Corona Maßnahmen: Rückblick und aktuelle Lage in Österreich

Last Updated on: 19th Mai 2021, 02:29 pm

Corona Maßnahmen Österreich

Alle Corona-Maßnahmen und Bestimmungen auf einen Blick. Foto: Adobe Stock, (c) JeromeCronenberger

Die COVID-19-Pandemie hat die globalisierte Welt nach wie vor fest im Griff. Die zweite Infektionswelle stellt europaweit eine große Herausforderung dar. Wir haben für dich alle bisherigen bundesweiten Maßnahmen in Österreich zusammengetragen und chronologisch bis zum heutigen Tag gelistet. Außerdem kannst du dich hier über Verordnungen informieren, die Gastronomie, Clubs und Events betreffen.

Corona Maßnahmen Österreich: Chronik

Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden und zwingt uns zu einschneidenden Maßnahmen, die eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern sollen. In umgekehrter chronologischer Reihenfolge findest du hier alle wichtigen Informationen zu allen behördlichen Maßnahmen, die seit Beginn der pandemischen Naturkatastrophe unser gesellschaftliches, wirtschaftliches und privates Leben einschränken.

Aktuell: Öffnungsschritte ab 19. Mai

Am 19. Mai tritt die COVID-19-Öffnungsverordnung für ganz Österreich in Kraft. Flächendeckende Wiedereröffnungen ermöglichen wieder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Grundvoraussetzung hierfür ist die sogenannte 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet), wodurch eine geringe epidemiologische Gefahr nachgewiesen wird. Folgende Dokumente ermöglichen den Zutritt beispielsweise zur Gastronomie:

  • Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
  • Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufenene Infektion 
  • Absonderungsbescheid
  • Impfnachweis
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper

Die 3 G-Regel umfasst daher folgende Personengruppen:

  • geimpfte Personen
  • getestete Personen 
  • genesene Personen 

Als Voraussetzung für den Zutritt (“Grüner Pass”) gelten die sogenannten 3G: Wer geimpft, getestet oder genesen ist, kann ab 19. Mai vielerorts das gesellschaftliche Angebot wieder nützen. Weiterhin begleiten folgende Sicherheitsvorkehrungen die Öffnungsverordnung:

Regionale Corona Maßnahmen ab 1. April

Um einen Kollaps der Intensivstationen im Osten Österreichs zu vermeiden, wurde ein neuerlicher Lockdown für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschlossen. Die verschärften Corona-Maßnahmen gelten von 1.4. bis 6.4. (von Gründonnerstag bis Osterdienstag) und umfassen folgende Regelungen:

  • Handel und (körpernahe) Dienstleistungen über Ostern geschlossen
  • Ausnahmen im Handel: Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken)
  • ganztägige Ausgangsbeschränkungen von 0-24 Uhr (mit üblichen Ausnahmen)
  • betriebliche Testungen (wöchentlich) oder Home Office
  • FFP2-Maskenpflicht: in geschlossenen Räumen (z.B. im Büro)
  • FFP2-Maskenpflicht: bei Menschenansammlungen im Freien
  • ab 7. April: Zugangstests für den Handel 
  • eine Woche nach Ostern: Distance-Learning in Schulen (danach PCR-Testungen)
  • verstärkte Kontrollen des Pendlerverkehrs
  • Museen über Ostern geschlossen 

Nach Ostern könnten weitere Maßnahmen zum Einsatz kommen, sofern die Infektionszahlen nicht sinken sollten bzw. die Intensivmedizin nicht entlastet wird.

