Corona: Hilfspakete für Unternehmen

Viele helfende Hände unterschiedlicher Hautfarbe unterstützen sich gegenseitig.

Regierung, Finanz und Sozialversicherungen kündigen umfassende Hilfsmaßnahmen für die österreichische Wirtschaft an. Details gibt es in unserem Überblick. Bild: © Adobe Stock

Für viele Unternehmen bedeuten die neuerlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Umsatzrückgänge bei gleichbleibenden Kosten. Um hier gegenzusteuern, hat die Bundesregierung verschiedene Corona Hilfspakete geschnürt beziehungsweise verlängert. Herold hat alle Hilfsmaßnahmen der Regierung in einem Überblick zusammengefasst, inklusive sämtlicher relevanter Informationen bzgl. Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Kontaktadressen für die Antragstellung.

Weitere Maßnahmen werden laufend ergänzt. Aktuelle Informationen zur Verbreitung des Coronavirus findest du außerdem im Ratgeber des Gesundheitsministeriums sowie in unserem Corona Überblick.

Corona Hilfspaket für Unternehmen: Kontakte & Infos

Die angekündigten Maßnahmen der Regierung sollen nicht nur die Ausbreitung des Virus verlangsamen, sondern auch die österreichische Wirtschaft unterstützen. Das ausdrückliche Ziel ist es, die Liquidität von betroffenen Unternehmen sicherzustellen und Insolvenzen oder Mitarbeiter-Entlassungen zu vermeiden. In der Pandemie ist zwar jeder Euro eine Unterstützung für Unternehmen – bleibt die finanzielle Unterstützung am Ende jedoch zu gering, wird die Insolvenz nur hinausgezögert.

Corona Kurzarbeit

Die Corona-Kurzarbeit hat den Betrieben bereits in den ersten drei Lockdowns gute Dienste geleistet. Der 4. Lockdown dürfte Schätzungen zufolge wieder bis zu 400.000 Menschen in Kurzarbeit bringen. Allen voran Mitarbeiter:innen in Betrieben, die wegen des Lockdowns geschlossen bleiben müssen (Gastronomie, Hotellerie, Handel & körpernahe Dienstleister).

Aber nicht alle Dienstleistungen haben im 4. Lockdown geschlossen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Dienstleistungen unter Einhaltung der 2G-Regel geöffnet bleiben dürfen.

Corona Kurzarbeit Phase 5

Die Corona-Kurzarbeit Phase 5 gilt seit 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens jeweils 6 Monaten. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zu Phase 4 ist, dass es 2 Schienen der Kurzarbeit gibt, eine für besonders betroffenen Betriebe (befristet bis 31. Dezember 2021) und eine weitere für alle übrigen Betriebe. Für nicht so stark betroffene Betriebe wird die Beihilfe gegenüber der Phase 4 um 15 % reduziert und beträgt damit 85 % der bisher ausbezahlten Beihilfe.

Tipp: Wie „besonders betroffene Betriebe“ genau klassifiziert werden, erfährst du auf der Informationsseite der WKO.

Corona Hilfspakete Unternehmen
Corona Hilfspakete: Alle Möglichkeiten ausschöpfen und sicher durch die Krise kommen. Foto: © Tatjana Balzer

Degressive AfA

Für Investitionen ab 1. Juli 2020 kann alternativ zur linearen AfA (= Absetzung für Abnutzung) eine degressive AfA in Höhe von max. 30 % geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz ist auf den jeweiligen Buchwert anzuwenden. Die Summe der Abschreibungen ist in beiden Varianten in absoluten Zahlen über die gesamte Abschreibungsdauer ident. Mit der degressiven Abschreibung kann jedoch, insbesondere bei Ansetzen des Maximalbetrages von 30 %, in den ersten Jahren eine erheblich höhere Abschreibung von neuen Investitionen erreicht werden. Folge ist eine geringere Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Corona Hilfspakete: Corona Hilfe Unternehmen Österreich
Degressive AfA und andere Maßnahmen sollen helfen, die Verluste so gering wie möglich zu halten. Bild: © Tatjana Balzer

AWS Fixkostenzuschuss

Im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds genehmigt die Bundesregierung eine Reihe von direkten Zuschüssen, unter welche auch der sogenannte Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 fällt. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Hilfe für Unternehmer:innen, die ihre Fixkosten (Miete, Zinsen, Versicherungsprämien, Ausgaben für verderblich gewordene Ware) aufgrund der Corona-Krise nicht mehr decken können. Der Fixkostenzuschuss wird gestaffelt ausbezahlt und richtet sich in der Höhe nach dem jeweiligen Umsatzausfall. Folgende Fristen und Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Anträge können spätestens bis 31. Dezember 2021 eingebracht werden.
  • Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent.
  • Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
  • Die Auszahlung erfolgt in bis zu 2 Tranchen, die separat beantragt werden müssen.

Nach Überprüfung und Genehmigung durch die COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes) erfolgt die Auszahlung relativ rasch. Weitere Informationen zum Fixkostenzuschuss findest du hier.

Corona Hilfspakete: Corona Hilfe Unternehmen Österreich
Corona Hilfe Österreich: Mittel aus dem AWS Fixkostenzuschuss als rasche Finanzhilfe. Bild: © mitrija

Verlustersatz

Bis spätestens 31. Dezember 2021 können Unternehmer:innen einen Antrag für einen Verlustersatz bis € 10 Millionen einbringen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die durch Corona im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mind. 30 % haben. Nähere Informationen und die Antragsstellung findest du hier.

