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Polizeiinspektion Langenlois

KritikMussSein
am 08.07.2016
Polizeiinspektion Langenlois
auf herold.at
Bewertung von KritikMussSein
am 08.07.2016, 16:16

Keine korrekte Behandlung erfahren Hm, wie bewertet man die Polizei, ohne gegen Nutzungsbedingungen zu verstoßen? Ich probiere es einmal: Ich habe von einer Polizisten in Langenlois einen Anruf erhalten, sie wollte einen Termin mit mir, aber auch auf mein Nachfragen nach dem Grund hat sie mir keinen genannt, ich war stutzig, weil ich noch nie einen Anruf von der Polizei erhalten habe. Ich bin dem Termin als braver, rechtschaffender Bürger gefolgt und da teilte mir die Polizistin zu meiner völligen Überraschung mit, dass ich als Beschuldigter einvernommen werden soll. Ich fragte nach Akteneinsicht, wobei mir die Beamtin mitteilte, dass ich diese erst nach dem Verhör bekomme. Soweit der Tatsachenbericht aus meiner persönlichen Erfahrung. Später habe ich mich erkundigt bei einem Rechtsanwalt und auch direkt beim Justizministerium: Die einhellige Antwort war, dass eine Beschuldigtenvernehmung schriftlich erfolgen muss und auch die angezeigte angebliche Strafrechtsverletzung muss genannt werden. Eine Akteneinsicht ist jederzeit auf Verlangen zu gewähren. Man hat auch ein Recht darauf, dass ein Rechtsanwalt anwesend ist und das sogar kostenlos. Außerdem hat man auch das Recht, die Aussage zu verweigern und kein Wort zu sagen. Ich möchte diese Rechte eines jeden Bürger publizieren, damit es einem nicht so ergeht wie mir.
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