Corona Maßnahmen ab 8. Februar

Die Bundesregierung gab auf der Pressekonferenz am 1. Februar erste Lockerungen des 3. Lockdowns bekannt. Aufgrund der Corona-Mutation (B117) aus England und Südafrika wurden die Corona-Regeln zuvor verschärft. Die neuen Maßnahmen treten ab Montag, 8. Februar, in Kraft und umfassen folgende Punkte:

  • ab 8.2.: nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 6:00
  • Treffen von zwei Haushalten (max. 4 Erwachsene) erlaubt
  • Handel mit strengeren Maßnahmen wird wieder geöffnet
  • Verhalten beim Einkauf: FFP2-Masken-Pflicht, ein Kunde pro 20m² Verkaufsfläche
  • Präsenzunterricht an Schulen (nach den Semesterferien)*
  • Körpernahe Dienstleistungen erlaubt (verpflichtend: negativer Corona-Test)**
  • Gastronomie und Hotels bleiben vorerst noch geschlossen
  • Museen wieder geöffnet
  • Verschärfte Reisebeschränkungen
  • Höhere Strafen bei Verstoß gegen Maskenpflicht

(*) Vollständiger Präsenzunterricht an Volksschulen, Schichtbetrieb in Unter- oder Oberstufe. SchülerInnen werden alle zwei Tage getestet.

(**) Körpernahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Besuch beim Friseur, sind ab 8. Februar wieder erlaubt. Kunden müssen jedoch einen negativen Corona-Test (“Eintrittstests”) vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

 

Corona Maßnahmen in Österreich

Auf der Pressekonferenz am 17. Jänner gab die Bundesregierung erneut verschärfte Corona-Regeln bekannt, da Experten aufgrund der Corona-Mutation (B117) aus England und Südafrika vor einer frühzeitigen Öffnung warnten. Der Lockdown und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen werden darüber hinaus bis 8. Februar 2021 verlängert.

  • 3. Lockdown ab 26.12.: Ausgangsbeschränkungen gelten ganztägig (bis 8.2.)
  • Verlassen der eigenen Wohnung nur in Ausnahmefällen
  • Mindestabstand zwischen haushaltsfremden Personen mind. 2 Meter
  • FFP2-Maske ist ab 25.1. im Handel und öffentlichen Verkehr verpflichtend
  • Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Post und Drogerie geöffnet
  • Schule: Distance-Learning bis zu den Semesterferien
  • Handel und körpernahe Dienstleistungen geschlossen (bis 8.2.)
  • Click & Collect (Abholung bestellter Ware) in vielen Geschäften möglich
  • Zielwert bis 8.2.: 7-Tages-Inzidenz unter 50
  • Betriebe sollen auf Home-Office umstellen
  • Einschränkungen enden mit 8. Februar 2021

Seit dem 17. Dezember 2020 gilt die von der Bundesregierung beschlossene 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Aufgrund der Infektionszahlen trat ab dem 26. Dezember (2. COVID-Notmaßnahmenverordnung) ein dritter Lockdown in Kraft, der die bis dahin geltenden Regelungen ergänzte.

Corona Maßnahmen ab 17. Dezember

Ab 17. Dezember gilt die von der Bundesregierung beschlossene 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Aufgrund der Infektionszahlen musste die Bundesregierung erneut nachschärfen und strengere Maßnahmen (3. Lockdown) beschließen, die ab dem 26. Dezember in Kraft treten.

Weiterhin gilt: Zu Weihnachten und am Christtag dürfen (unabhängig von der Anzahl der Haushalte) bis zu 10 Personen im familiären Rahmen zusammen kommen. Ab 26. Dezember (Stefanitag) gelten die Ausgangsbeschränkungen ganztägig.

  • am 24. und 25. Dezember dürfen bis zu 10 Personen zusammenkommen
  • für private Zusammenkünften zu Weihnachten keine Abstands- oder Maskenpflicht
  • ab 26.12. tritt der 3. Lockdown in Kraft: Ausgangsbeschränkungen gelten ganztägig
  • Verlassen der eigenen Wohnung nur in Ausnahmefällen
  • Handel und körpernahe Dienstleistungen nach Weihnachten geschlossen
  • Massentests (Corona-Gratistest) für Mitte Jänner geplant (“freitesten”)

Weitere Eckpunkte der Verordnung bezieht sich auf das Tragen von FFP2-Schutzmasken am Arbeitsplatz oder im geöffneten Handel (z.B. Lebensmittel, Apotheken). Hier gibt es Ausnahmeregelungen.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch zu Silvester, womit das Verlassen der eigenen Wohnung nur in Ausnahmefällen gestattet bleibt.

