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Zwar wünscht sich keine Frau, die Entscheidung gegen ein ungeborenes Leben treffen zu müssen, aber die Welt ist nun einmal nicht perfekt. Und auch, wenn es hart klingt: Auch der Schwangerschaftsabbruch ist eine Dienstleistung. Und Frauen, die sich dafür entscheiden, dürfen nicht allein gelassen werden. Aus diesem Grund haben wir recherchiert, welche Kosten bei einer Abtreibung entstehen, wie der Eingriff abläuft und was das österreichische Gesetz in Sachen Abtreibung vorschreibt.
Die Abtreibung ist in Österreich per Gesetz durch die sogenannte Fristenlösung geregelt. Diese besagt, dass der Abbruch der Schwangerschaft nach § 97 StGB straffrei ist, sofern er bis zum dritten Schwangerschaftsmonat erfolgt und von einem Arzt durchgeführt wird. Theoretisch bedeutet das, dass Abtreibungen OHNE medizinischen Grund bis zur 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden dürfen.
Die meisten Ärzte machen den Eingriff aber nur bis zur 12. und maximal bis zur 14. SSW. Anders als in Deutschland oder Frankreich ist eine vorherige ärztliche Beratung in Österreich nicht zwingend erforderlich. Es sind auch keinerlei Fristen zwischen Beratung und Eingriff abzuwarten (in Deutschland z.B. müssen zwischen Beratung und Abbruch mindestens drei Tage liegen).
Da eine Schwangerschaft, genau wie die Verhütung einer solchen, eine Verantwortung ist, die du mit deinem Partner teilst (und sei es auch “nur” ein Sexualpartner), sollte dieser auch ein Mitspracherecht in Bezug auf einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch haben. Per Gesetz kann der Abbruch jedoch auf Verlangen der Frau, auch ohne Zustimmung des Partners, durchgeführt werden. Das Gesetz räumt dem Mann also kein Mitspracherecht in Bezug auf die Entscheidung ein, ob eine Schwangerschaft abgebrochen wird oder nicht.
Ja, in Wien und Österreich ist es auch für Frauen unter 18 möglich, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Da ein Schwangerschaftsabbruch nicht als medizinische Behandlung eingestuft wird, entfällt die Regelung hinsichtlich der Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei der Einwilligung in medizinische Behandlungen des § 173 ABGB. Es kommt in diesem Fall also einzig und allein auf die Einwilligung der Schwangeren an, selbst wenn diese minderjährig ist. Eine Einwilligung der Eltern/des gesetzlichen Vormundes ist NICHT notwendig. Detailliertere Informationen hierzu.
Da es in Österreich nicht, wie zum Beispiel in Frankreich, ein Gesetz gibt, dass jede gynäkologische Abteilung eines Krankenhauses verpflichtet ist, Abbrüche durchzuführen, werden Schwangerschaftsabbrüche in Wien und Österreich normalerweise von niedergelassenen Praktischen oder gynäkologischen Fachärzten durchgeführt.
Dass es sich beim Fötus erst ab der 12. Schwangerschaftswoche um einen “ganzen” Menschen handelt, ist ein Mythos. Tatsächlich schlägt das Herz des Embryos nämlich ab der siebten SSW und schon eine Woche später sind alle Organe sowie Zehen, Augenlider und Brustwarzen angelegt.
Trotzdem hat die 12-Wochen-Frist keine keine ethischen, sondern praktische Gründe: Nach der 12. oder spätestens 13. SSW ist es nicht mehr möglich, den Fötus mittels Absaugung oder Ausschabung aus der Gebärmutter zu entfernen. Aus diesem Grund muss ein Schwangerschaftsabbruch in Wien und Österreich spätestens bis zum Ende des dritten Monats erfolgen.
Ohne medizinische Indikation ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich nur bis zur 12. SSW, maximal bis zur 16. SSW, straffrei möglich. Liegt eine medizinische Indikation vor, ist die Abtreibung bzw. die Tötung des Fetus (Fetozid) in vielen Fällen sogar bis zum natürlichen Ende der Schwangerschaft erlaubt. Die Schwangerschaft darf auch nach der 12. Woche noch abgebrochen werden, wenn
Die Abtreibung durch Absaugung ist die in Österreich am häufigsten angewandte Abtreibungsmethode. Sie wird ab der siebten und maximal bis zur 14. SSW unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt. Die Abtreibung durch Absaugung läuft folgendermaßen ab: Zunächst wird der Muttermund gedehnt und ein flexibler Kunststoffschlauch in die Gebärmutter eingeführt.
