Alle Corona-Maßnahmen und Bestimmungen auf einen Blick. Foto: Adobe Stock, (c) JeromeCronenberger
Alle Corona-Maßnahmen und Bestimmungen auf einen Blick. Foto: Adobe Stock, (c) JeromeCronenberger
Die COVID-19-Pandemie hat die globalisierte Welt nach wie vor fest im Griff. Die zweite Infektionswelle stellt europaweit eine große Herausforderung dar. Wir haben für dich alle bisherigen bundesweiten Maßnahmen in Österreich zusammengetragen und chronologisch bis zum heutigen Tag gelistet. Außerdem kannst du dich hier über Verordnungen informieren, die Gastronomie, Clubs und Events betreffen.
Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden und zwingt uns zu einschneidenden Maßnahmen, die eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern sollen. In umgekehrter chronologischer Reihenfolge findest du hier alle wichtigen Informationen zu allen behördlichen Maßnahmen, die seit Beginn der pandemischen Naturkatastrophe unser gesellschaftliches, wirtschaftliches und privates Leben einschränken.
Am 19. Mai tritt die COVID-19-Öffnungsverordnung für ganz Österreich in Kraft. Flächendeckende Wiedereröffnungen ermöglichen wieder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Grundvoraussetzung hierfür ist die sogenannte 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet), wodurch eine geringe epidemiologische Gefahr nachgewiesen wird. Folgende Dokumente ermöglichen den Zutritt beispielsweise zur Gastronomie:
Die 3 G-Regel umfasst daher folgende Personengruppen:
Als Voraussetzung für den Zutritt (“Grüner Pass”) gelten die sogenannten 3G: Wer geimpft, getestet oder genesen ist, kann ab 19. Mai vielerorts das gesellschaftliche Angebot wieder nützen. Weiterhin begleiten folgende Sicherheitsvorkehrungen die Öffnungsverordnung:
Um einen Kollaps der Intensivstationen im Osten Österreichs zu vermeiden, wurde ein neuerlicher Lockdown für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschlossen. Die verschärften Corona-Maßnahmen gelten von 1.4. bis 6.4. (von Gründonnerstag bis Osterdienstag) und umfassen folgende Regelungen:
Nach Ostern könnten weitere Maßnahmen zum Einsatz kommen, sofern die Infektionszahlen nicht sinken sollten bzw. die Intensivmedizin nicht entlastet wird.
Die Bundesregierung gab auf der Pressekonferenz am 1. Februar erste Lockerungen des 3. Lockdowns bekannt. Aufgrund der Corona-Mutation (B117) aus England und Südafrika wurden die Corona-Regeln zuvor verschärft. Die neuen Maßnahmen treten ab Montag, 8. Februar, in Kraft und umfassen folgende Punkte:
(*) Vollständiger Präsenzunterricht an Volksschulen, Schichtbetrieb in Unter- oder Oberstufe. SchülerInnen werden alle zwei Tage getestet.
(**) Körpernahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Besuch beim Friseur, sind ab 8. Februar wieder erlaubt. Kunden müssen jedoch einen negativen Corona-Test (“Eintrittstests”) vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Auf der Pressekonferenz am 17. Jänner gab die Bundesregierung erneut verschärfte Corona-Regeln bekannt, da Experten aufgrund der Corona-Mutation (B117) aus England und Südafrika vor einer frühzeitigen Öffnung warnten. Der Lockdown und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen werden darüber hinaus bis 8. Februar 2021 verlängert.
Seit dem 17. Dezember 2020 gilt die von der Bundesregierung beschlossene 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Aufgrund der Infektionszahlen trat ab dem 26. Dezember (2. COVID-Notmaßnahmenverordnung) ein dritter Lockdown in Kraft, der die bis dahin geltenden Regelungen ergänzte.
Ab 17. Dezember gilt die von der Bundesregierung beschlossene 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Aufgrund der Infektionszahlen musste die Bundesregierung erneut nachschärfen und strengere Maßnahmen (3. Lockdown) beschließen, die ab dem 26. Dezember in Kraft treten.
Weiterhin gilt: Zu Weihnachten und am Christtag dürfen (unabhängig von der Anzahl der Haushalte) bis zu 10 Personen im familiären Rahmen zusammen kommen. Ab 26. Dezember (Stefanitag) gelten die Ausgangsbeschränkungen ganztägig.
Weitere Eckpunkte der Verordnung bezieht sich auf das Tragen von FFP2-Schutzmasken am Arbeitsplatz oder im geöffneten Handel (z.B. Lebensmittel, Apotheken). Hier gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch zu Silvester, womit das Verlassen der eigenen Wohnung nur in Ausnahmefällen gestattet bleibt.