Im Ortsgebiet gilt generell ein Feuerwerksverbot. Das private Abfeuern von Raketen ist somit verboten und wird von der Polizei kontrolliert und gegebenenfalls auch geahndet. Das offizielle Großfeuerwerk, das bisher jedes Jahr den Silvesterpfad begleitet hat, wird ebenfalls coronabedingt abgesagt.

Corona-Maßnahmen ab 7. Dezember

Der harte Lockdown zeigt erste Wirkung, die Infektionszahlen haben sich zunächst stabilisiert und sind gegenwärtig rückläufig. Das Worst-Case-Szenario der Triagen beziehungsweise der Überlastung der Intensivmedizin konnte vermieden wären. Die Bundesregierung gab daher auf der Pressekonferenz am 2. Dezember erste Lockerungen im Bereich der Corona-Maßnahmen bekannt, die ab 7. Dezember in Kraft treten:

  • Öffnung des Handels und des körpernahen Gewerbes
  • maximal zwei Haushalte dürfen sich treffen
  • soziale Kontakte gilt es nach Möglichkeit weiterhin zu vermeiden
  • zwischen 20:00 und 6:00 Ausgangssperren (vgl. Lockdown light)
  • Rückkehr zum Präsenzunterricht in Pflichtschulen
  • Oberstufe weiterhin im Distance-Learning (Ausnahmen: Maturanten)
  • strengere Regelungen für Rückkehrer aus dem Ausland
  • zu Weihnachten sind Treffen von bis zu 10 Personen erlaubt (inklusive Kinder)
  • Museen, Bibliotheken und Buchhandlungen sind ab 7. Dezember geöffnet
  • Öffnungen in Gastronomie, Hotellerie und Kultur sind ab 7. Jänner vorgesehen

Die restriktiven Maßnahmen zielen darauf ab, bis 23. Dezember ein sicheres Weihnachtsfest zu ermöglichen. Der Lockdown wird daher in einigen Bereichen gelockert und in dieser Form bis 7. Jänner fortgeführt.

Info: In der gegenwärtigen Situation können dieses Jahr keine Christkindlmärkte stattfinden.

Branchen, die weiterhin von den Maßnahmen betroffen sind, bekommen bis Jahresende einen Umsatzersatz von bis zu 50% des Vorjahres. Ab 31.12. gibt es einen Fixkostenzuschuss für betroffene Unternehmen in Gastronomie und Tourismus.

Lockdown 2.1: Corona-Maßnahmen ab 17. November

Aufgrund der ansteigenden Zahlen hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Nachdem der am Anfang des Monats wirksam gewordene Lockdown light keine gewünschten Ergebnisse gebracht hat, tritt ab Dienstag, 17. November, eine neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Form eines verschärften Lockdowns in Kraft.

Es gelten weiterhin alle Regelungen des Lockdowns 2, wobei die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nun den ganzen Tag gelten. Die eigene Wohnung darf generell nur in folgenden Ausnahmefällen verlassen werden:

  • Abwehr einer Gefahr (Leib, Leben, Eigentum)
  • Betreuung von Menschen, die Hilfe brauchen
  • Grundversorgung (Lebensmittel einkaufen)
  • Wichtige Bezugspersonen (z.B.: Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit nahen Angehörigen)
  • berufliche Tätigkeiten
  • Ausbildungszwecke
  • religiöse Grundbedürfnisse
  • behördliche Termine

Wie zuvor im März bleiben der Lebensmittelbereich, Drogeriemärkte, Banken, Apotheken, KFZ- und Fahrradwerkstätten von den Maßnahmen ausgenommen und dürfen in der Zeit von 6:00 bis 19:00 geöffnet bleiben. Für Apotheken und Tankstellen gelten weiterhin längere Öffnungszeiten.

Die Bundesregierung hat ein Ende des Lockdowns, der hinsichtlich der Maßnahmen den Verordnungen im März ähnelt, für den 6. Dezember vorgesehen. Sofern die Infektionslage es zu einem späteren Zeitpunkt zulässt, soll im Dezember das Weihnachstgeschäft allmählich wieder geöffnet werden.

