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willhaben internet service GmbH & Co KG

Gast: Verärgerter Willhaben-Nutzer
am 16.07.2024
willhaben internet service GmbH & Co KG
auf herold.at
Bewertung von Gast: Verärgerter Willhaben-Nutzer
am 16.07.2024, 14:46

Willhaben toleriert Wohnungsanzeige mit Verstoß gegen Mietrecht. Aus meiner Bewertung bei trustpilot.at am 13.07.24: Ich hatte ein Wohnungsangebot gemeldet, in der die/der Vermieter/in die Wohnung nur befristet für 1 Jahr vermieten will. Laut österreichischem Mietrecht muss bei befristeten Mietverträgen, die leider sehr häufig sind in Österreich, die Mindestmietzeit 3 Jahre betragen. Willhaben sieht jedoch keinen Verstoß in dieser Anzeige. Und auch auf meine nachfolgende Beschwerde teilt mir willhaben mit "Hallo, nochmals danke für deine eingelangte Beschwerde (Fall-Code ....... Nach entsprechender Prüfung geben wir dieser nicht statt. Wir konnten diesbezüglich keine Gründe vorfinden, um unsere vorherige Entscheidung zu ändern. Die Hintergründe zur Ablehnung der Meldung findest du in der ursprünglichen Informationsnachricht." Willhaben scheint also ein rechtsfreier Raum zu sein. Ich behalte mir eine Strafanzeige gegen willhaben vor. Neuerdings verlangt übrigens willhaben, dass man seine Handynummer im Kundenkonto angibt. Bei jedem Login bekomme ich nun einen Code per SMS. Das ist nicht nur extrem nervig und umständlich, sondern wirft die Frage auf, was der tatsächliche Grund für die Bekanntgabe der Handynummer ist. Auf mich wirkt willhaben zunehmend unseriös ! Ich kann nicht dazu raten auf Willhaben zu kaufen oder zu verkaufen. Mehr als 50% aller Kaufzusagen werden nicht eingehalten. Es wird einfach nicht überwiesen und die Leute melden sich nicht mehr. Auf Beschwerden über solche Nutzer/innen reagiert Willhaben meist nicht. UPDATE 16.07.24: Auf meine Ankündigung bei willhaben, dass ich mir eine Strafanzeige vorbehalte, erhielt ich heute folgende arrogante Antwort (und wieder im respektlosen "Du"): "Gerne kannst du dich mit dem willhaben-Code bzw. allen vorliegenden Daten zum Sachverhalt an die Polizei wenden und rechtliche Schritte einleiten. Von A wie Anzeigenaufgabe bis Z wie Zusatzprodukte – auf Hilfe & Kontakt findest du alles Wissenswerte! Hinweis: Solltest du mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sein, so hast du die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung."
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