Corona Kurzarbeit: Infos zu Krankenstand, Bildungsteilzeit und Bildungskarenz

Corona Kurzarbeit Bildungsteilzeit Bildungskarenz und Krankenstand
Arbeitgeber:innen können beim AMS ab sofort Kurzarbeit beantragen. Herold hat alle Informationen über die Corona Kurzarbeit 2021 zusammengefasst. Bild: © Sonja Birkelbach

Die Corona Kurzarbeit ist ein Auslaufmodell in der letzten Phase. Mit dieser Form der Kurzarbeit reagierte die Bundesregierung auf die Schwierigkeiten, mit denen sich Österreichs Arbeitgeber:innen als Folge der weltweiten Corona-Krise konfrontiert sahen. Seit Einführung der Corona Kurzarbeit wurden die Voraussetzungen mehrmals leicht verändert. Herold hat alle wichtigen Informationen zum Thema Corona Kurzarbeit 2021 zusammengefasst.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist allgemein die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und Kündigungen zu verhindern. In Kurzarbeit verringern die Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeit und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter. Die Arbeitgeber:innen erhalten vom AMS (Arbeitsmarktservice) – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind die so genannte Kurzarbeitsbeihilfe.

Die „Corona Kurzarbeit“ ist eine spezielle Form der Kurzarbeit, die im März 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt und seither mehrmals adaptiert wurde. Bei der Corona Kurzarbeit gelten andere Voraussetzungen und Fristen, als bei der herkömmlichen Kurzarbeit.

Wie funktioniert Corona Kurzarbeit?

Normalerweise müssen Unternehmen den Antrag auf Kurzarbeit spätestens drei Wochen vor deren Beginn einreichen. Die Corona Kurzarbeit hingegen kann unter gewissen Voraussetzungen auch rückwirkend beantragt werden. Die Sozialpartnervereinbarung (SPV) gilt für alle Kurzarbeitsanträge im Zeitraum von 1.10.2020 bis längstens 31.3.2021.

Die Arbeitszeit muss um mindestens 20% bis maximal 70% reduziert werden. In Ausnahmefällen sogar um 90% und in von Lockdowns direkt betroffenen Branchen, sogar um mehr als 90%.

Arbeitnehmer:innen beziehen ihr Nettogehalt (ggf. mit entsprechenden Abzügen) während der Kurzarbeit weiterhin durch die Arbeitgeber:innen. Die Kosten für die Ausfallstunden werden den Arbeitgeber:innen durch das AMS ersetzt.

Corona Kurzarbeit wie hoch sind die Beihilfen?

Das AMS ersetzt Arbeitgeber:innen die Ausfallstunden pro Mitarbeiter:in gemäß exakt festgelegten Pauschalsätzen. Diese enthalten sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige lohnbezogene Dienstgeberabgaben. Für Unternehmen, die Corona Kurzarbeit in Erwägung ziehen, hat das AMS einen COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen-Rechner erstellt, der als erster Überblick dienen kann.

Corona Kurzarbeit – Was zahlen Arbeitgeber:innen?

Während der Dauer der Kurzarbeit beziehen Arbeitnehmer:innen je nach Höhe ihres Gehalts zwischen 80 und 90 Prozent des Nettoentgelts. Die Differenz zwischen dieser Summe und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit übernimmt das AMS. Im Falle von Corona Kurzarbeit übernimmt das AMS darüber hinaus auch die Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Mitarbeiter:innen. Arbeitgeber:innen zahlen für die Dauer der Kurzarbeit also (fast) nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter:innen. Die Mehrkosten, die im Verhältnis zur tatsächlich geleisteten Stundenanzahl entstehen, werden (fast) vollständig vom AMS getragen. Nähere Informationen hierzu findest du in diesem Factsheet der WKO.

Nettogehalt bei Kurzarbeit

Im Falle von Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer:innen ein reduziertes Nettoentgelt. Die gesetzliche Staffelung orientiert sich an dem Bruttogehalt, das die Mitarbeiter:innen vor der Kurzarbeit erhalten haben, und sieht folgende Sätze vor:

Bild zeigt die schreibenden Hände vom Herold Blog Team.

Herold Content Team

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Herold Content Team

Bruttoentgelt VOR KurzarbeitProzentsatz während Kurzarbeit
Bruttoentgelt bis € 1.700 90 Prozent des Nettoentgeltes

Bruttoentgelt bis € 2.685

85 Prozent des Nettoentgeltes

Bruttoentgelt bis € 5.370

80 Prozent des Nettoentgeltes

Bruttoentgelt für Lehrlinge

keine Reduzierung

Wo Corona Kurzarbeit beantragen?

Anträge auf Corona Kurzarbeit sind grundsätzlich bei der jeweiligen AMS-(Landes-)Geschäftsstelle einzubringen, die für deinen Unternehmensstandort zuständig ist. Der Antrag (Download auf der Website des AMS) kann via Mail mit elektronischer Signatur, eAMS-Konto oder per Post an die zuständige Geschäftsstelle übermittelt werden. Gut zu wissen: Auch die Übermittlung via Email ohne elektronische Signatur ist zulässig, das unterschriebene Original ist dann aber nachzureichen. Die Kontaktdaten der AMS-Geschäftsstellen der Bundesländer sowie den Antrag auf Kurzarbeit zum Download findest du hier.

Wie ist das eigentlich mit Krankenständen, Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in der Kurzarbeit?

Kurzarbeit und Krankenstand

Mitarbeiter:innen erhalten während eines Krankenstandes weiterhin das Mindestbruttoentgelt. Für Zeiträume, in denen die Arbeitsleistung ohne Krankenstand entfallen wäre (sogenannte Ausfallstunden), erhalten Arbeitgeber:innen weiterhin die Kurzarbeitsbeihilfe des Arbeitsmarktservice.

Bildungsteilzeit während Kurzarbeit?

Arbeitnehmer:innen, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden, können nicht parallel dazu mit einer Bildungsteilzeit beginnen.

Wer sich hingegen bereits in Bildungsteilzeit befand, kann von den Arbeitgeber:innen in Kurzarbeit geschickt werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer:innen weiterhin zumindest 10 Stunden pro Woche arbeiten, um seinen Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld zu behalten.

Bildungskarenz nach Kurzarbeit?

Eine Bildungskarenz kann im Anschluss an eine Kurzarbeitsphase vereinbart werden. Laut Arbeiterkammer entsteht bei der Berechnung des Weiterbildungsgeldes dadurch keine Benachteiligung.

Weiterbildungsgeld länger beziehen?

Die Bezugsdauer von Weiterbildungs­geld (12 Monate innerhalb von 4 Jahren) kann ausnahmsweise verlängert werden, wenn eine konkrete Ausbildung auf Grund von Corona nicht wie geplant abgeschlossen werden konnte. Eine entsprechende Bestätigung ist dem AMS vorzulegen.

Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht auch für alljene, die das geforderte wöchentliche Bildungsausmaß von 16 bzw. 20 Unterreichtseinheiten wegen Corona-Maßnahmen nachweislich nicht erbringen konnten.

Was kommt nach der Kurzarbeit?

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