Leistungen
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Beschreibung
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt gemäß § 5 Abs. 2 Gew0 1994 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes BGBL 593/1995 idF BGBL I 23/2006, eingeschränkt auf die Verwendung von 1 KFZ
Firmendetails
Gründungsjahr
2011Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Kleintransport