Leistungen
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Beschreibung
Betrieben wird das Bodenlegergewerbe. Es besteht die Gewerbeberechtigung lautend auf Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern vorbehaltenen Tätigkeiten.
Firmendetails
Gründungsjahr
2019Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Natursteine u -platten