Leistungen
Beschreibung
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen Tätigkeit Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 Lit.b Z.25 GewO 1973, eingeschr. auf den Handel mit Kraftfahrzeu- gen, Fahrrädern, Motorrädern, Bestandteilen, Zu- behör und Bereifung *** Einschränkung auf den Handel mit Kraftfahr- zeugen, Motorrädern, Bestandteilen, Zubehör und Bereifung (Laut BH-OBP, vom 6.7.1999, Zl.:12/03- 3230, Tag der Entstehung: 5.7.1999) KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER (§ 94 Z.42 GEWO 1973)
...Firmendetails
Gründungsjahr
1975Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
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- Autoreparatur