Last Updated on: 6th Juli 2021, 08:50 am

Essen gehen während Corona: Welche Richtlinien gelten?

Kellnerin in Lokal mit Maske gibt Gast Kaffee zum Mitnehmen. Corona Regeln Restaurant.

Corona Restaurant Regeln: Bis auf weiteres dürfen Lokale nur Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung anbieten. Foto: Adobe Stock, (c) Alessandro Biascoli

Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus war die Gastronomie in Österreich lange Zeit auf Abholung und Lieferung eingeschränkt. Seit 1. Juli 2021 können Restaurants Gäste fast wieder uneingeschränkt vor Ort bewirten.

Voraussetzung für den Restaurant-Besuch ist die sogenannte 3G-Regel. Alle Gäste müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Zudem wird eine Registrierung der Gäste verlangt. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Beherbergung in Hotels ist mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wieder möglich. Alle Details zu den neuen Regeln der Gastro-Öffnung in Österreich findest du in unserem Beitrag!

Die aktuellen Lockerungen sind mit dem 01.07.2021 offiziell in Kraft getreten und gelten vorläufig bis auf Widerruf. Weitere Lockerungen werden am 22. Juli umgesetzt. Unser Beitrag wird laufend aktualisiert und bietet dir die neuesten Informationen (Stand: 06.07.2021). Mehr Details zur aktuellen Lage in Österreich findest du in unserem Corona-Überblick.

Essen gehen während Corona: Die Gastronomie-Öffnung in Österreich

Ab wann haben Restaurants wieder geöffnet?

Seit dem 19. Mai ist es offiziell soweit: Die geplanten Öffnungen für Gastronomie, Hotellerie sowie Kultur- und Freizeitbetriebe sind wie von der Bundesregierung angekündigt in Kraft getreten. Der Besuch von Restaurants, Cafés, Events und Hotels also aufgrund der niedrigen Infektionszahlen wieder möglich. Restaurants müssen sich bei der Bewirtung von Gästen jedoch an gewisse Sicherheitsvorkehrungen halten.

Die neuen Regeln seit 1. Juli im Überblick:

  • Registrierungspflicht für Gäste
  • Verpflichtender Eintrittstest: Antigentest nicht älter als 48 Stunden (72 Stunden bei PCR-Test)
  • In Gastronomiebetrieben, in denen überwiegend stehend konsumiert wird ist eine 75-prozentige Auslastung erlaubt. (ab 22. Juli entfallen sämtliche Kapazitätsbeschränkungen)

Gastro-Öffnung: Neue Regeln seit 01. Juli

Da die Öffnung der Gastronomie in Österreich erfolgreich verlaufen ist, hat die Regierung weitere Öffnungsschritte für Juli angekündigt.

Gastro-Regeln ab 1. Juli: Mit Ausnahme der 3G-Regel (Nachweis von Impfung oder negativem CoV-Status) gibt es keine weiteren Einschränkungen für die Gastronomie mehr. Die Maskenpflicht, ebenso wie Einschränkungen für Gästegruppen entfallen also. Zudem wird die Nachtgastronomie ermöglicht.

Restaurant Zutrittstests: Die 3-G-Regel

Voraussetzung für den Zugang zu Restaurants ist der Nachweis des negativen CoV-Status. Die Regierung spricht in diesem Zusammenhang auch von der 3-G-Regelung: Wer auswärts essen gehen möchte, muss demnach entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Genauer gesagt bedeutet das:

  • negativer Test: je nach der Art des Tests ist dieser unterschiedlich lange gültig: PCR-Tests (zum Beispiel aus dem Projekt Alles gurgelt!) sind 72 Stunden lang gültig. Antigen-Schnelltests, die in Apotheken oder Test-Stationen durchgeführt werden, können für 48 Stunden als Nachweis verwendet werden. Selbsttests, die über die entsprechende Online-Plattform verifiziert werden, gelten 24 Stunden lang. Ebenso können Lokale Schnelltests vor Ort anbieten, diese sind allerdings nur für die Dauer des Aufenthalts gültig. Kinder unter 10 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, bei älteren Kindern zählen auch Schultests für den Eintritt.
  • Corona Impfung: Personen, die bereits die erste Teilimpfung gegen Corona erhalten haben, sind ab dem 22. Tag nach der Impfung für 3 Monate von der Testpflicht befreit. Mit der vollständigen Immunisierung verlängert sich die Befreiung auf 9 Monate.
  • nachgewiesene Infektion: Wer bereits mit dem Coronavirus infiziert war, ist ebenso für 6 Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweis zählt dabei der Absonderungsbescheid (Quarantäne-Bescheid). Auch ein Test auf Antikörper kann als Beweis verwendet werden, dieser ist für 3 Monate lang gültig.

