Last Updated on: 23rd November 2021, 12:07 pm

Corona Lockdown #4:
Situation in Schule und Kindergarten

Beitragsbild für Corona und Schule

Schüler sollen nach Möglichkeit zu Hause bleiben um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Foto: Adobe Stock; (c) Sinuswelle

Das neuartige Virus Corona (= fachsprachlich SARS-CoV-2) hat unser Leben nach wie vor fest im Griff. Nun hat die Regierung weitere harte Schritte im Kampf gegen das Virus angekündigt, die mit 22. November 2021 beginnen. Auch Schulen sind davon betroffen. In welchem Ausmaß erfährst du in diesem Beitrag.

Wir haben die wichtigsten Infos zu Schulen und Kindergärten noch einmal für dich zusammengefasst. (Stand: 22. November 2021)

Corona: Infos zu Öffnungszeiten von Schulen und Kindergärten

Haben Schulen und Kindergärten im harten Lockdown geöffnet?

Ja. Die Schulen und Kindergärten in ganz Österreich haben weiterhin geöffnet und stehen für alle offen, die diese Einrichtungen brauchen. In Schulen bleibt der Stundenplan aufrecht, das heißt die Schulkinder werden nach wie vor unterrichtet. Während des Lockdowns sollen Leistungsüberprüfungen (wie Schularbeiten und Tests) explizit vermieden werden.

Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten reicht aus.

Auch in Kindergärten werden Kinder weiterhin beaufsichtigt, wenn dieses Betreuungsangebot benötigt wird. Allerdings wird auch hier empfohlen, die Kinder – wenn möglich – zu Hause zu beaufsichtigen, um das Infektionsgeschehen im Lande bestmöglich zu reduzieren.

Ist die Schulpflicht in Österreich aufgehoben?

Nein. Die Schulpflicht in Österreich ist wegen Corona derzeit nicht aufgehoben, allerdings entfällt während des 4. Lockdowns die Präsenzpflicht.

Gibt es eine Nachmittagsbetreuung?

Ja. Die Nachmittagsbetreuung kann von all jenen in Anspruch genommen werden, die auch bisher dafür angemeldet waren.

Wird es spezielle Maßnahmen in den Schulen geben?

Ja. Auch in den Schulen werden Maßnahmen gesetzt um einen möglichst sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Mund-Nasen-Schutz für Primarstufe (Volksschule) und Sekundarstufe 1 (Unterstufe)
  • FFP2-Maske in Sekundarstufe 2 (Oberstufe) sowie für das Lehr- und Verwaltungspersonal im gesamten Schulgebäude inklusive der Klassen- und Gruppenräume.
  • Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Vermeidung von Ansammlungen
  • Abstand halten wo möglich
  • regelmäßiges Lüften der Räume
  • regelmäßiges Händewaschen
  • in Armbeuge oder Taschentuch niesen und husten

Muss im Schulgebäude eine Maske getragen werden?

Ja. Für alle Personen im Schulgebäude gilt das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung. Für Lehrkräfte und Schüler der Sekundarstufe 2 gilt das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Diese Regeln gelten im gesamten Innenbereich.

Wird Hybrid-Unterricht (manche Schüler sind in der Schule, die anderen per Videokonferenz) durchgeführt?

Nur im Burgenland. Grundsätzlich ist in Österreich kein Hybrid-Unterricht angedacht, das Burgenland stellt hier eine Ausnahme dar. Im Burgenland wird es laut Bildungslandesrätin Daniela Winkler die Möglichkeit auf Hybrid-Unterricht geben.

Sind die Kindergärten geschlossen?

Nein. Auch Kindergärten sind nach wie vor geöffnet. Obwohl Kindergärten in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Bundeslandes fallen, gilt hier das gleiche wie bei Schulen: Wer seine Kinder selbst beaufsichtigen kann, soll sie zu Hause lassen, wer eine Beaufsichtigung benötigt, weil er berufstätig ist, darf sie in den Kindergarten bringen.

