Gründungsguide 25. Oktober 2023 | Herold Content Team Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG): weniger Gebühren und Steuern zahlen Als Neugründer:in kann man sich in der Gründungsphase von verschiedenen Gebühren und Steuern befreien lassen. Bild: © Herold Du bist dabei, ein Unternehmen zu gründen? Dann solltest du auf jeden Fall darüber nachdenken, eine Förderung nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) zu beantragen. Die wichtigsten Infos rund um das Gesetz haben wir hier für dich zusammengetragen. Inhaltsverzeichnis Was ist das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)?Wer kann NeuFöG beantragen?Was bringt NeuFöG?Befreiung von Bundesverwaltungsabgaben sowie StempelgebührenBefreiung von Gerichtsgebühren bei FirmenbucheinträgenBefreiung von Gerichtsgebühren bei GrundbucheinträgenBefreiung von GrunderwerbssteuerBefreiung von LohnabgabenWo NeuFöG beantragen? Was ist das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)? Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das dazu dient, die Gründung von neuen Unternehmen zu unterstützen. Das Hauptziel des NeuFöG besteht darin, die finanzielle Belastung für Gründer und Gründerinnen in den ersten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit durch steuerliche oder sonstige Entlastungen zu reduzieren, um die Unternehmensgründung so grundsätzlich attraktiver zu gestalten. Lesetipp: Du möchtest wissen, welche weiteren Förderungen es für Gründer:innen gibt? Mehr dazu in unserem Beitrag Förderung Unternehmensgründung! Wer kann NeuFöG beantragen? Du kannst NeuFög beantragen, wenn du die folgenden Bedingungen erfüllst: Du möchtest, dass dein Unternehmen im Internet gefunden wird? Kostenlose Beratung Was bringt NeuFöG? Eine Förderung durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) bringt dir und deinem frisch gegründeten Unternehmen zahlreiche finanzielle Erleichterungen. Hier die wichtigsten im Überblick: Befreiung von Bundesverwaltungsabgaben sowie Stempelgebühren Hierzu zählen ausschließlich diejenigen Gebühren und Abgaben, die tatsächlich und direkt durch die Neugründung bedingt sind, wie z. B: Anträge zur Erlangung der Befugnis zur Ausübung der Berufe als Buchhalter:in, Bilanzbuchhalter:in und Personalverrechner:in gemäß dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) bei der Geschäftsstelle der Behörde für Bilanzbuchhaltung Erlaubnisse zur Niederlassung sowie Aufenthaltsbewilligungen Genehmigung bzgl. Bestellungen von Geschäftsführer:innen Hinweis: Alle Amtshandlungen, die bereits vor der Neugründung notwendig waren, wie z. B. Zeugnisse oder Nachweise bzgl. der Staatszugehörigkeit, fallen nicht unter das NeuFöG. Befreiung von Gerichtsgebühren bei Firmenbucheinträgen Im Rahmen der Neugründung eines Unternehmens sind einige Eintragungen in das Handelsregister gebührenbefreit. Dies gilt jedoch ausschließlich für Eintragungen, die unmittelbar mit der Betriebsgründung zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise Neueintragungen bzgl.: Firmenname Unternehmenssitz Geschäftsadresse Betriebsinhaber:in Musterzeichnung persönlich haftender Gesellschafter:innen Geschäftsführung Info💡: Die befreite Eintragung ins Firmenbuch gilt auch für Einzelunternehmen mit dem Zusatz „e.U.“, die im Rahmen der Neugründung eingetragen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Eintragungen nicht gebührenbefreit sind. Dazu zählt beispielsweise die Gebühr für den Handelsregisterauszug, sofern dieser nicht zwingend für die Eintragung im Gewerberegister erforderlich ist. Befreiung von Gerichtsgebühren bei Grundbucheinträgen Eine Befreiung von den Gebühren für Eintragungen im Grundbuch wird gewährt, wenn Grundstücke im Rahmen der Neugründung eines Unternehmens eingebracht werden, wobei Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Ausgleich dienen. Diese Regelung entspricht somit einer ähnlichen Befreiung, die für die Grunderwerbsteuer gilt. Ob eine Gebührenbefreiung im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. So sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts beispielsweise nicht berechtigt. Du brauchst günstige Internetwerbung, die dir Kundschaft bringt? Mehr erfahren Befreiung von Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuerbefreiung wird gewährt, wenn Grundstücke im Zusammenhang mit der Neugründung einer Gesellschaft gemäß dem Gesellschaftsvertrag eingebracht werden. Diese Steuerbefreiung gilt nur für die Übertragung von Grundstücken in neu gegründete Unternehmen, sofern dies als Gegenleistung für Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft erfolgt. Ein gültiger Gesellschaftsvertrag, das Bestehen einer eigenständigen Gesellschaft als Rechtsträger und die Einbringung eines Grundstücks durch einen Gesellschafter als Sacheinlage im Zuge der Neugründung sind unter anderem Voraussetzungen für diese Befreiung. Befreiung von Lohnabgaben In den ersten 36 Monaten nach der Unternehmensgründung entfallen bestimmte Lohnnebenkosten für: Dienstgeberbeiträge zum FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) sowie Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag Wohnbauförderungsbeiträge der Dienstgeberin oder des Deinstgebers Beiträge bzgl. gesetzlicher Unfallversicherung gemäß § 4 (1) ASVG Die maximale Dauer der Kostenerleichterung beträgt 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Gründung. Diese Frist beginnt mit der Einstellung des ersten Mitarbeiters/der ersten Mitarbeiterin. Wenn die Anstellung vor der Gründung erfolgt, steht die Befreiung für 12 Monate ab dem Gründungsdatum zur Verfügung. In den ersten 12 Monaten nach der Gründung gibt es keine Begrenzung bei der Anzahl der einzustellenden Mitarbeiter:innen. Ab dem zweiten und dritten Jahr nach der Gründung gilt die Befreiung jedoch nur noch für die ersten drei eingestellten Mitarbeiter:innen. Tipp: Weitere Details und Beispiele sind in den NeuFöR-Richtlinien auf der BMF-Website verfügbar. Wo NeuFöG beantragen? Um NeuFöG zu beantragen, müssen Gründer:innen bei der entsprechenden Behörde (z. B. Magistrat, Finanzamt, Gericht usw.) zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular NeuFö2 im Original vorlegen. Das Formular NeuFö2 ist bei den gesetzlichen Interessenvertretungen, der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) und auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erhältlich. Übrigens: Neben dem NeuFög gibt es auch weitere Förderungen bzw. finanzielle Unterstützungen – zum Beispiel bei deinem Businessplan. Das I2B veranstaltet jährlich einen Wettbewerb, bei dem Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von bis zu 200.000 Euro gewonnen werden können. Teilnahmeschluss ist der 28. September 2025. Bei der medienwirksamen Prämierungsgala am 4. Dezember 2025 in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien wird dir und deiner Geschäftsidee eine große Bühne geboten – ein optimaler Startschuss, um auf dich aufmerksam zu machen! Info: Du hast gleich mehrere Chancen, beim i2b Businessplan Wettbewerb zu gewinnen! Neben den Preisen in den Kategorien Dienstleistung/Gewerbe/Handel, Technologie, Ein-Personen-Unternehmen und Studierende hast du die Chance auf Sonderpreise für Social Business und Betriebsnachfolge sowie für den von der aws gesponserten Sonderpreis „GreenTech“ im Zuge der Kategorie „Technologie“. Tipp: Wenn du schnell bist, bekommst du noch vor Einreichschluss zwei kostenlose Feedbacks auf deinen Businessplan, die deine Chancen für den Sieg beim i2b Businessplan Wettbewerb deutlich erhöhen! Alle Infos zum Gratis-Feedback findest du hier: https://www.i2b.at/business-planning/businessplan-feedback/ [shariff] Herold Content Team <a href="https://www.herold.at/marketing/blog/herold-blog-team/">Infos zur Redaktion</a> Herold Content Team Redaktion Das Herold Content Team vereint erfahrene Online-Redakteur:innen und Marketing-Expert:innen, die ihr Wissen und ihre Leidenschaft für digitale Trends in praxisnahe Inhalte verwandeln. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, komplexe Themen rund um SEO, Online-Marketing und Sichtbarkeit für KMU leicht verständlich aufzubereiten – immer mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und die Bedürfnisse unserer Leser:innen. Hat dir dieser Artikel gefallen? Herold-Newsletter Über 9.000 österreichische Unternehmen erhalten regelmäßig Tipps & Strategien zur Kundengewinnung direkt ins Postfach. Jetzt eintragen und nichts mehr verpassen.