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Bewertung von MartinD
am 24.08.2016, 08:44
Überteuertes Chalet und falsche Angaben
Wir hatten von Freitag bis Sonntag das Chalet Isabella, Mühlenweg 8, 6272 Kaltenbach, gemietet. Aufgrund der exklusiven Beschreibung haben wir uns sehr darauf gefreut. Leider konnte diese Exklusivität an einigen Stellen nicht erfüllt werden:
• Das Haus war nicht sehr sauber, man hatte das Gefühl es wurde schon länger nicht mehr bewohnt. Es gab an vielen Stellen Spinnweben und Silberfischchen…
• Auf der Homepage schreiben sie es gibt eine Nespresso Maschine. Wir haben uns darauf gefreut und extra Kapseln dafür mitgenommen, leider gab es im Haus dann lediglich eine Filter Cafe Maschine… das ist natürlich kein Vergleich vor allem wenn es extra auf der Homepage beworben wird.
• Ebenfalls wurde auf der Homepage geschrieben es gibt in den Bädern Duschgel und Seife. Also haben wir diese Sachen nicht dabei gehabt… es gab aber leider weder das eine noch das andere. Gerade eine Seife im WC wäre durchaus sinnvoll und würde dem Standard entsprechen…
• Das Haus wird für bis zu 14 Personen vermietet. Wir waren nun zu 9. Es gibt jedoch nur 6 Gläser von jeder Sorte… Ein paar mehr Gläser wären also durchaus sinnvoll
• Tja und da das noch nicht genug ist, hatten wir die ersten 24 Stunden kein warmes Wasser und keine Heizung. Das kann mal passieren und sowas ist ja meist wenn man selber gerade im Urlaub ist… Aber für uns, war es dennoch äußerst ärgerlich und kalt. Weder abwaschen noch duschen zu können macht einem solchen Aufenthalt nicht exklusiver.
Allerdings waren wir über die oben genannten Dinge enttäuscht und fanden die knapp 1000€(!!!) die wir für zwei Nächte gezahlt haben nicht gerechtfertigt.
Eine Erstattung für die 24 Stunden Heizungsausfall und kein warmes Wasser wurden vom Vermieter abgelehnt. Es wurde lediglich eine Restaurant-Rechnung des eigenen Hotels (unter 100 €) übernommen. Die eigentlichen Kosten hierfür dürften für den Eigentümer minimal gewesen sein. Bei unserer Anreise wurde uns mitgeteilt, dass wir gerne auch den Wellness-Bereich des Hotels nutzen dürfen. Im Nachhinein wurde dies als "Schmerzmilderung" angerechnet und eine Erstattung verneint.
Der Eigentümer war auch zu dieser Zeit im Urlaub und deshalb hatte sich niemand darum gekümmert. Es gab jedoch keine Vertretung und auch niemand im Hotel Kaltenbach (über welches die Wohnung auch angeboten wird und wo die Schlüssel abgeholt werden mussten) fühlte sich wirklich zuständig.