Wessen Kinder werden derzeit im Kindergarten beaufsichtigt?

Alle. Derzeit werden alle Kinder in Kindergärten beaufsichtigt. Um die Infektionszahlen zu reduzieren, sollen nicht berufstätige Eltern ihre Kinder aber nach Möglichkeit zuhause lassen und selbst beaufsichtigen. Bei Kindern im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr, soll die weitere Vorgehensweise mit der jeweiligen Kindergarten-Leitung besprochen werden.

Wann fängt der reguläre Kindergartenbetrieb wieder an?

Der reguläre Kindergartenbetrieb soll nach derzeitigem Stand mit 13. Dezember 2021 wieder aufgenommen werden.

Muss mein Kind im letzten Kindergartenjahr in den Kindergarten?

Nein. Die Besuchspflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr ist für die Dauer des Lockdowns (also derzeit bis 13. Dezember 2021) aufgehoben.

Werden Schüler in Sonderschulen betreut?

Ja. Sonderschulen verbleiben weiter im Präsenzbetrieb.

Corona: Infos zu Schularbeiten

Wird während des Lockdowns neuer Stoff vermittelt?

Ja. Lehrer dazu angehalten, auch neuen Stoff zu vermitteln. Allerdings mit Maß und Ziel. Den jeweiligen Lehrern wird zugemutet, die entsprechende Dosis an neuen Inhalten selbst zu entscheiden.

Gibt es während des Lockdowns Schularbeiten in der Volksschule?

Jain. Theoretisch können Schularbeiten in der Primarstufe (4. Schulstufe) stattfinden, allerdings wurden die Lehrer explizit darum gebeten, Schularbeiten zu verschieben.

Gibt es während des Lockdowns Schularbeiten für die Sekundarstufe I?

Jain. Theoretisch können Schularbeiten in der Sekundarstufe I stattfinden, allerdings wurden die Lehrer auch hier explizit darum gebeten, neue Termine zu finden.

Gibt es während des 4. Lockdowns Schularbeiten für die Sekundarstufe II?

Jain. Auch hier gilt, dass Schularbeiten theoretisch stattfinden können, allerdings lieber verschoben werden sollen.

Corona: Rechtliche Grundlagen für Lehrer und Eltern

Wann darf ich mein Kind von der Schule zuhause lassen?

Ja. Eltern und Erziehungsberechtigte dürfen Kinder während des Lockdown zuhause lassen.

Werden Schüler weiterhin regelmäßig getestet?

Ja. Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

Wer gilt bei einem Corona-Fall in der Volksschule als K1?

Handelt es sich bei dem bestätigten Fall um ein Kind unter 10 Jahren (Volksschule), sind alle Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen, mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen, als Kontaktperson II (K2) zu klassifizieren. Werden ≥ 2 Kinder oder eine Lehr- bzw. Betreuungsperson innerhalb von 5 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet und die direkten Sitznachbarn/engen Kontaktpersonen können nicht eindeutig identifiziert werden, können Teilgruppen oder der gesamte Klassen- oder Gruppenverband als Kontaktperson I (K1) klassifiziert werden.

Wer gilt bei einem Corona-Fall in der Unterstufe und Oberstufe als K1?

Die direkten Sitznachbarn sowie alle weiteren engen Kontakte des bestätigten Falls sind jedenfalls als die Kontaktperson I (K1) zu klassifizieren. Die restlichen Personen aus dem Klassenverband inkl. Betreuungspersonen sind grundsätzlich als Kontaktperson II (K2) mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen zu klassifizieren.

Matura trotz Corona viele Fragezeichen
Wie die Zentralmatura 2022 genau stattfinden wird, ist derzeit noch offen. Foto: Adobe Stock; (c) Ideenkoch

Quellen:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/

https://orf.at/stories/3237398/

https://www.derstandard.at/story/2000131204604/kontaktverfolgung-masken-corona-chaos-im-klassenzimmer

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Dominik Knapp

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