Der Schlauch ist mit einer Saugpumpe verbunden, die einen Unterdruck erzeugt. Durch den Sog wird der Embryo samt Plazenta im wahrsten Sinne des Wortes abgesaugt, wodurch er selbstverständlich stirbt. Manchmal muss anschließend noch eine Ausschabung ausgeführt werden, um Entzündungen zu vermeiden.
Die Abtreibung durch Ausschabung wird eher selten durchgeführt, da sie aufwändiger und mit höheren Risiken für die Schwangere verbunden ist. Normalerweise wird die Ausschabung nur dann gemacht, wenn nach der Absaugung noch Reste des Embryos in der Gebärmutter zurückgeblieben sind. Die Abtreibung durch Ausschabung wird mit der sogenannten Curette (auch: Schabeisen) durchgeführt, einem gynäkologischen Instrument mit einem ringförmigen, scharfkantigen Ende.
Mit diesem Instrument wird der Embryo zerschnitten und gemeinsam mit der Plazenta von der Gebärmutter gelöst. Anschließend nutzt der Arzt die scharfen Kanten der Kürette, um die Gebärmutter auszuschaben. Diese Art der Abtreibung kann bis zur 13. SSW erfolgen.
Die medikamentöse Abtreibung erfolgt durch die sogenannte Abtreibungspille, die in Österreich maximal bis zur 9. Schwangerschaftswoche zulässig ist. Der in der Abtreibungspille enthaltene Wirkstoff zerstört den Schwangerschaftsgelbkörper, der für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft verantwortlich ist. Hierdurch kommt es nach zwei bis drei Tagen zum Tod des Embryos.
Nach 36 bis 48 Stunden nach Einnahme der Pille nimmt die Patientin einen weiteren Wirkstoff ein, der das Zusammenziehen der Gebärmutter bewirkt, wodurch es zur Ausstoßung des Fruchtsackes inklusive Embryo kommt.
Abtreibung durch Fetozid bezeichnet die aktive Tötung des ungeborenen Kindes. Sie ist in Österreich ausschließlich bei medizinischer Indikation erlaubt und wird normalerweise ab der 22. bis 24. SSW durchgeführt. Beim Spätabbruch wird der Fötus mit einer Injektion von Kaliumchlorid getötet, welche über die Bauchdecke der Schwangeren direkt ins Herz des ungeborenen Kindes erfolgt. Sobald kein Herzschlag mehr zu vernehmen ist, werden entweder die Wehen künstlich eingeleitet oder ein Kaiserschnitt durchgeführt.
Die Pille danach ist weniger eine Methode des Schwangerschaftsabbruchs als vielmehr eine Notfallverhütung, da sie nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr lediglich den Eisprung verschiebt. Sie wirkt also nur zu einem bestimmten Zeitpunkt deines Zyklus.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch durch Absaugung erholt die Patientin sich normalerweise relativ rasch und kann schon nach zwei Stunden wieder nach Hause gehen, sofern der Eingriff ohne Komplikationen verläuft. Ausschabungen sind in der Regel mit schwachen bis mittelstarken Blutungen verbunden. Werden die Blutungen stärker oder kommt Fieber hinzu, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibungspille) kommt es in den ersten Stunden nach der Einnahme häufig zu stärkeren Blutungen. Offiziell Im Krankenstand bist du nach einer Abtreibung durch Ausschabung, Absaugung oder Abtreibungspille NICHT. Es ist aber empfehlenswert, sich für ein oder zwei Tage beurlauben zu lassen.
Die Abtreibungskosten bewegen sich in Wien und Österreich normalerweise zwischen € 400 und € 500. Günstiger wird der Eingriff in der Regel nicht angeboten, Ausreißer nach oben gibt es natürlich immer, da niedergelassene Praktische oder gynäkologische Fachärzte die Preise für diese Dienstleistung selbst festlegen. Nur bei medizinischer Indikation ist die Kostenübernahme durch die Österreichische Gesundheitskassa möglich.
In Österreich gibt es keine gesetzliche Regelung für eine Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Indikation. Wenn eine Frau sich also aus persönlichen Gründen für eine Abtreibung entscheidet, trägt sie die finanzielle Last selbst.
Die Krankenkasse übernimmt die Abtreibungskosten ausschließlich bei medizinischer Indikation. Ist der Schwangerschaftsabbruch notwendig, um das Leben und/oder die seelische Gesundheit der Mutter zu schützen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse sowohl die Kosten für den Eingriff als auch für die ärztliche Beratung vor der Abtreibung, die Betreuung vor und nach dem Eingriff und ggf. die Behandlung von Komplikationen.