Lockdown light: Maßnahmen ab 3. November

Auf der Pressekonferenz am 31. Oktober hat die österreichische Bundesregierung einen zweiten Lockdown beschlossen. Dieser trat ab 3. November (0:00) in Kraft. Die Verordnung, die am 30. November enden soll, umfasst folgende Regelungen:

  • Shutdown für Gastronomie und Hotellerie
  • keine Veranstaltungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich
  • Distance-Learning für Oberstufe und Universitäten
  • Kontaktbeschränkung: keine Zusammenkünfte von mehr als zwei Haushalten
  • Ausgangsbeschränkung: in der Zeit von 20:00 bis 6:00

Die Exekutive kontrolliert die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Treffen mit Freizeitcharakter nach 20:00 werden von der Polizei aufgelöst und angezeigt. Es bleibt jedoch weiterhin möglich, sich die Beine zu vertreten, einem Einzelsport nachzugehen (z.B. Joggen), zu arbeiten oder jemandem zu helfen.

Lockdown 2.0: Gastronomische Betriebe erhalten 80% des Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum des Vorjahres refundiert, so die Vertreter der Regierung. Auch die Regelungen zur Kurzarbeit werden angepasst: Unternehmen, die von dem Lockdown betroffen sind, können erneut Kurzarbeit beantragen. Für November ist dabei eine Reduktion auf 0% Arbeitszeit möglich, insgesamt können auch die Schranken von 30% beziehungsweise 10% Arbeitsleistung unterschritten werden. Ein Antrag ist bis zum 20.11.2020 möglich.

Das wichtigste Ziel neben der Vermeidung einer Überlastung der Intensivmedizin ist es, die Wirtschaft des Landes weiterhin am Laufen zu halten. Deshalb sind Industrie, Produktion, Handel und Dienstleistungen nicht von den Maßnahmen betroffen. Wo es jedoch sinnvoll erscheint und möglich ist, sollen Betriebe auf Home-Office umschalten und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten lassen.

Auch Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet, um berufstätige Eltern zu entlasten und ein Fortlaufen des Arbeitslebens zu gewährleisten. Weiterführende Informationen findest du in unserem Artikel Corona Lockdown 2: Situation in Schule und Kindergarten in Österreich.

Corona-Maßnahmen ab 23. Oktober

Ab 23. Oktober 2020 gelten aufgrund der exponentiell steigenden Infektionszahlen weitere verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der zweiten Corona-Welle. Die Maßnahmen betreffen die Anzahl der Personen bei Zusammenkünften im Indoor-Bereich (ID) und Outdoor-Bereich (OD) auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens. Hierbei wurde auf der Pressekonferenz verlautbart, dass maximal 6 Personen im Indoor-Bereich und maximal 12 Personen im Outdoor-Bereich bei Zusammenkünften gestattet sind. Ausgenommen von der Regelungen sind Beerdigungen und berufliche Meetings.

Auch die Teilnehmerzahl bei Großveranstaltungen (Oper, Fußballspiele) wurde reduziert: ID (1000), OD (1500).

Hinsichtlich einer Sperrstunde für gastronomische Betriebe liegt die Verantwortung weiterhin bei den Bundesländern. Dies gilt auch für Schulschließungen und andere Maßnahmen, die je nach Situation auf regionaler Ebene beschlossen werden.

Weiterhin gilt für jeden einzelnen Menschen: 1) Abstand halten 2) Maske tragen 3) soziale Kontakte reduzieren (ID6/OD12)

Corona-Maßnahmen ab 21. September

Ab Montag, dem 21. September 2020, muss der Mund-Nasen-Schutz österreichweit wieder verpflichtend in folgenden Bereichen getragen werden:

  • im Handel
  • in allen Betrieben des Dienstleistungssektors
  • auf Märkten und Messen
  • im medizinischen Bereich
  • in Öffis
  • bei Behörden
  • in der Gastronomie (außer am Sitzplatz)

Weiters gelten folgende Maßnahmen für die Gastronomie: Die Konsumation (Essen und Trinken) erfolgt nur am Tisch beziehungsweise an dafür vorgesehenen Plätzen. Pro Tisch dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. Außerdem darf kein Barbetrieb stattfinden.