Im Ortsgebiet gilt generell ein Feuerwerksverbot. Das private Abfeuern von Raketen ist somit verboten und wird von der Polizei kontrolliert und gegebenenfalls auch geahndet. Das offizielle Großfeuerwerk, das bisher jedes Jahr den Silvesterpfad begleitet hat, wird ebenfalls coronabedingt abgesagt.
Der harte Lockdown zeigt erste Wirkung, die Infektionszahlen haben sich zunächst stabilisiert und sind gegenwärtig rückläufig. Das Worst-Case-Szenario der Triagen beziehungsweise der Überlastung der Intensivmedizin konnte vermieden wären. Die Bundesregierung gab daher auf der Pressekonferenz am 2. Dezember erste Lockerungen im Bereich der Corona-Maßnahmen bekannt, die ab 7. Dezember in Kraft treten:
Die restriktiven Maßnahmen zielen darauf ab, bis 23. Dezember ein sicheres Weihnachtsfest zu ermöglichen. Der Lockdown wird daher in einigen Bereichen gelockert und in dieser Form bis 7. Jänner fortgeführt.
Branchen, die weiterhin von den Maßnahmen betroffen sind, bekommen bis Jahresende einen Umsatzersatz von bis zu 50% des Vorjahres. Ab 31.12. gibt es einen Fixkostenzuschuss für betroffene Unternehmen in Gastronomie und Tourismus.
Aufgrund der ansteigenden Zahlen hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Nachdem der am Anfang des Monats wirksam gewordene Lockdown light keine gewünschten Ergebnisse gebracht hat, tritt ab Dienstag, 17. November, eine neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Form eines verschärften Lockdowns in Kraft.
Es gelten weiterhin alle Regelungen des Lockdowns 2, wobei die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nun den ganzen Tag gelten. Die eigene Wohnung darf generell nur in folgenden Ausnahmefällen verlassen werden:
Wie zuvor im März bleiben der Lebensmittelbereich, Drogeriemärkte, Banken, Apotheken, KFZ- und Fahrradwerkstätten von den Maßnahmen ausgenommen und dürfen in der Zeit von 6:00 bis 19:00 geöffnet bleiben. Für Apotheken und Tankstellen gelten weiterhin längere Öffnungszeiten.
Die Bundesregierung hat ein Ende des Lockdowns, der hinsichtlich der Maßnahmen den Verordnungen im März ähnelt, für den 6. Dezember vorgesehen. Sofern die Infektionslage es zu einem späteren Zeitpunkt zulässt, soll im Dezember das Weihnachstgeschäft allmählich wieder geöffnet werden.
Auf der Pressekonferenz am 31. Oktober hat die österreichische Bundesregierung einen zweiten Lockdown beschlossen. Dieser trat ab 3. November (0:00) in Kraft. Die Verordnung, die am 30. November enden soll, umfasst folgende Regelungen:
Die Exekutive kontrolliert die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Treffen mit Freizeitcharakter nach 20:00 werden von der Polizei aufgelöst und angezeigt. Es bleibt jedoch weiterhin möglich, sich die Beine zu vertreten, einem Einzelsport nachzugehen (z.B. Joggen), zu arbeiten oder jemandem zu helfen.
Das wichtigste Ziel neben der Vermeidung einer Überlastung der Intensivmedizin ist es, die Wirtschaft des Landes weiterhin am Laufen zu halten. Deshalb sind Industrie, Produktion, Handel und Dienstleistungen nicht von den Maßnahmen betroffen. Wo es jedoch sinnvoll erscheint und möglich ist, sollen Betriebe auf Home-Office umschalten und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten lassen.
Auch Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet, um berufstätige Eltern zu entlasten und ein Fortlaufen des Arbeitslebens zu gewährleisten. Weiterführende Informationen findest du in unserem Artikel Corona Lockdown 2: Situation in Schule und Kindergarten in Österreich.
Ab 23. Oktober 2020 gelten aufgrund der exponentiell steigenden Infektionszahlen weitere verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der zweiten Corona-Welle. Die Maßnahmen betreffen die Anzahl der Personen bei Zusammenkünften im Indoor-Bereich (ID) und Outdoor-Bereich (OD) auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens. Hierbei wurde auf der Pressekonferenz verlautbart, dass maximal 6 Personen im Indoor-Bereich und maximal 12 Personen im Outdoor-Bereich bei Zusammenkünften gestattet sind. Ausgenommen von der Regelungen sind Beerdigungen und berufliche Meetings.