Der Verlustersatz darf nur gewährt werden, wenn Antragstellende bisher noch keinen Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000) bzw. einen Vorschuss als Teil des Ausfallsbonus in Anspruch genommen haben.

Ausfallbonus

Unternehmer:innen haben zudem die Möglichkeit, einen Ausfallbonus für ihr Unternehmen zu beantragen. Mittlerweile hat die Regierung den Ausfallbonus III beschlossen, der mit € 80.000,- pro Monat gedeckelt ist. Sofern ein Unternehmen anspruchsberechtigt ist, stehen dem Unternehmen zumindest € 100,- pro Monat zu. In den meisten Fällen fällt der Ausfallbonus III aber wesentlich höher aus. Die genaue Höhe des Ausfallsbonus III richtet sich nach der Höhe des im ausgewählten Betrachtungszeitraum erlittenen Umsatzausfalls und der Branche, in der das Unternehmen in dieser Zeit tätig war. Für den Ausfallbonus III gelten folgende Fristen:

  • Ausfallsbonus III für November 2021: 16. Dezember 2021 – 15. März 2022
  • Ausfallsbonus III für Dezember 2021: 16. Jänner 2022 – 15. April 2022
  • Ausfallsbonus III für Jänner 2022: 16. Februar 2022 – 15. Mai 2022
  • Ausfallsbonus III für Februar 2022: 16. März 2022 – 15. Juni 2022
  • Ausfallsbonus III für März 2022: 16. April 2022 – 15. Juli 2022
Corona Hilfe Unternehmen Österreich: Kurzarbeit
Seit 1. Juli 2021 ist Phase 5 der Kurzarbeit in Kraft getreten. Bild: © Sonja Birkelbach

Gastronomie: Wirtshaus-Paket

Die österreichischen Gastwirte und Gastwirtinnen sind von den Folgen der Coronakrise in besonderem Maße betroffen. Die Bundesregierung hat im Pandemiejahr 2020 ein Hilfspaket geschnürt, das der heimischen Gastronomie wieder auf die Beine helfen soll. Das sogenannte Wirtshaus-Paket beinhaltet folgende noch gültige Maßnahmen:

  • Senkung der Umsatzsteuer für die Abgabe von Speisen und Getränken auf 5% (bis Ende 2021)
  • Aufstockung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz (ab dem Veranlagungsjahr 2020 unbefristet)
  • Erhöhung der Mobilitätspauschale für Wirtshäuser in kleineren Gemeinden (unbefristet)
  • Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,40 auf 8 Euro
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer mit 01. Juli 2020 (unbefristet)

Hilfe für Selbstständige: Beiträge bei SVS reduzieren

Selbstständige in Österreich haben aufgrund der aktuellen Situation die Möglichkeit, ihre Beiträge bei der Sozialversicherung SVS zu stunden oder über Ratenzahlungen zu begleichen. Außerdem können Versicherte bei einem Rückgang ihrer Einkünfte die Bemessungsgrundlage der Versicherungsbeiträge anpassen. Der nötige Antrag kann über die Online Services der SVS gestellt werden. Sollten Verzugszinsen für bestehende Forderungen anfallen, können diese von der SVS erlassen werden.

Die Krise als Chance nutzen

Wann hattest du das letzte Mal die Gelegenheit, dich zum Beispiel einmal intensiv mit der Frage zu beschäftigen, wie es eigentlich um deinen Internetauftritt bestellt ist? Überprüfe doch einmal Folgendes:

Wie gut kann potenzielle Kundschaft dich über Google finden? Bist du auf allen für deine Branche sinnvollen Portalen gelistet? Und, noch wichtiger, bist du mit deinen korrekten Daten gelistet? Und hast du eigentlich einen Google My Business Eintrag, damit du bei lokalen Suchen über Google ganz oben auf der ersten Seite ausgespielt wirst? Nein?

Wenn du glaubst, dass du für dein Unternehmen im Augenblick nicht mehr tun kannst, als Kurzarbeit zu beantragen und die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen, dann irrst du dich: Du kannst die Krise nutzen, um dir einen Vorsprung für die Zeit nach der Pandemie zu sichern: Indem du jetzt deinen Internetauftritt optimierst! Herold Online Complete hilft dir dabei.

Optimal gefunden werden mit Online Complete

Herold Online Complete sorgt dafür, dass deine Daten vollständig und korrekt auf sämtlichen Plattformen, Portalen und allen Google Diensten, die für die Neukundenakquise wichtig sind, angezeigt werden. Derzeit vertrauen sowohl KMUs als auch Konzerne mit über 1.000 Standortenauf Online Complete. Pro Monat generieren wir 750.000 Aktionen, wie Anrufe, Mails und Bewertungen für unsere Kundschaft2. OC sorgt dafür, dass deine Daten

  • mit einem Klick live auf mehr als 25 Portalen präsent sind
  • über Alexa, SIRI und Google Home abrufbar sind
  • in Navigationsgeräten und bei Google Maps auffindbar sind
  • bequem auf allen wichtigen Portalen geteilt werden können
  • zentral verwaltet und laufend aktualisiert werden
Bild zeigt die schreibenden Hände vom Herold Blog Team.

Herold Content Team

Bild zeigt die schreibenden Hände vom Herold Blog Team.

Herold Content Team


1) YEXT (2018)

2) Herold (2018)

Weitere Artikel