Leistungen
Für dieses Unternehmen sind keine Leistungen verfügbar.
Beschreibung
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Bewertungen (1)
oleola am 09.8.2016
Termin ausgemacht, aber keine Betreuung erhalten
Hier bekam ich per Telefon für 2 Wochen später einen Termin, für den man sich einen Urlaubstag nimmt. Um dann zwischen Tür und Angel; man wird nicht mal ins Büro reingebeten; innerhalb 10 Sekunden gesagt zu bekommen, man müsse sich einen Termin ausmachen, weil die Bearbeiterin für den Termin nicht vorbereitet ist!...
Firmendetails
Gründungsjahr
1939Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Gericht
Kommentar von Bezirksgericht Hietzing
Amtstag: Dienstag von 8:00 bis 13:00 Uhr (Amtstagsvorsprachen nur gegen vorherige Terminvereinbarung). Parteienverkehr: bitte telefonisch bei Gericht erfragen.