Ökosoziale Steuerreform 2022: Steuerentlastungen im Überblick

Schreibtisch mit Büroausstattung symbolisiert Steuerreform 2022

Die ökosoziale Steuerreform bringt Unternehmen spürbare Steuerentlastungen. Bild: ©Herold, Quelle: Michail Petrov

Seit Anfang Oktober liegen die Karten auf dem Tisch! Von den einen als größte Steuerreform der Zweiten Republik geadelt, von den anderen als bloße Farce abqualifiziert. Fest steht: Die Maßnahmen, die die Bundesregierung präsentiert hat, bringen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine spürbare Steuerentlastung. Wir stellen dir die wichtigsten Neuerungen vor!

Welche Steuerentlastungen bewirkt die Steuerreform 2022?

Die geplanten Steuerentlastungen werden ab Jänner 2022 schrittweise umgesetzt. Quelle: WKO, Grafik: Herold

Senkung von Lohn- und Einkommensteuer

Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Tarifstufe von 35% auf 30%, die 3. Tarifstufe ab 1. Juli 2023 von 42% auf 40% abgesenkt. In der 1. Tarifstufe wurden die Entlastungen bereits 2020 umgesetzt. Von dieser Senkung der Lohn- und Einkommensteuer werden sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer:innen profitieren.

Anhebung von Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag wird ab 1. Jänner 2022 von 13% auf 15% angehoben. Dabei liegt die Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags wie zuvor bei 13% des Gewinns. Diese Neuerung zielt auf eine Entlastung von Einzelunternehmen und KMU ab, die noch nicht von einer Senkung des Körperschaftsteuer-Satzes profitiert haben.

Reduktion von Krankenversicherungsbeiträgen

Ab dem 1. Juli 2022 werden für Arbeitnehmer:innen die KV-Beiträge (Krankenversicherungsbeiträge) um (maximal) 1,7 Prozentpunkte gesenkt. Die maximale Reduktion ist bei einem monatlichen Bezug von 500 Euro (brutto) vorgesehen, wobei der Wert bei steigendem Bezug abnimmt. Auch für Selbstständige ist ein Senkung dieser Art geplant.

Senkung von Körperschaftsteuer

Ab 1. Jänner 2023 wird die Körperschaftsteuer (KöSt) von ursprünglich 25% stufenweise zunächst auf 24% (1. Jänner 2023) und dann weiter auf 23% (1. Jänner 2024) gesenkt.

Einführung von Investitionsfreibetrag

Am 1. Jänner 2023 wird ein grundsätzlicher Investitionsfreibetrag eingeführt. Zusätzlich wird es einen ökologischen Investitionsfreibetrag geben, der als Bonus für ökologische Investitionen fungiert.

Anhebung von GWG-Grenze

Ab 1. Jänner 2023 wird die Begrenzung bezüglich der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben. Die Anhebung der GWG-Grenze soll Unternehmen zu mehr Liquidität verhelfen sowie eine Vereinfachung der Verwaltung bewirken.

Steuerfreiheit von Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Pro Arbeitnehmer:in können bis zu 3000 Euro pro Jahr als Prämie ausgezahlt werden, die grundsätzlich von Steuern befreit ist.

Erhöhung von Familienbonus

Ab 1. Juli 2022 wird der Familienbonus pro Kind und pro Jahr von 1500 Euro auf 2000 Euro erhöht. Darüber hinaus wird der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro angehoben. Die Erhöhung des Familienbonus zielt sowohl auf eine Unterstützung von Eltern als auch auf eine Stärkung der Kaufkraft ab.

Abschaffung von Eigenstromsteuer für erneuerbare Energien

Am 1. Juli 2022 wird die Eigenstromsteuer für alle regenerativen Stromformen gestrichen. Galt die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe seit 2020 zwar schon für die Photovoltaik, so sind nun insbesondere Windkraft, Biogas und Wasserkraft ebenfalls befreit. Diese Maßnahme bewirkt eine Entlastung von Betrieben, die ihren eigenen Strom herstellen und auch verbrauchen.

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Florian Damien Singh

Florian Damien Singh

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