Foto: Adobe Stock, (c) Viacheslav Iakobchuk
Manchmal vergisst Mutter Natur, im Kiefer einen oder mehrere Zähne anzulegen – dieses Phänomen nennt man Hypodontie. Die Ursache dafür liegt meistens in den Genen, die Behandlung der sonst folgenreichen Zahnunterzahl liegt im Zuständigkeitsbereich versierter Implantologen, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen.
Im Gegensatz zu Haien, denen laufend verloren gegangene Zähne nachwachsen, verfügen Menschen nur über erste und zweite Zähne. Das kindliche Milchgebiss besteht normalerweise aus 20 Zähnen, das bleibende Gebiss aus 32 Zähnen. Doch kommt es des Öfteren vor, dass sich Zahnanlagen nicht entwickeln (Aplasie). Je nachdem, wie viele Zähne fehlen, spricht man dann von einer
Hypodontien zählen zu den häufigsten Zahnanomalien, betreffen vor allem die bleibenden Zähne und sind meist genetisch bedingt. Betroffen sind vorwiegend die Backenzähne (Weisheitszähne, 8er), die zweiten Prämolaren (kleine Backenzähne, Vormahlzähne, 35er und 45er) des Unterkiefers oder oberen seitlichen Schneidezähne (12er und 22er). Bei den seltenen Hypodontien (< 1%) im Milchgebiss sind es meist die oberen seitlichen Schneidezähne und unteren mittleren oder seitlichen Schneidezähne, wobei dann oft auch die Anlage der entsprechenden bleibenden Zähne fehlt.
Natürlich gibt es auch das Gegenteil, also eine Zahnüberzahl, die im medizinischen Fachjargon Hyperodontie oder Hyperdontie (altgriech.: hyper = übermäßig) heißt.
Bei einer Zahnunterzahl unterscheidet man zwischen einer echten Hypodontie (Hypodontia vera), bei der eine oder mehrere Zahnanlagen nicht ausgebildet wurden und einer unechten Hypodontie (Hypodontia spuria), bei der die fehlenden Zähne zwar angelegt sind, aber nicht durchbrechen (vorgetäuschte Hypodontie, Zahnretention) oder Zahnkeime vor der Ausbildung des bleibenden Gebisses verkümmern. Dies kann infolge einer Beschädigung wie z.B. bei einem unfallbedingten frühzeitigen Zahnverlust oder durch Einwirkung von Umwelteinflüssen wie z. B. intensiven Bestrahlungen oder Knochenmarkentzündungen (erworbene Hypodontie) entstehen.
Eine Hypodontie kann aber auch eine Begleit- oder Folgeerscheinung verschiedener Entwicklungsstörungen, Anomalien oder Krankheiten sein. Dazu gehören beispielsweise
sowie andere – seltene – Fehlbildungssyndrome.
Dass das bleibende Gebiss nicht vollständig sein könnte, lassen folgende Gegebenheiten vermuten:
Nun gut, es fehlen also Zähne. Ist denn das so schlimm? Und ob. Nicht nur für das Gebiss, sondern auch noch für das Kiefer und Kiefergelenk. Denn jeder einzelne Zahn hat seine Funktion und ist für das Gebiss und den Kiefer wichtig. Fehlen Zähne von Geburt an, wächst der Kieferknochen nicht richtig, weil im Bereich der Zahnlücke(n) der Druckreiz beim Kauen fehlt. Demnach führt eine Nichtanlage von Zähnen zu
Daher ist bei Hypodontien eine möglichst frühzeitige Behandlung anzustreben, denn nur dann kann ein optimaler individueller Therapieplan erstellt werden.
Bevor der Zahnarzt zur Tat schreitet, muss er wissen, welche Zähne wo fehlen, um einschätzen zu können, welche kieferorthopädischen Maßnahmen erforderlich und erfolgversprechend sind. Das erfährt er am zuverlässigsten durch eine Röntgenaufnahme (Panoramabild) des Gebisses.
Die Planung der Therapieschritte richtet sich nach der Art und Anzahl der nicht angelegten Zähne, dem Zahnzustand (normal ausgebildet oder sehr klein, stabil oder schwach), der Gebissstellung, Kiefergröße und -lage sowie der Beschaffenheit des Kieferknochens. Außerdem nach allfälligen Allgemeinerkrankungen und auch den finanziellen Möglichkeiten des Patienten. Welche Lösung die geeignetste ist, muss für jeden Fall individuell entschieden werden.
Ziel der Therapie einer im Kindesalter diagnostizierten Hypodontie ist jedenfalls, die Behandlungsschritte bis zum Erwachsenenalter so zu wählen, dass ein zufriedenstellender Zahnersatz mit möglichst minimalinvasiven Eingriffen erfolgt.
Grundsätzlich können vereinzelt fehlende Zähne durch Brücken, Prothesen, Implantate oder auch Zahnspangen beim Patienten ersetzt werden. Für Brücken und festsitzende Prothesen müssen allerdings Haltezähne beschliffen, d.h. in ihrer Substanz geschädigt werden. Auch Zahntransplantationen sind möglich. Und die operative Freilegung retinierter Zähne.
Wird die Aplasie eines einzelnen Zahns schon im frühen Kindesalter entdeckt, löst häufig das frühzeitige Entfernen des Milchzahns das Problem. Weil dann die bleibenden Zähne unter Umständen korrekt nachrücken und die Lücke schließen (andernfalls: kieferorthopädischer Lückenschluss, z. B. Lückenhalter bis zum Wachstumsabschluss, dann Einsetzen eines Implantats). Um einen korrekten Zusammenbiss zu gewährleisten, kann es aber erforderlich werden, auch einen Zahn im Gegenkiefer zu ziehen. Oder der Milchzahn wird, so er stabil genug und gesund (kariesfrei) ist, bis zum Wachstumsabschluss belassen, dann extrahiert und die Lücke durch ein Implantat geschlossen.
Bei einer ausgeprägten Oligodontie, bei der mehr als fünf Zähne fehlen, ist eine rein prothetische Versorgung kaum durchführbar, da es an als Pfeiler dienlichen Zähnen mangelt. Hier muss der Kieferorthopäde unter Vorausschau des nötigen Platzangebotes Vorbehandlungen für die Implantatsetzung nach dem Wachstumsabschluss durchführen. Und die Platzierung der vorhandenen Zähne im Kiefer steuern, damit später die Implantate, auf denen der fest sitzende Zahnersatz (Brücke oder Prothese) verankert wird, gut im Kieferknochen zu positionieren sind.
Kieferchirurgische Maßnahmen haben zum Ziel, Fehlbissen und Fehlbelastungen vorzubeugen.
Das ist kaum möglich, da die meisten Hypodontien erblich bedingt sind. Vermeidbar sind lediglich zu intensive Strahleneinwirkungen oder Luxationen (Dislokation) von Milchzähnen.
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