Auch die Teilnehmerzahl bei Großveranstaltungen (Oper, Fußballspiele) wurde reduziert: ID (1000), OD (1500).
Hinsichtlich einer Sperrstunde für gastronomische Betriebe liegt die Verantwortung weiterhin bei den Bundesländern. Dies gilt auch für Schulschließungen und andere Maßnahmen, die je nach Situation auf regionaler Ebene beschlossen werden.
Weiterhin gilt für jeden einzelnen Menschen: 1) Abstand halten 2) Maske tragen 3) soziale Kontakte reduzieren (ID6/OD12)
Ab Montag, dem 21. September 2020, muss der Mund-Nasen-Schutz österreichweit wieder verpflichtend in folgenden Bereichen getragen werden:
Weiters gelten folgende Maßnahmen für die Gastronomie: Die Konsumation (Essen und Trinken) erfolgt nur am Tisch beziehungsweise an dafür vorgesehenen Plätzen. Pro Tisch dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. Außerdem darf kein Barbetrieb stattfinden.
In Bezug auf private Zusammenkünfte gilt: Im Indoor-Bereich dürfen sich maximal 10 Personen und im Outdoor-Bereich maximal 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Regelung betrifft nicht den privaten Wohnbereich.
Ab Montag, dem 14. September 2020, gelten in Österreich wieder verschärfte Maßnahmen gegen eine neuerliche Ausbreitung des Corona-Virus. In Bezug auf das Tragen von Schutzmasken gilt ab sofort: In allen geschlossenen Räumen (Handel, Dienstleistungsbereich und Behörde) muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
In Lokalen gilt dies für Kellnerinnen und Kellner. Essen und Trinken sollen nur noch an dafür vorgesehenen “Verabreichungsplätzen” stattfinden. Dadurch soll verhindert werden, dass Gäste im geschlossenen Bereich (z.B. an der Bar) zu eng zusammenstehen. In Schulen gilt die Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Geschäften, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln, Banken, Museen, Bibliotheken sowie in allen öffentlichen Einrichtungen. Die erweiterten Schutzmaßnahmen sollen einen neuerlichen Lockdown verhindern.
Seit dem 14. September sind Konzerte sowie Events ohne zugewiesene Sitzplätze mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise über 100 Personen im Outdoor-Bereich untersagt. Mit zugewiesenen Plätzen ist im Indoor-Bereich eine Teilnehmerzahl bis zu 1500 Personen und im Freiluftbereich bis zu 3000 Personen möglich. Der Mund-Nasen-Schutz darf bei zugewiesenen Plätzen abgelegt werden.
Vor Beginn der Maßnahmen am 16. März lag der Replikationsfaktor in Österreich bei 3,3, Ende März war er bereits auf 1,7 gefallen. Die niedrigste R(eff) wurde Ende April mit 0,6 gemessen. Zwischen den Lockerungen in der Gastronomie und dem Ende der allgemeinen Maskenpflicht ist der Wert mehrfach angestiegen und wieder gefallen, aber nicht über 1,1 geklettert. Der Replikationsfaktor ist ab August stetig gewachsen.
Am 25. Juli wird das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel, Banken und Postfilialen wieder verpflichtend. Die wachsenden Infektionszahlen im August standen im Zusammenhang mit Einreisenden und Rückkehrern aus Urlaubsländern. Am 4. September wird die Corona-Ampel eingeführt, um mit differenzierten Maßnahmen für betroffene Regionen einen neuerlichen bundesweiten Lockdown zu verhindern. Experten warnten zu diesem Zeitpunkt vor einer zweiten Infektionswelle.
Am 27. April hatte die Bundesregierung verkündet, dass die gesamte Gastronomie ab dem 15. Mai wieder öffnen darf. Für den Betrieb galten zu diesem Zeitpunkt strenge Sicherheitsvorkehrungen, die du in unserem Artikel Essen gehen nach Corona! Regeln im Restaurant nachlesen kannst. Folgende Regelungen galten zu diesem Zeitpunkt:
Weiterhin gültig war das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Tischen und bei der Bewegung im Restaurant selbst (z.B. beim Gang aufs WC). Gastronomie-Angestellte mussten außerdem weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie Gäste bewirteten.
