Brandschutz was muss man alles beachten. Adobe Stock (c) fovito
In Österreich ereignen sich jährlich rund 25.000 Brände, zwischen 20 und 60 Personen kommen dabei ums Leben und etwa 300 Personen tragen schwere Verletzungen davon. Immerhin 60 Prozent dieser Brände ereignen sich im Privatbereich. Umso wichtiger ist es daher, sich mit dem Thema Brandschutz im Eigenheim auseinanderzusetzen. Welche Brandschutzvorschriften in Österreich in Bezug auf baulichen Brandschutz, Rauchmelder und Feuerlöscher gelten, erfährst du in diesem Beitrag.
Brandschutz ist ein Sammelbegriff für sämtliche baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen, die eine Gefährdung von Personen und die Zerstörung von Gegenständen in Bauwerken durch Brand verhindern sollen. Ziel des Brandschutzes ist es auch, die Brandausbreitung in Gebäuden wirksam zu verhindern.
Die Brandschutzvorschriften in Österreich sind nicht in einer einheitlichen, für alle Bundesländer geltenden, Verordnung geregelt. Es bestehen derzeit mehr als 100 gesetzliche Regelungen und über 150 Ö-NORMEN sowie 9 länderspezifische Bau- und Feuerpolizeigesetze, die den Brandschutz sicherstellen sollen.
Um die unterschiedlichen Regelungen in den Landesbaugesetzen zu harmonisieren, wurde durch das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) die OIB-Brandschutzrichtlinie geschaffen, die mittlerweile von allen Bundesländern in ihre Bauordnung aufgenommen wurde.
Seit dem Gletscherbahn-Unglück in Kaprun im Jahr 2000 – mit insgesamt 155 Todesopfern – wurden die Brandschutzvorschriften in sämtlichem Bundesländern verschärft. Folge dieser Verschärfungen ist der sogenannte Kaprun-Effekt (= durchschnittlich 21 Brandtote pro Jahr weniger, als vor 2000)
Grundsätzlich lassen sich die Brandschutzvorschriften in Österreich in rechtliche Vorgaben und technische Anforderungen gliedern. Hier die Details:
In Hinblick auf den Brandschutz sind in erster Linie die länderspezifischen Baugesetze sowie die OIB Brandschutzrichtlinie relevant. Je nach Gebäude können auch Bundesgesetze und EU Regelungen relevant sein.
Die Brandschutzerfordernisse eines Gebäudes ergeben sich aus der für das Gebäude zutreffenden Gebäudeklasse (GK 1 – GK 5). Ein- und Zweifamilienhäuser sind in die Klasse 1 einzureihen, Reihenhäuser in die Klasse 2.
Die Gebäudeklasse bestimmt die Wahl der Baustoff-Brennbarkeitsklasse (Euro-Klassen A bis F) sowie die erforderliche Tragfähigkeit der tragenden Bauteile/Konstruktionen und deren Feuerwiderstandsklassen (z.B. R 60, REI 90, etc.) sowie das Erfordernis von Brandabschnitten.
Wie Brandschutz im Hinblick auf die verwendeten Baustoffe und Bauteile bei z. B. einem Neubau eines Einfamilienhauses anzuwenden ist, regeln die Europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ sowie die TRVB (Technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz).
Grundsätzlich werden Baustoffe in brennbar und nicht brennbar eingeteilt. Für die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen nachfolgende Begriffe (hier mit EU-Klassen-Pendant angeführt):
Zusätzlich gibt es noch zwei weitere Klassifizierungen:
Bei einem Neubau ist aus Sicht des Brandschutzes natürlich eine nicht brennbare Bauart empfehlenswert. Die Mindestanforderungen an das Brandverhalten von z. B. Fassaden, Bekleidungen und Belägen werden in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse (GK) definiert. Während z. B. für Fassaden in der Gebäudeklasse 1 (Einfamilienhaus) die Brennbarkeitsklasse E ausreicht, ist ab der Gebäudeklasse 2 (Reihenhaus) mindestens die Klasse D erforderlich.
Nach der ÖNORM EN 13501 sind die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach drei Kriterien klassifiziert
Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen. Die Kriterien R – E – I sind bei zusätzlichen Anforderungen noch mit Buchstaben zu ergänzen:
Einige Beispiele:
Parallel dazu sind auch noch die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 relevant, die festlegen, wie lange das Gebäude oder der Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten soll, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Die Anforderungen an den Brandwiderstand bzw. EU-konform Feuerwiderstand sind zeitlich gestaffelt und folgenden Feuerwiderstandsklassen zugeordnet:
Brandabschnitte sind durch Brandwände und brandbeständige Decken abgeschlossene Teile innerhalb eines Bauwerkes. Brandwände sind mit selbstschließenden und zumindest brandhemmenden Brandschutztüren oder Brandschutztoren auszurüsten. Durchtrittsstellen von Kabel-, Rohr-, Lüftungsleitungen etc. müssen mit Brandschutz-Schottungen abgeschlossen werden.
