Mutter-Kind-Pass: was werdende Mamas wissen müssen

Last Updated on: 17th August 2022, 04:59 pm

Mutter-Kind-Pass: Eine schwagere Frau hält sich die Hände über ihrem Schwangerschaftsbauch.
Den Mutter-Kind-Pass bekommt jede schwangere Frau in Österreich kostenlos. Foto: Unsplash, Alicia Petresc

Um die Gesundheit von Schwangeren und Kleinkindern bestmöglich zu fördern gibt es in Österreich seit 1974 den Mutter-Kind-Pass. Darin finden sich alle vorgeschriebenen Untersuchungen, die gewährleisten sollen, dass Mutter und Kind möglichst wohlbehalten durch die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes kommen. Woher du den Pass bekommst und was darin steht erfährst du hier.

10 Fakten zum Mutter-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass dient der Gesundheit werdender Mütter und Kleinkinder. In ihm sind sämtliche ärztlichen Untersuchungen vermerkt, die während der Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr des Kindes vorgesehen sind. Man nennt diesen Plan das Mutter-Kind-Pass-Programm.

Eine Frau während der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung beim Frauenarzt.
Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei einem Vertragsarzt sind kostenlos. Foto: Adobe Stock, pressmaster

Der Mutter-Kind-Pass ist kostenlos und nicht verpflichtend. Allerdings erleiden Eltern Kürzungen des Kinderbetreuungsgeldes, wenn sie die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht einhalten.

  1. Für wen ist der Mutter-Kind-Pass? Schwangere und später Kleinkinder.
  2. Was steht darin? Im Mutter-Kind-Pass sind alle vorgeschriebenen Untersuchungen für Schwangere und nach der Geburt ihr Kind vermerkt. (= Mutter-Kind-Pass-Programm)
  3. Wie viele Untersuchungen gibt es? 5 für Schwangere und 9 für Kleinkinder.
  4. Von wann bis wann braucht man den MuKi-Pass? Vom Feststellen der Schwangerschaft durch den Arzt bis zum 5. Lebensjahr des Kindes.
  5. Ist der Pass Pflicht? Nein. Wer jedoch die ersten 10 Untersuchungen nicht einhält und nachweist, der muss mit einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes um 1.300 € rechnen.
  6. Wer stellt den MuKi-Pass aus? Meist der Frauenarzt, der die Schwangerschaft feststellt. Unter Umständen auch ein Allgemeinarzt, die Ambulanz einer Entbindungsstation oder eine spezialisierte Beratungsstelle.
  7. Was kostet der Mutter-Kind-Pass? Nichts, der Pass ist kostenlos.
  8. Was kosten die Mutter-Kind-Untersuchungen? Sie sind kostenlos, sofern sie ein Vertragsarzt durchführt.
  9. Wem steht der Pass zu? Jeder schwangeren Frau, deren Lebensmittelpunkt in Österreich liegt – egal ob sie österreichische Staatsbürgerin ist oder nicht.
  10. Wer führt die Untersuchungen durch? Die Untersuchungen der Schwangeren führt meist ein Gynäkologe durch. Das Kleinkind wird schließlich meist von einem Kinderarzt, Allgemeinarzt oder spezialisierten Fachärzten (z. B. Augenarzt bei Augenuntersuchung) untersucht.

Woher bekomme ich einen Mutter-Kind-Pass?

Sobald ein Frauenarzt bei dir eine Schwangerschaft feststellt, bekommst du von ihm einen Mutter-Kind-Pass ausgehändigt. Dabei ist es unerheblich, in welcher Schwangerschaftswoche du dich befindest. Gut bewertete Frauenärzte in Wien findest du übrigens hier.

Du bekommst den MuKi-Pass auch an anderen Stellen, sofern diese Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen:

  • Allgemeinarzt
  • Ambulatorium
  • Schwangeren- und/oder Familienberatungsstelle
  • Ambulanz einer Entbindungsabteilung im Krankenhaus
Jede schwangere Frau in Österreich erhält den Mutter-Kind-Pass – auch dann, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

Was kostet ein Mutter-Kind-Pass?

Genau wie alle Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgeschrieben sind, ist auch der Pass selbst kostenlos.

Welche Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gibt es?

Das Mutter-Kind-Pass-Programm sieht während der Schwangerschaft 5 Untersuchungen vor.

  • 1. Untersuchung: bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
  • 2. Untersuchung: in der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche
  • 3. Untersuchung: in der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche
  • 4. Untersuchung: in der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche
  • 5. Untersuchung: in der 35. bis 38. Schwangerschaftswoche

Nachdem das Kind geboren ist, sind insgesamt 9 weitere Untersuchungen bis zum 62. Lebensmonat vorgesehen. Das Kind ist dann 5 Jahre alt. Dabei untersucht der Arzt die Entwicklung des Kindes und prüft, ob womöglich Krankheiten oder Entwicklungsstörungen vorliegen. Unter anderem wird das Kind dabei gewogen und gemessen. Zudem werden der Bewegungsapparat (Orthopäde), die Augen und der Hals-Nasen-Ohren-Bereich überprüft.

