehrmals (!) wieder ins Geschäft gehen. Für meine Reklamation hatte man kein Verständnis (ich war dann auch schon ziemlich ungeduldig), musste streiten, um mein Geld zurückzubekommen. Habe meine Schlüssel dann woanders auch noch günstiger nachmachen lassen....Gast: ewe am 13.2.2019
Mühsam
Musste immer wieder hingehen, weil der nachgemachte Schlüssel mehrmals nicht gepasst hat. Habe letztendlich reklamiert (was mit völligem Unverständnis quittiert wurde) und meine Schlüssel woanders nachmachen lassen, wo es weniger als die Hälfte gekostet hat und die Schlüssel sofort und ohne Nachbearbeitung gepasst haben....
Firmendetails
Gründungsjahr
2015Firmenbuchnummer
FN 444496 xBonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Aufsperrdienst
Liebe Kundin! Sie wissen das wir Ihnen sehr entgegenkeommen sind mit dem Preis sowie der schnelligkeit der Bestellung der Schlüssel. Das ganze Missverständnis hätte nicht sein müssen, unser Unverständnis war nur bezüglich der Rückerstattung der Bezahlsumme, welches wir normalerweise nicht Rückerstatten sondern stattdessen mit einer Gutschrift austauschen. Welches auch unser gutes Recht ist. In Ihrem Fall haben denoch eine Ausnahme gemacht! Ich bitte Sie daher inständig um eine Überlegung Ihre natürlich berechtigte Bewertung dennoch zu entfernen. Ich würde Ihnen sehr Dankbar dafür sein. MfG