- hohe Qualität
- sehr gute Beratung
- praktische Öffnungszeiten
Leistungen
Garten und Gartenbedarf
Angebote
- Trauerfloristik
Fotos und Videos (2)
Beschreibung
Blumenbinder (Floristen), verbunden mit Gärtner (Handwerk) gemäß § 94 Z. 24 GewO 1994 Verabreichung von Speisen in einfacher Art und Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte Plätze) bereitgestellt werden
Firmendetails
Gründungsjahr
2003Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Blumenhändler