Cookies und Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen von Partnern, der statistischen Analyse/Messung, personalisierter Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Partner weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit widerrufen werden.

Indem Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich ein, dass Ihre Daten in den USA von Google verarbeitet werden. Die USA gelten als Land mit nicht ausreichendem Datenschutzniveau. Die Übermittlung der Daten findet nicht statt, wenn Sie auf "Nur essenzielle akzeptieren" klicken. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Eine fragwürdige Bewertung melden

Sie können folgendes Formular benutzen um eine fragwürdige oder fehlerhafte Bewertung zu melden.

Mag. Amann Karlheinz

Josef_K.
am 05.02.2016
Mag. Amann Karlheinz
auf herold.at
Bewertung von Josef_K.
am 05.02.2016, 13:31

Viel versprochen, viel gezahlt, nichts gehalten. Herr Amann ist zwar sehr nett. Aber, das was mir versprochen wurde, ist nicht eingetreten. Es ging darum: Ich hatte ein Büro in einem Haus, das einer Eigentümergemeinschaft gehört (WEG), und bin durch Zufall draufgekommen, dass ich doppelt so hohe Betriebskosten zahle, wie ein Wohnungseigentümer (bei gleicher Größe). Herr Amann wurde mir von einem "Freund" empfohlen, diesbezüglich beim BG einen Antrag zu stellen, dass dieser Unterschied ausgeglichen wird, weil es keinen "vernünftigen Grund" dafür gibt. Von Herrn Amann wurde mir versichert, "dass das durchgehen wird", das sei eine sichere Sache. Aber, laut WEG ist das rechtens, dass man als "reicher" Besitzer eines "Geschäftslokales" mehr zahlt, und die armen Wohnungseigentümer sponsert, und die Eingabe (ca eine Seite, DINA4, Kostenpunkt knapp € 500.-) von RA Amann wurde abgeschmettert. Darauf wurde mir von Herrn Amann geraten, in die zweite Instanz zu gehen, was ich aber dann aufgrund eigener Recherche, die besagte, dass es fraglich sei, ob der Beschluss des Erstgerichts wirklich aufgehoben wird, bleiben liess. Natürlich, die Berufung hätte auch wieder einiges gekostet, keine Frage, vielleicht noch viel mehr..... Also, nicht mehr als ein Stern. Aber, er ist nett, der Herr Amann. PS.: Das Büro habe ich dann ohnehin verkauft, wegen der BK.
Prüfungscode *
Nicht lesbar? Anderen Code anzeigen