Wie gründe ich ein Unternehmen in Österreich?
Die optimale Rechtsform zu wählen ist nur einer der Überlegungen, die man sich vor einer Unternehmensgründung machen sollte. Bild: © Herold
Der Wunsch nach Selbstständigkeit, sein eigener Chef zu sein und in ein Herzensprojekt zu investieren, sind häufige Gründe, ein Unternehmen zu gründen. Doch von der Idee bis zur Umsetzung gibt es einiges zu beachten. Worauf, erfährst du in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Unternehmensgründung in Österreich
Wer in Österreich ein Unternehmen oder ein Startup gründen möchte, sollte sich vorab über alle wichtigen Schritte informieren. Neben der Auswahl des passenden Firmennamens und der Rechtsform des Unternehmens, zählen auch ein ausgeklügelter Businessplan, die Eröffnung eines Firmenkontos sowie eine Eintragung ins Firmenbuch zu den wichtigsten Schritten bei der Unternehmensgründung. Für deine reibungslose Unternehmensgründung listen wir die wichtigsten Schritte noch einmal detailliert auf.
Ohne Geschäftsidee kein Unternehmen
Die Geschäftsidee ist das Fundament jeder Unternehmensgründung. Welches Produkt oder welche Dienstleistung möchtest du mit deinem Unternehmen anbieten? Wer sind die Gründer und wer zählt zum Gründerteam? Halte deine Geschäftsidee am besten in schriftlicher Form fest, damit du jederzeit darauf zurückgreifen kannst.
Aber Vorsicht: Nicht jede Idee sollte als Grundlage für eine eigene Firma in Betracht gezogen werden. Zunächst solltest du recherchieren, ob diese Idee schon von anderen Personen umgesetzt wurde. Falls ja, versuche herauszufinden wie erfolgreich die bereits bekannten Unternehmen sind und ob deine künftige Firma ein Alleinstellungsmerkmal besitzt um sich von dieser Konkurrenz abzuheben.
Für eine passende Rechtsform entscheiden
Die Rechtsform hat erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens. Mit der Rechtsform entscheidest du, ob dein Unternehmen bei der Gründung eine Kapitaleinlage benötigt, wie hoch das Risiko einer persönliche Haftungen ist und ob du Investoren mit an Board holen kannst.
Folgende Rechtsformen stehen bei der Unternehmensgründung zur Auswahl:
- 1.Einzelunternehmen
- 2.offene Gesellschaft (OG)
- 3.Kommanditgesellschaft (KG)
- 4.Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
- 5.Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH)
- 6.Aktiengesellschaft (AG)
Jede dieser Rechtsformen hat gewisse Vor- und Nachteile, über die du dich im Vorfeld mit Experten beraten solltest. Theoretisch ist ein Wechsel der Rechtsform zwar auch nachträglich noch möglich – je nach Rechtsform aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Eine AG lässt sich beispielsweise recht einfach in eine GmbH umwandeln. Eine OG wird „automatisch“ zu einer KG, sobald ein Kommanditist oder eine Kommanditistin eintritt. Aber nicht zwischen allen Rechtsformen ist eine Änderung so „einfach“.
Den perfekten Firmennamen auswählen
Auch wenn Markenname und Firmenname nicht zwangsläufig das gleiche sind, sollte die Wahl des Firmennamens gründlich überlegt werden. Wichtig ist bei der Wahl des Firmennamens vor allem, dass er mit der Geschäftstätigkeit übereinstimmen muss und einzigartig ist. Der Name darf also nicht bereits vergeben sein oder gegen Markenrechte/Schutzrechte verstoßen.
Unternehmer:innen die nicht im Firmenbuch eingetragen sind (nähere Infos dazu zwei Absätze weiter unten) müssen im Geschäftsverkehr ihren Vor- und Zunamen verwenden.
Firmenkonto eröffnen
Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zum Firmenkonto, dennoch ist selbst den meisten Einzelunternehmen ein Firmen- oder Geschäftskonto anzuraten. Noch empfehlenswerter ist allerdings ein eigenständiges Konto – auch Kommerzkonto genannt – um gewerbliche Tätigkeiten damit abwickeln und private Transaktionen von geschäftlichen Transaktionen trennen zu können.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH) ist ein Firmenkonto sogar vorgeschrieben, da darauf die sogenannte Stammeinlage eingezahlt werden muss. Die Bank stellt anschließend eine Bestätigung für die Einzahlung der Stammeinlage aus.
Eintragung ins Firmenbuch
Firmen die als Rechtsform die Kapitalgesellschaft gewählt haben, benötigen außerdem einen Eintrag ins Firmenbuch. Für Einzelunternehmer ist ein Eintrag ins Firmenbuch hingegen nur unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet – nämlich dann, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Umsatzgrenze von 700.000 Euro bzw. in einem Jahr die Umsatzgrenze von 1. Mio Euro überschritten haben.
Meldung der Unternehmensgründung an das Finanzamt
In Österreich muss die Unternehmensgründung zudem an das Finanzamt gemeldet werden. Dazu wird in der Regel ein sogenannter Betriebseröffnungsbogen ausgefüllt:
- „Verf24“ für Einzelunternehmen
- „Verf15“ für Kapitalgesellschaften
- „Verf16“ für Personengesellschaften
Dem Unternehmen wird vom Finanzamt dann eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen.
Firmengründung beim Sozialversicherungsträger bekannt geben
Selbstständige (Einzelunternehmen) oder Gesellschafter einer neugegründeten Kapitalgesellschaft müssen die Unternehmensgründung innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherung melden.
Gewerbeschein lösen
Sofern du nicht zu den sogenannten „Neuer Selbstständigen“ (z. B. zählst oder einen selbstständigen Beruf ausübst, der durch anderen Gesetze geregelt wird (z. B. Notarin/Notar oder Apothekerin/Apotheker) musst du in Österreich eine Gewerbeberechtigung beantragen. Diese Berechtigung erhältst du nach der Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Je nach Standort deiner Firma wird die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Bezirksamt oder Magistrat) vorgenommen.
Fazit: 8 wesentliche Schritte zur Firmengründung in Österreich
Grob kann man zusammenfassen, dass es (je nach Rechtsform) bis zu 8 wichtige Schritte gibt, die man bei der Unternehmensgründung in Österreich beachten muss. Selbstverständlich ist die Gründung selbst nur ein erster Schritt. Weitere Schritte wie die Erstellung eines Businessplans, erste Marketingaktivitäten, Förderanträge und vieles mehr, stehen im Anschluss auf der To-Do-Liste eines Unternehmers bzw. einer Unternehmerin.
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