Den Mutter-Kind-Pass bekommt jede schwangere Frau in Österreich kostenlos. Foto: Unsplash, Alicia Petresc
Um die Gesundheit von Schwangeren und Kleinkindern bestmöglich zu fördern gibt es in Österreich seit 1974 den Mutter-Kind-Pass. Darin finden sich alle vorgeschriebenen Untersuchungen, die gewährleisten sollen, dass Mutter und Kind möglichst wohlbehalten durch die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes kommen. Woher du den Pass bekommst und was darin steht erfährst du hier.
Der Mutter-Kind-Pass dient der Gesundheit werdender Mütter und Kleinkinder. In ihm sind sämtliche ärztlichen Untersuchungen vermerkt, die während der Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr des Kindes vorgesehen sind. Man nennt diesen Plan das Mutter-Kind-Pass-Programm.
Der Mutter-Kind-Pass ist kostenlos und nicht verpflichtend. Allerdings erleiden Eltern Kürzungen des Kinderbetreuungsgeldes, wenn sie die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht einhalten.
Sobald ein Frauenarzt bei dir eine Schwangerschaft feststellt, bekommst du von ihm einen Mutter-Kind-Pass ausgehändigt. Dabei ist es unerheblich, in welcher Schwangerschaftswoche du dich befindest. Gut bewertete Frauenärzte in Wien findest du übrigens hier.
Du bekommst den MuKi-Pass auch an anderen Stellen, sofern diese Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen:
Genau wie alle Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgeschrieben sind, ist auch der Pass selbst kostenlos.
Das Mutter-Kind-Pass-Programm sieht während der Schwangerschaft 5 Untersuchungen vor.
Nachdem das Kind geboren ist, sind insgesamt 9 weitere Untersuchungen bis zum 62. Lebensmonat vorgesehen. Das Kind ist dann 5 Jahre alt. Dabei untersucht der Arzt die Entwicklung des Kindes und prüft, ob womöglich Krankheiten oder Entwicklungsstörungen vorliegen. Unter anderem wird das Kind dabei gewogen und gemessen. Zudem werden der Bewegungsapparat (Orthopäde), die Augen und der Hals-Nasen-Ohren-Bereich überprüft.
Jede der Mutter-Kind-Untersuchungen für Schwangere enthält dabei eine gynäkologische Untersuchung sowie eine ausführliche Anamnese – also eine Befragung durch den Frauenarzt zu potenziell relevanten medizinischen Informationen. Ebenfalls erhebt der Arzt mögliche Risikofaktoren, denen du oder dein Baby ausgesetzt sind (z. B. Rauchen, Alkohol, Krankheiten). Anhand all dieser Informationen beurteilt er schließlich, ob weitere Untersuchungen notwendig sind.
In der ersten Mutter-Kind-Untersuchung, die bis zum Ende der 16. SSW (= Schwangerschaftswoche) erfolgt, nimmt der Arzt darüber hinaus Blut ab und führt verschiedene Tests durch, wie:
In der 3. Untersuchung, während der 25. bis 28. SSW, bestimmt der Gynäkologe neben der Kernuntersuchung (Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Abklären von Risikofaktoren) erneut Hämatokrit und Hämoglobinwert des Blutes. Ebenfalls wird eine Hepatitis-B-Untersuchung und ein oraler Glukosetoleranztest (Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes) durchgeführt.
Empfohlen werden Schwangeren zudem Unterschalluntersuchungen in der 8. bis 12., der 18. bis 22. sowie der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche. Anders als die Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass-Programm sind die Ultraschalluntersuchungen nicht Voraussetzung dafür, dass das Kinderbetreuungsgeld weiterhin in voller Höhe ausgezahlt wird.
Zwischen der 18. und 22. SSW hast du die Möglichkeit, dich von einer Hebamme beraten zu lassen. Hebammen versorgen dich dabei mit wertvollen Informationen zum Verlauf der Schwangerschaft und Geburt, zum Wochenbett und zum Stillen. So geben sie zum Beispiel Tipps gegen die Angst vor der Geburt, die viele junge Mütter plagt. Ebenso beinhaltet die Beratung Informationen zu gesundheitsförderndem Verhalten für Mutter und Kind (z. B. Ernährungstipps), sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten, die du beanspruchen kannst.