Als eigene Brandabschnitte sollten ausgeführt sein:
Brandabschnitte sollen also die Rauch- und Brandausbreitung auf die angrenzenden Räume verhindern oder zumindest verzögern. Mit Hilfe von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (ÖNORM H 6029) kann zusätzlich eine Verdünnung des Qualms im Brandraum bewirkt werden.
Der anlagentechnische Brandschutz zielt darauf ab, mit Hilfe technischer Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungsweise seine Ausbreitung einzudämmen. Technische Anlagen, die für den Privatbereich geeignet sind, sind vor allem Feuerlöscher und Rauchmelder.
Laut Statistik gibt es in Gebäuden mit Rauchwarnmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung. In Österreich besteht daher laut OIB-Richtlinie die Verpflichtung, in neu errichteten privaten Wohnungen und Häusern bzw. bei Umbauten Heimrauchmelder zu installieren. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohnobjekte besteht derzeit nur in Kärnten. Die Montage muss der Eigentümer durchführen, für die Wartung ist bei Mietobjekten der Mieter verantwortlich.
Ort und Anzahl der Rauchmelder wird in der OIB Richtlinie geregelt: Jeweils mindestens ein Rauchmelder muss in allen Aufenthaltsräumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer) sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, installiert werden. In der Küche ist allerdings kein Rauchmelder vorgesehen, da es durch Küchendämpfe häufig zu Fehlalarmen kommen kann. Jeder Rauchwarnmelder muss eine VdS-Zulassung aufweisen und der ÖNORM EN 14604:2005 entsprechen. Das CE-Zeichen alleine ist zu wenig. Mehr zum Thema Rauchmelder erfährst du in unserem Blogbeitrag Brand- und Rauchmelder – wie sicher ist dein Haushalt?.
In den Bundesgesetzen sowie Baugesetzen der einzelnen Bundesländer sind keine wesentlichen Vorschreibungen über Feuerlöschanlagen und tragbare Feuerlöscher vorhanden. Lediglich in den OIB-Richtlinien wird allgemein eine „erste und erweiterte Löschhilfe“ definiert, wobei die Anzahl und Art der erforderlichen tragbaren Feuerlöscher von der Gebäudeart (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Hochhaus etc.) und der Nutzung (Veranstaltungsstätten, Krankenhäuser, Kindergärten etc.) abhängig ist. Darüber hinaus finden sich auch in der TRVB 124 F Regelungen zur Anzahl der notwendigen Feuerlöscher in Abhängigkeit von den drei Brandgefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).
In Österreich besteht somit keine generelle Feuerlöscherpflicht für Wohnungen und Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, lediglich bei der Lagerung von Brennstoffen wie Heizöl sowie teilweise für Garagen ist ein Feuerlöscher vorgeschrieben.
Dennoch ist es natürlich sinnvoll, sich einen tragbaren Feuerlöscher anzuschaffen. Dieser muss in Österreich der ÖNORM EN 3 entsprechen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Das Prüfungsintervall ist in Österreich gesetzlich mit zwei Jahren festgelegt.
Hier findest du die besten Anbieter für Feuerlöschanlagen und Feuerlöscher.
Bei der Wahl des Feuerlöschers ist auf die Brandklasse zu achten, für die der jeweilige Feuerlöschertyp geeignet ist. Vor allem Fettbrandlöscher oder Wassernebellöscher sind beispielsweise für den Heimgebrauch zu empfehlen, da sie beide für feste Brennstoffe und die gefährlichen Fettbrände in der Küche (Brandklasse A und F) geeignet sind.
Achtung: Auf keinen Fall in der Küche einen Pulver- oder Schaumlöscher verwenden bzw. mit Wasser löschen, da es zu gefährlichen Stichflammen und Fettexplosionen kommen kann!
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser werden nur geringe Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt. Häuser müssen jedoch so errichtet werden, dass bei einem Brand Menschenrettung und Brandbekämpfung möglich sind. Eine Feuerlöscherpflicht kann bei Einfamilienhäusern im Hinblick auf einen Heizraum oder eine Garage zum Tragen kommen, während in Österreich die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, also auch Wohnungen, in Österreich gilt. Da die Brandschutzvorschriften Österreich für einen Laien schwer durchschaubar sind und sich auch immer wieder ändern, müssen bei einem Hausbau Brandschutz Spezialisten hinzugezogen werden.
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