Leistungen
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Beschreibung
Erdbeweger (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,20 Meter sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994 Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994
Firmendetails
Gründungsjahr
2010Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
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- Bauunternehmen