Nein, die erste Abtreibung ist nicht kostenlos. Das Gerücht hält sich zwar hartnäckig, aber wer ohne medizinische Indikation abtreibt, trägt die Kosten IMMER selbst. Unter bestimmten Umständen ist es allerdings möglich, finanzielle Unterstützung für den Eingriff zu beantragen. Hierfür darf dein monatliches Einkommen einen fest definierten Betrag nicht überschreiten und du musst in Wien hauptgemeldet sein. In den anderen Bundesländern gibt es derzeit leider nicht die Möglichkeit einer Kostenbeihilfe. Detaillierte Informationen über die Kostenbeihilfe zum Schwangerschaftsabbruch erhälst du bei der Familienplanungstelle der MA 40.
In Wien kannst du eine Abtreibung OHNE medizinische oder kriminologische Indikation bei folgenden niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen vornehmen lassen:
Im Institut für Frauengesundheit in Nussdorf ist der Gynäkologe Dr. Michael Adam tätig, der dir für alle Fragen rund um eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft zur Verfügung steht. Für den Fall, dass du dich für einen Abbruch entscheidest, kann im Ambulatorium sowohl eine medikamentöse Abtreibung als auch ein chirurgischer Abbruch durchgeführt werden. Ordinationszeiten: Do + Fr 10 bis 12 Uhr und Mo, Di, Do 15 bis 18 Uhr.
Kontakt: Institut für Frauengesundheit, 1190 Wien | Tel: +43 1 3704937
Woman & Health ist eine Privatklinik für frauenspezifische Medizin im Ersten Bezirk, in dem auch Schwangerschaftsabbrüche (medikamentös und operativ) durchgeführt werden. Wenn du dich für eine Beratung interessierst, erreichst du das Team telefonisch Mo bis Do von 9 bis 21 Uhr und Fr von 9 bis 20 Uhr.
Kontakt: Woman & Health, 1010 Wien | Tel: +43 1 5333654
Das Gynmed Ambulatorium im 15. Bezirk steht dir für alle deine Fragen rund um Schwangerschaftsabbruch, Verhütung und Familienplanung zur Verfügung. Im Ambulatorium ist sowohl der chirurgische als auch der medikamentöse Abbruch möglich. Außerdem bietet Gynmed explizit frühe Abtreibungen an, die zu einem Zeitpunkt stattfinden, zu dem die Schwangerschaft via Ultraschall noch nicht zu erkennen ist. Auf der Website findest du außerdem einen Schwangerschaftsrechner. Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr.
Kontakt: Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch, 1150 Wien | Tel: +43 699 17817800
Im Zentrum für Abtreibung im Ersten Bezirk werden sämtliche Methoden (medikamentös, chirurgisch, Pille danach) direkt vor Ort durchgeführt, damit für die Patientin so wenig Umstände und Unannehmlichkeiten wie möglich entstehen. Ordinationszeiten: Mo bis Do 9 bis 21 Uhr, Fr 9 bis 20 Uhr.
Kontakt: Zentrum für Abtreibung, 1010 Wien | Tel: +43 1 5333654-52
Bei VENUS MED – Zentrum für Sexualmedizin im 15. Bezirk ist die telefonische Terminvereinbarung jederzeit möglich und Termine werden auch kurzfristig vergeben. Auf der Website findest du eine exakte Preisübersicht und eine detaillierte Beschreibung, wie genau der Eingriff abläuft und wann du die Klinik wieder verlassen kannst.
Kontakt: VENUS MED, 1150 Wien | Tel: +43 1 8908070
Wer sich in Sachen Schwangerschaftsabbruch an den Wiener Krankenanstaltenverbund wendet, ist verpflichtet, zuvor ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erfolgt in Kooperation mit den Familienberatungsstellen, insbesondere der MA 11. In den gynäkologischen Ambulanzen wird darüber hinaus auch eine psychologische Unterstützung angeboten. Durchgeführt werden die Eingriffe in der Krankenanstalt Rudolfstiftung und im Wilhelminenspital.
Kontakt: Gynäkologische Ambulanz der Rudolfstiftung, 1030 Wien | Tel: +43 1 71165-0
Kontakt: Gynäkologische Anbulanz des Wilhelminenspitals, 1160 Wien | Tel: +43 1 49150-0
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