Info: Das Mutter-Kind-Pass-Programm beinhaltet 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft. Dazu kommen 9 Untersuchungen des Kindes nach der Geburt. Damit soll sicher gestellt werden, dass das Kind sich bestmöglich entwickelt.

Was kosten Mutter-Kind-Untersuchungen?

Die Mutter-Kind-Untersuchungen sind kostenlos sofern du sie bei einem Vertragsarzt durchführen lässt. Untersuchungen durch einen Wahlarzt musst du zunächst hingegen selbst bezahlen. Einen Teil der Kosten erstattet die Sozialversicherung jedoch zurück. Dafür musst du die Honorarnote des Wahlarztes und einen Zahlungsnachweis vorlegen.

Eine Mutter mit ihrem Kind auf dem Weg zur Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.
Die ersten 10 MuKi-Pass-Untersuchungen sind an das Kindergeld gekoppelt. Foto: Unsplash, Dakota Corbin

Solltest du nicht versichert sein, hast du nur dann Anspruch auf die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, wenn sich dein Lebensmittelpunkt in Österreich befindet, und du das nachweisen kannst. Ohne Krankenversicherung musst du dir dann zunächst einen Anspruchsbeleg von der für deinen Wohnort zuständigen Gebietskrankenkasse ausstellen lassen. Mit diesem Anspruchsbeleg kannst du schließlich zu einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers gehen und die jeweiligen Untersuchungen durchführen lassen.

Bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch einen Vertragsarzt fallen keine Kosten für dich an. Suchst du jedoch einen Wahlarzt auf, musst du die Kosten erst selbst begleichen. Anschließend erstattet die Sozialversicherung einen Teil der Kosten zurück.

Kinderbetreuungsgeld und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Österreich hat ein starkes Interesse daran, dass Schwangere und Mütter alle vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einhalten. Denn dadurch soll das Wohlergehen von Mama und Baby gewährleistet werden. Darum ist die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes an die rechtzeitige Durchführung der ersten 10 Untersuchungen (5 während der Schwangerschaft, 5 Untersuchungen des Kleinkindes nach der Geburt) inklusive Nachweis bei der Krankenkasse gebunden.

Mutter-Kind-Pass Untersuchungen: schwangere Frau
Die Besuche beim Arzt sind die beste Voraussetzung für die Gesundheit von Mama und Baby. Foto: Adobe Stock, nataliaderiabina

Bei Geburten, die seit dem 1. März 2017 stattgefunden haben, verlieren Eltern 1.300 € vom Kinderbetreuungsgeld (KBG), wenn sie auch nur eine Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lassen. Auch wenn sie die Untersuchung nicht bei der Krankenkasse nachweisen, kann das Geld gekürzt werden. Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beanspruchen, entfällt beiden davon 1.300 €.

Wo gibt es Mutter-Kind-Pass-Hüllen?

Den MuKi-Pass trägst du vom ersten “Sie sind schwanger” bis zum 5. Lebensjahr deines Kindes bei dir. Und auch viele Jahre später ist er ein schönes Andenken an die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes. Damit der Pass lange ansehnlich bleibt, lohnt sich eine passende Hülle.

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Neben einfachen Schutzhüllen gibt es dabei auch schicke genähte Varianten aus bunten Stoffen. Ganz bezaubernde Mutter-Kind-Pass-Hüllen findest zum Beispiel in diesen Läden:

Mutter-Kind-Untersuchungen für Schwangere

Jede der Mutter-Kind-Untersuchungen für Schwangere enthält dabei eine gynäkologische Untersuchung sowie eine ausführliche Anamnese – also eine Befragung durch den Frauenarzt zu potenziell relevanten medizinischen Informationen. Ebenfalls erhebt der Arzt mögliche Risikofaktoren, denen du oder dein Baby ausgesetzt sind (z. B. Rauchen, Alkohol, Krankheiten). Anhand all dieser Informationen beurteilt er schließlich, ob weitere Untersuchungen notwendig sind.

  1. Anamnesegespräch
  2. gynäkologische Untersuchung
  3. Abklären möglicher Risikofaktoren für Mutter und/oder Kind
  4. Beurteilung, ob zusätzliche Untersuchungen nötig sind

Erste Mutter-Kind-Untersuchung: bis zum Ende der 16. SSW

In der ersten Mutter-Kind-Untersuchung, die bis zum Ende der 16. SSW (= Schwangerschaftswoche) erfolgt, nimmt der Arzt darüber hinaus Blut ab und führt verschiedene Tests durch, wie:

  • Testen auf Luesinfektion (Syphilis) vorliegt
  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors (Risiko: Rhesus-Inkompatibilität zwischen Mutter und Kind)
  • Überprüfen, ob eine HIV-Infektion vorliegt
  • Bestimmung des Rötelnantikörpertiters (Immunität gegen Röteln)
  • Überprüfen des Hämoglobinwertes und des Hämatokrits (Anteil der zellulären Bestandteile am Volumen des Blutes)
  • Toxoplasmosetest

Dritte Mutter-Kind-Untersuchung: 25.-28. SSW

In der 3. Untersuchung, während der 25. bis 28. SSW, bestimmt der Gynäkologe neben der Kernuntersuchung (Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Abklären von Risikofaktoren) erneut Hämatokrit und Hämoglobinwert des Blutes. Ebenfalls wird eine Hepatitis-B-Untersuchung und ein oraler Glukosetoleranztest (Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes) durchgeführt.

  • Bestimmung des Hämatokrits und des Hämoglobinwerts
  • Hepatitis-B-Untersuchung
  • Glukosetoleranztest

Zusätzlich empfohlen: Ultraschalluntersuchungen

Empfohlen werden Schwangeren zudem Unterschalluntersuchungen in der 8. bis 12., der 18. bis 22. sowie der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche. Anders als die Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass-Programm sind die Ultraschalluntersuchungen nicht Voraussetzung dafür, dass das Kinderbetreuungsgeld weiterhin in voller Höhe ausgezahlt wird.

Mutter-Kind-Pass: Eltern zeigen das Ultraschallbild ihres Babys her
Die Kosten für das Ultraschallbild musst du in der Regel selbst tragen. Foto: Unsplash, Kelly Sikkema

Zusätzlich empfohlen: Hebammenberatung

Zwischen der 18. und 22. SSW hast du die Möglichkeit, dich von einer Hebamme beraten zu lassen. Hebammen versorgen dich dabei mit wertvollen Informationen zum Verlauf der Schwangerschaft und Geburt, zum Wochenbett und zum Stillen. So geben sie zum Beispiel Tipps gegen die Angst vor der Geburt, die viele junge Mütter plagt. Ebenso beinhaltet die Beratung Informationen zu gesundheitsförderndem Verhalten für Mutter und Kind (z. B. Ernährungstipps), sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten, die du beanspruchen kannst.

Übrigens können Frauen seit dem 1. Jänner 2017 nach der Geburt von Tag 1 bis Tag 5 nach der Entlassung täglich einen Hausbesuch durch die Hebamme beanspruchen. Die Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.

Ebenso wie die Ultraschalluntersuchung ist die Hebammenberatung nicht an die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes gekoppelt. Dennoch solltest du diese Beratung unbedingt annehmen, da sie dich auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby vorbereitet.

Wer macht die Untersuchungen für Schwangere?

In der Regel führt sie ein Frauenarzt durch – entweder ein Vertragsarzt (kostenlos) oder ein Wahlarzt (teilweise Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung)

Mutter-Kind-Untersuchungen für Kleinkinder

Ebenso zum Mutter-Kind-Pass-Programm zählen die Untersuchungen des Kleinkindes nach der Geburt. Insgesamt gibt es davon 9. Meist führt ein Kinderarzt sie durch. Aber auch bei Allgemeinmedizinern, in Fachambulatorien für Kinderheilkunde und bei Ärztinnen in Elternberatungszentren können diese stattfinden.

Ein Baby bei der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung durch eine Kinderärztin.
Ist das Baby erst einmal da, stehen 9 weitere Besuche beim Kinderarzt, Augenarzt und HNO-Arzt an. Foto: Adobe Stock, Rawpixel.com

Die ersten 5 Untersuchungen sind nötig für die weitere Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes. Neben allgemeinen Untersuchungen, bei denen der Arzt das Kind zum Beispiel wiegt und vermisst, sind auch Untersuchungen vorgeschrieben, die meist ein spezialisierter Facharzt durchführt.

  • Orthopädische Untersuchung: Diese führt ein Allgemeinmediziner, ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde oder ein Kinder-Orthopäde durch.
  • HNO-Untersuchung: Hierfür zuständig sind ein Allgemeinmediziner, ein Kinderarzt oder ein Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde.
  • Augenuntersuchung im 10. bis 14. Lebensmonat: Allgemeinmediziner, Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde oder Fachärzte für Augenheilkunde und Optometrie (Augenarzt) untersuchen die Sehkraft des Kindes.
  • Augenuntersuchung im 22. bis 26. Lebensmonat: Diese Untersuchung kann ausschließlich ein Augenarzt durchführen.

Neben den Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass vorgesehen sind, wird auch eine Hüftultraschalluntersuchung des Kindes in der 1. und der 6. bis 8. Lebenswoche empfohlen. Dabei kann der Arzt frühzeitig Fehlbildungen erkennen, sodass Spätfolgen verhindert werden können. Für die Hüftunterschalluntersuchung bei deinem Baby suchst du am besten einen Kinder-Orthopäden auf.

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HEROLD Blog Team

Herold Redaktion