Die Mitte März im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes erlassenen Beschränkungen erzielten die erhoffte Wirkung. Erstmals gab es weniger Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 als Genesene in Österreich. Aus diesem Grund folgten nach den ersten Lockerungen Mitte April sowie der Aufhebung der Ausgangssperre und den Geschäftsöffnungen im Mai immer weitere Corona-Lockerungen im ganzen Land. Neben dem Ende der Maskenpflicht im Supermarkt zählten zu diesen Lockerungen auch das Ende der Beschränkungen in der Gastronomie und die Rückkehr des Tourismus nach Österreich. Kleinere Kulturveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.
Ab 10. März überschlagen sich die Ereignisse. Die Bundesregierung beschließt im Eilverfahren eine Reihe von Gesetzen und Notverordnungen, die tief in das gesellschaftliche Leben eingreifen. Zum Zwecke der Krisenbewältigung beschließt der Nationalrat einstimmig das COVID-19-Gesetz. Um nicht zu schnell an die Grenzen der Kapazitäten unseres Gesundheitssystems zu stoßen, kommt per Verordnung eine Ausgangsbeschränkung. Abseits der Grundversorgung (z.B. Lebensmittel, Apotheken) wird der gesamte Handel geschlossen. Landesweit schicken Firmen ihre Mitarbeiter in die Corona-Kurzarbeit und die Regierung bereitet ein Hilfspaket in Milliardenhöhe vor. Österreich steht einen guten Monat lang still.
Am 25. Februar 2020 sind die ersten COVID-19-Erkrankungen in Österreich bestätigt worden. Im März steigen die Fallzahlen dramatisch an, weshalb die Bundesregierung erste Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschließt. Neben einem Einreisestopp für Personen aus Italien, wurden in Österreich größere Veranstaltungen bis April untersagt, Schulen und Universitäten mussten schließen. In Tirol mussten die ersten Gemeinden unter Quarantäne gestellt werden. Es kam zu einer Reihe von Maßnahmen, die mit dem ersten Lockdown am 16. März ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen.
Bis einschließlich Ende November finden keine Konzerte oder Events statt. Wie es danach beispielsweise mit der erlaubten Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen weitergehen soll, ist derzeit noch unklar.
Wann Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen, ist bisher noch nicht bekannt. Der Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober, hat Mitte Mai jedoch bereits verlauten lassen, dass es eine “Disco im klassischen Sinne” vorerst vermutlich nicht mehr geben werde, weil es nicht möglich sei, in einem solchen Setting die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Hier wurden immer wieder kritische Stimmen laut, dass sich viele Menschen auf privaten Corona-Partys anstecken würden, weil es eben keine Alternative gäbe, bei denen man Kontrollen durchführen könnte.
Mitte Mai wurde beschlossen, dass die Kinos in Wien und Österreich ab dem 01. Juli wieder öffnen dürfen. Unter Berücksichtigung der seit Juli wieder leicht steigenden Fallzahlen haben die meisten großen Ketten (z.B. Cineplexx) die Wiedereröffnung jedoch auf Anfang August verschoben. Ab 3. November sind aufgrund des neuerlichen Lockdowns die Kinos wieder zu.
Ausgangsbeschränkungen dienen dazu, unkontrolliert und exponentiell anwachsende Infektionszahlen zu vermeiden. Menschen der betroffenen Regionen sollen sich daheim in einem Maße isolieren, wie es der eigenen psychischen und physischen Gesundheit zuträglich ist. In folgenden Fällen ist es immer erlaubt, vor die Tür zu gehen:
Um gastronomische Betriebe zu entlasten, hat die Bundesregierung zusätzlich eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen (ursprünglich 10 Prozent) und Getränke (ursprünglich 20 Prozent) auf fünf Prozent beschlossen. Gültig wird die Mehrwertsteuersenkung am 01. Juli und ist vorläufig bis Jahresende befristet. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke gilt natürlich auch in Hotels.
Es ist Ganslzeit! Wir haben für dich die 7 ultimativen Gansl-Highlights in Wien ausfindig gemacht!…
Du suchst einen zuverlässigen und kompetenten Röntgenarzt beziehungsweise Radiologen in Wien? Die meisten Röntgeninstitute bieten…
Sparen:Die besten Formen der Geldanlage 2023 In den 70er und 80er Jahren war es einfach,…
Die Schulmedizin ist eine wunderbare Sache. Sie kann gebrochene Knochen schienen, Entzündungen heilen und sogar…
Dönerstände gehören aus kulinarischer Sicht mittlerweile genauso zu Wien wie Würstelstände, das Schweizerhaus oder die Wiener Kaffeehäuser. Außerdem gehört Kebap mittlerweile…
Treppenlift:Kosten, Händler und Marken in Österreich Manchmal lassen Unfallfolgen, Krankheiten oder fortgeschrittenes Alter jede noch…