Weitere Erleichterungen für den Zugang zum öffentlichen Leben soll der sogenannte Grüne Pass bringen, der in Österreich in 3 Phasen umgesetzt wird. Ab Anfang Juni soll es möglich sein, einen persönlichen QR-Code als Beleg des eigenen CoV-Status zu verwenden. Mit Ende Juni soll es dazu ein einheitliches System auf europäischer Ebene geben. Details zur Umsetzung sind bislang allerdings nicht bekannt.

Registrierungspflicht für Gäste

Mit der Öffnung der Gastronomie tritt auch eine Registrierungspflicht in Kraft, die die Kontaktverfolgung im Falle einer Infektion erleichtern soll (das sogenannte Contact Tracing). Davon betroffen sind Restaurants, Hotels, Freizeitbetriebe und Veranstaltungen, bei denen sich Gäste länger als 15 Minuten aufhalten. Take-Away bzw. die Abholung von Speisen ist also ohne Registrierung möglich. Weitere Ausnahmen sind Orte mit Aufenthalt im Freien, wie etwa öffentliche Bäder oder Tierparks. Details zur Registrierung für Gäste:

  • Lokale müssen den Namen, die Telefonnummer und optional auch die E-Mail-Adresse von Gästen erheben.
  • Die Daten von Gästen werden 28 Tage lang gespeichert und dann gelöscht.
  • Handel und Take-Away sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Gastro-Öffnung in Vorarlberg

Aufgrund niedriger Infektionszahlen hatte das Bundesland Vorarlberg bei den Öffnungsschritten in Österreich lange Zeit eine Vorreiterrolle inne. Schon seit dem 15. März 2021 können Restaurants hier wieder vor Ort Speisen und Getränke servieren. Auch kleine Veranstaltungen waren bereits möglich. Mit der österreichweiten Öffnung der Gastronomie ist diese Sonderregelung hinfällig: Auch für Vorarlberg gelten nun dieselben Regeln, wie in den restlichen Bundesländern.

Essensbestellung mit Lieferung nach Hause. Corona Regeln für Restaurants.
Essen zu liefern ist weiterhin rund um die Uhr möglich. Im Idealfall findet die Übergabe dabei kontaktlos statt. Foto: Adobe Stock, (c) irissca

Corona Regeln für Restaurants

Betriebe sind dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wie Eintrittstest, Personenbeschränkungen und Registrierungspflicht zu sorgen. Zusätzlich müssen Restaurants ein COVID-19-Präventionskonzept vorlegen und einen COVID-Beauftragten ernennen, der als Ansprechperson für Behörden dient und für die Umsetzung des Sicherheitskonzepts zuständig ist. Mitarbeiter, die sich mindestens alle 7 Tage testen lassen, können bei der Arbeit auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen. Andernfalls ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Weitere Informationen zu den Regeln für Betriebe findest du auf der FAQ-Seite der WKO. Zusätzlich hat die WKO die Info-Seite www.sichere-gastfreundschaft.at ins Leben gerufen. Dort sind alle Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen, Einreisebestimmungen und wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen zusammengefasst.

Ausnahme: Das Bundesland Wien hat sich dazu entschlossen, die Test-Pflicht für Kellner zu verschärfen. Für das Restaurant-Personal gelten hier dieselben Regeln wie für Gäste. Je nach Test-Methode ist ein Nachweis also zwischen 24 und 72 Stunden lang gültig.

Was muss ich beim Essen bestellen beachten?

Der Lieferservice ist weiterhin eine tolle Alternative, falls du Kontakte vermeiden möchtest oder einfach spätabends Hunger hast. Dazu sollte die Lieferung aber auch mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand erfolgen. Lieferdienste wie Mjam oder Foodora haben sich inzwischen an die Situation angepasst und bieten kontaktlose Lieferung an: Der Fahrer stellt dein Essen ab und tritt dann zurück, damit du es nehmen kannst.

Tipp: Vergiss bei so viel Abstand bitte nicht auf das Trinkgeld! Lockdown und Quarantäne bedeuten auch für die Kuriere des Lieferservice eine große Belastung. Damit du dem Fahrer nichts in die Hand drücken musst, kannst du entweder bereits bei der Online-Bestellung Trinkgeld geben oder du legst es im Vorfeld an einen neutralen Platz.

Essen gehen in Wien: Wohin?

Für Liebhaber von süßen Mahlzeiten:

Wo gehe ich nach Corona essen? – Graz

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HEROLD Blog Team

Herold Redaktion

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