Cookies und Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen von Partnern, der statistischen Analyse/Messung, personalisierter Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Partner weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit widerrufen werden.

Indem Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich ein, dass Ihre Daten in den USA von Google verarbeitet werden. Die USA gelten als Land mit nicht ausreichendem Datenschutzniveau. Die Übermittlung der Daten findet nicht statt, wenn Sie auf "Nur essenzielle akzeptieren" klicken. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Eine fragwürdige Bewertung melden

Sie können folgendes Formular benutzen um eine fragwürdige oder fehlerhafte Bewertung zu melden.

Burgemeister & Alberer Rechtsanwalts-Partnerschaft

20031983
am 05.10.2016
Burgemeister & Alberer Rechtsanwalts-Partnerschaft
auf herold.at
Bewertung von 20031983
am 05.10.2016, 16:32

ad Gegendarstellung Dass Dr. Burgemeister aus unserer Sicht wesentliche Risiken im Erstentwurf des Vertrages nicht berücksichtigt hat und wir entsprechende Passagen mühsam in den Vertrag hineinreklamieren mussten, lässt sich zweifelsfrei aus dokumentiertem Schriftverkehr ersehen. Ebenso lässt sich zweifelsfrei zeigen, dass Dr. Burgemeister den Erstentwurf ohne unsere Zustimmung an die Maklerin mit Bitte um Weiterleitung an die Verkäufer gesendet hat und entgegen unserer klaren Anweisung nicht freigegebene Versionen des Vertrages (inkl. vorangegangenem Schriftverkehr) an die Verkäuferseite gesendet hat. Die Honorarstreitigkeiten ergeben sich aus dem Umstand, dass nicht die vereinbarte Pauschale zuzüglich Barauslagen, sondern die Pauschale zuzüglich Barauslagen plus Umsatzsteuer verrechnet wurde. Da in der Bewertung nur nachweisbare Tatsachen als Begründung genannt wurden, kann diese nach unserem Verständnis als rechtliche Laien keine Kreditschädigung darstellen (vgl. § 152 StGB). Es sei aber darauf hingewiesen, dass sich die Bewertung nur auf Dr. Burgemeister bezieht, mit Herrn Christian Alberer haben wir keine Erfahrungen. Zudem darf auf das Recht der freien Meinungsäußerung verwiesen werden. Und unserer Meinung nach hat Dr. Burgemeister den Eindruck vermittelt, dass ihm mehr daran gelegen war von der Maklerfirma weitere Aufträge zur Erstellung von Kaufverträgen zu bekommen, als für seine Klienten den bestmöglichen Vertrag aufzusetzen. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat tatsächlich die Mahnklage, allerdings hatte die ursprüngliche Bewertung hauptsächlich den Sinn, anderen besorgten Hauskäufern die Scherereien, die wir hatten, zu ersparen.
Prüfungscode *
Nicht lesbar? Anderen Code anzeigen