Übrigens können Frauen seit dem 1. Jänner 2017 nach der Geburt von Tag 1 bis Tag 5 nach der Entlassung täglich einen Hausbesuch durch die Hebamme beanspruchen. Die Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.
Ebenso wie die Ultraschalluntersuchung ist die Hebammenberatung nicht an die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes gekoppelt. Dennoch solltest du diese Beratung unbedingt annehmen, da sie dich auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby vorbereitet.
In der Regel führt die Untersuchungen ein Frauenarzt durch – entweder ein Vertragsarzt (kostenlos) oder ein Wahlarzt (teilweise Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung).
Ebenso zum Mutter-Kind-Pass-Programm zählen die Untersuchungen des Kleinkindes nach der Geburt. Insgesamt gibt es davon 9. Meist führt ein Kinderarzt sie durch. Aber auch bei Allgemeinmedizinern, in Fachambulatorien für Kinderheilkunde und bei Ärztinnen in Elternberatungszentren können die Untersuchungen stattfinden.
Die ersten 5 Untersuchungen sind nötig für die weitere Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes. Neben allgemeinen Untersuchungen, bei denen der Arzt das Kind zum Beispiel wiegt und vermisst, sind auch Untersuchungen vorgeschrieben, die meist ein spezialisierter Facharzt durchführt.
Neben den Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass vorgesehen sind, wird auch eine Hüftultraschalluntersuchung des Kindes in der 1. und der 6. bis 8. Lebenswoche empfohlen. Dabei kann der Arzt frühzeitig Fehlbildungen erkennen, sodass Spätfolgen verhindert werden können. Für die Hüftunterschalluntersuchung bei deinem Baby suchst du am besten einen Kinder-Orthopäden auf.
Die Mutter-Kind-Untersuchungen sind kostenlos sofern du sie bei einem Vertragsarzt durchführen lässt. Untersuchungen durch einen Wahlarzt musst du zunächst hingegen selbst bezahlen. Einen Teil der Kosten erstattet die Sozialversicherung jedoch zurück. Dafür musst du die Honorarnote des Wahlarztes und einen Zahlungsnachweis vorlegen.
Solltest du nicht versichert sein, hast du nur dann Anspruch auf die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, wenn sich dein Lebensmittelpunkt in Österreich befindet, und du das nachweisen kannst. Ohne Krankenversicherung musst du dir dann zunächst einen Anspruchsbeleg von der für deinen Wohnort zuständigen Gebietskrankenkasse ausstellen lassen. Mit diesem Anspruchsbeleg kannst du schließlich zu einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers gehen und die jeweiligen Untersuchungen durchführen lassen.
Bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch einen Vertragsarzt fallen keine Kosten für dich an. Suchst du jedoch einen Wahlarzt auf, musst du die Kosten erst selbst begleichen. Anschließend erstattet die Sozialversicherung einen Teil der Kosten zurück.
Österreich hat ein starkes Interesse daran, dass Schwangere und Mütter alle vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einhalten. Denn dadurch soll das Wohlergehen von Mutter und Kind gewährleistet werden. Darum ist die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes an die rechtzeitige Durchführung der ersten 10 Untersuchungen (5 während der Schwangerschaft, 5 Untersuchungen des Kleinkindes nach der Geburt) inklusive Nachweis bei der Krankenkasse gebunden.
Bei Geburten, die seit dem 1. März 2017 stattgefunden haben, verlieren Eltern 1.300 € vom Kinderbetreuungsgeld (KBG), wenn sie auch nur eine Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lassen. Auch wenn sie die Untersuchung nicht bei der Krankenkasse nachweisen, kann das Geld gekürzt werden. Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beanspruchen, entfällt beiden davon 1.300 €.
Den MuKi-Pass trägst du vom ersten “Sie sind schwanger” bis zum 5. Lebensjahr deines Kindes bei dir. Und auch viele Jahre später ist er ein schönes Andenken an die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes. Damit der Pass lange ansehnlich bleibt, lohnt sich eine passende Hülle.
Neben einfachen Schutzhüllen gibt es dabei auch schicke genähte Varianten aus bunten Stoffen. Ganz bezaubernde Mutter-Kind-Pass-Hüllen findest zum Beispiel in diesen Läden:
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