In Bezug auf private Zusammenkünfte gilt: Im Indoor-Bereich dürfen sich maximal 10 Personen und im Outdoor-Bereich maximal 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Regelung betrifft nicht den privaten Wohnbereich.

Corona-Maßnahmen ab 14. September

Ab Montag, dem 14. September 2020, gelten in Österreich wieder verschärfte Maßnahmen gegen eine neuerliche Ausbreitung des Corona-Virus. In Bezug auf das Tragen von Schutzmasken gilt ab sofort: In allen geschlossenen Räumen (Handel, Dienstleistungsbereich und Behörde) muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

In Lokalen gilt dies für Kellnerinnen und Kellner. Essen und Trinken sollen nur noch an dafür vorgesehenen “Verabreichungsplätzen” stattfinden. Dadurch soll verhindert werden, dass Gäste im geschlossenen Bereich (z.B. an der Bar) zu eng zusammenstehen. In Schulen gilt die Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Geschäften, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln, Banken, Museen, Bibliotheken sowie in allen öffentlichen Einrichtungen. Die erweiterten Schutzmaßnahmen sollen einen neuerlichen Lockdown verhindern.

Seit dem 14. September sind Konzerte sowie Events ohne zugewiesene Sitzplätze mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise über 100 Personen im Outdoor-Bereich untersagt. Mit zugewiesenen Plätzen ist im Indoor-Bereich eine Teilnehmerzahl bis zu 1500 Personen und im Freiluftbereich bis zu 3000 Personen möglich. Der Mund-Nasen-Schutz darf bei zugewiesenen Plätzen abgelegt werden.

Coronavirus – die zweite Welle

Vor Beginn der Maßnahmen am 16. März lag der Replikationsfaktor in Österreich bei 3,3, Ende März war er bereits auf 1,7 gefallen. Die niedrigste R(eff) wurde Ende April mit 0,6 gemessen. Zwischen den Lockerungen in der Gastronomie und dem Ende der allgemeinen Maskenpflicht ist der Wert mehrfach angestiegen und wieder gefallen, aber nicht über 1,1 geklettert. Der Replikationsfaktor ist ab August stetig gewachsen.

Am 25. Juli wird das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel, Banken und Postfilialen wieder verpflichtend. Die wachsenden Infektionszahlen im August standen im Zusammenhang mit Einreisenden und Rückkehrern aus Urlaubsländern. Am 4. September wird die Corona-Ampel eingeführt, um mit differenzierten Maßnahmen für betroffene Regionen einen neuerlichen bundesweiten Lockdown zu verhindern. Experten warnten zu diesem Zeitpunkt vor einer zweiten Infektionswelle.

Corona-Maßnahmen ab 15. Mai

Am 27. April hatte die Bundesregierung verkündet, dass die gesamte Gastronomie ab dem 15. Mai wieder öffnen darf. Für den Betrieb galten zu diesem Zeitpunkt strenge Sicherheitsvorkehrungen, die du in unserem Artikel Essen gehen nach Corona! Regeln im Restaurant nachlesen kannst. Folgende Regelungen galten zu diesem Zeitpunkt:

  • Verlängerung der Sperrstunde von 23 auf 1 Uhr
  • keine Maskenpflicht mehr beim Betreten des Restaurants
  • keine Beschränkung der Gäste-Anzahl am Tisch

Weiterhin gültig war das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Tischen und bei der Bewegung im Restaurant selbst (z.B. beim Gang aufs WC). Gastronomie-Angestellte mussten außerdem weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie Gäste bewirteten.

Auswirkungen der Maßnahmen

Die Mitte März im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes erlassenen Beschränkungen erzielten die erhoffte Wirkung. Erstmals gab es weniger Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 als Genesene in Österreich. Aus diesem Grund folgten nach den ersten Lockerungen Mitte April sowie der Aufhebung der Ausgangssperre und den Geschäftsöffnungen im Mai immer weitere Corona-Lockerungen im ganzen Land. Neben dem Ende der Maskenpflicht im Supermarkt zählten zu diesen Lockerungen auch das Ende der Beschränkungen in der Gastronomie und die Rückkehr des Tourismus nach Österreich. Kleinere Kulturveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.

Lockdown 1: Maßnahmen ab 16. März

Ab 10. März überschlagen sich die Ereignisse. Die Bundesregierung beschließt im Eilverfahren eine Reihe von Gesetzen und Notverordnungen, die tief in das gesellschaftliche Leben eingreifen. Zum Zwecke der Krisenbewältigung beschließt der Nationalrat einstimmig das COVID-19-Gesetz. Um nicht zu schnell an die Grenzen der Kapazitäten unseres Gesundheitssystems zu stoßen, kommt per Verordnung eine Ausgangsbeschränkung. Abseits der Grundversorgung (z.B. Lebensmittel, Apotheken) wird der gesamte Handel geschlossen. Landesweit schicken Firmen ihre Mitarbeiter in die Corona-Kurzarbeit und die Regierung bereitet ein Hilfspaket in Milliardenhöhe vor. Österreich steht einen guten Monat lang still.

COVID-19 erreicht Österreich

Am 25. Februar 2020 sind die ersten COVID-19-Erkrankungen in Österreich bestätigt worden. Im März steigen die Fallzahlen dramatisch an, weshalb die Bundesregierung erste Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschließt. Neben einem Einreisestopp für Personen aus Italien, wurden in Österreich größere Veranstaltungen bis April untersagt, Schulen und Universitäten mussten schließen. In Tirol mussten die ersten Gemeinden unter Quarantäne gestellt werden. Es kam zu einer Reihe von Maßnahmen, die mit dem ersten Lockdown am 16. März ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen.

Corona Maßnahmen: häufige Fragen

Wann sind Konzerte und Events wieder erlaubt?

Bis einschließlich Ende November finden keine Konzerte oder Events statt. Wie es danach beispielsweise mit der erlaubten Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen weitergehen soll, ist derzeit noch unklar.

Wann öffnen Clubs und Discotheken?

Wann Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen, ist bisher noch nicht bekannt. Der Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober, hat Mitte Mai jedoch bereits verlauten lassen, dass es eine “Disco im klassischen Sinne” vorerst vermutlich nicht mehr geben werde, weil es nicht möglich sei, in einem solchen Setting die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Hier wurden immer wieder kritische Stimmen laut, dass sich viele Menschen auf privaten Corona-Partys anstecken würden, weil es eben keine Alternative gäbe, bei denen man Kontrollen durchführen könnte.

Wann öffnen Kinos?

Mitte Mai wurde beschlossen, dass die Kinos in Wien und Österreich ab dem 01. Juli wieder öffnen dürfen. Unter Berücksichtigung der seit Juli wieder leicht steigenden Fallzahlen haben die meisten großen Ketten (z.B. Cineplexx) die Wiedereröffnung jedoch auf Anfang August verschoben. Ab 3. November sind aufgrund des neuerlichen Lockdowns die Kinos wieder zu.

Was bedeutet Ausgangssperre?

Ausgangsbeschränkungen dienen dazu, unkontrolliert und exponentiell anwachsende Infektionszahlen zu vermeiden. Menschen der betroffenen Regionen sollen sich daheim in einem Maße isolieren, wie es der eigenen psychischen und physischen Gesundheit zuträglich ist. In folgenden Fällen ist es immer erlaubt, vor die Tür zu gehen:

  • Berufliche Tätigkeit, die sich nicht ins Teleworking verlegen lassen (gilt insbesondere für ArbeitnehmerInnen im Pflege- und Gesundheitsbereich)
  • Besorgungen zur Deckung der Grundbedürfnisse (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)
  • Betreuung/Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen

Mehrwertsteuersenkun

Um gastronomische Betriebe zu entlasten, hat die Bundesregierung zusätzlich eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen (ursprünglich 10 Prozent) und Getränke (ursprünglich 20 Prozent) auf fünf Prozent beschlossen. Gültig wird die Mehrwertsteuersenkung am 01. Juli und ist vorläufig bis Jahresende befristet. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke gilt natürlich auch in Hotels.

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