Pflegeheim finden: Was gilt es zu beachten? Wer übernimmt die Kosten? Foto: Adobe Stock, (c) Hunor Kristo
Irgendwann erreicht nahezu jeder Mensch einen körperlichen und oder geistigen Zustand, der eine regelmäßige Pflege und Betreuung notwendig werden lässt. Während anfangs oftmals noch eine Heimhilfe ausreicht, die dich bei der Bewältigung des Alltags unterstützt, hilft bei stark pflegebedürftigen Menschen (beispielsweise nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, zur Rehabilitation) meist nur noch ein Pflegeheim. In diesen Beitrag erfährst du, welche Vorteile die Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim hat, worauf du bei der Wahl deines Pflegeheims achten solltest und welche Kosten dabei auf dich und deine Familie zukommen. Ganz am Ende des Beitrags haben wir auch noch gute Pflegeheime für dich aufgelistet.
Seinen Lebensabend in einem Pflege- bzw. Altersheim zu fristen, ist normalerweise keine Entscheidung die man von heute auf morgen trifft. Manchmal kann, aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung, allerdings genau jener Fall eintreten und jemand benötigt möglichst rasch einen Platz im Pflegeheim um sich dort von seiner Erkrankung rehabilitieren zu können. Zahlreiche Menschen scheuen den Aufenthalt in einem Pflegeheim, weil sie Angst haben, dass es ihnen dort nicht gut gehen könnte. Wir wollen ein paar Mythen zu Pflegeheimen beseitigen und die wichtigsten Fragen zum Thema Pflege- bzw. Altersheim beantworten.
Solange man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, hat jeder von uns die Möglichkeit, über sich selbst zu bestimmen. Du kannst also im Rahmen eines Notariatsaktes, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht wichtigen Entscheidungen für den Notfall schon vorausschauend fällen. Diese Willenserklärungen sind rechtlich bindend. Hat der betroffene Patient nicht vorgesorgt, müssen die Angehörigen entscheiden. Der Notar ist der beste Ansprechpartner für diese Angelegenheiten.
Tipp: Wer eine Patientenverfügung machen lässt, könnte sich auch gleich Gedanken zu seinem Testament und einer etwaigen Bestattungsverfügung machen.
Um in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden, muss man dieser Maßnahme freiwillig zustimmen. Das bedeutet, dass mündige Menschen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung in solche Einrichtungen aufgenommen werden können. Je nach Träger muss der Pflegebedürftige persönlich einen schriftlichen Antrag stellen, dem neben den Personaldokumenten auch gleich alle wichtigen Unterlagen zur Pflegebedürftigkeit (z. B. ärztliche Atteste) und den finanziellen Möglichkeiten (Pension & Pflegegeld) beigelegt werden sollten.
Grundsätzlich leb man nur so lange im Pflegeheim, wie man auch tatsächlich Pflege benötigt (= Übergangspflege). Unter gewissen Umständen ist es durchaus denkbar, dass nach einiger Zeit wieder in sein vertrautes Zuhause zurückkehren kann. Voraussetzung dafür sind deutlich erkennbare Fortschritte, die aufgrund der Pflege und Therapie gemacht wurden. Neben der Übergangspflege, gibt es außerdem noch die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege oder Urlaubspflege im Pflegeheim zu beanspruchen:
Aber wie schnell bekommt man eigentlich einen Platz im Pflegeheim? Der Zeitpunkt der Aufnahme ins Pflegeheim ist vom Zustand der Gesundheit bzw der Dringlichkeit einer stationären Pflege abhängig. Bei dringenden Fällen ist eine sofortige Aufnahme möglich. Wenn der Wunsch nach einem konkreten Pflegeplatz bzw. Pflegeheim besteht, kann es allerdings zu erheblichen Wartezeiten (schlimmstenfalls mehrere Jahre) kommen. Diese Wartezeiten sind prinzipiell davon abhängig, wann ein Platz in konkretem Pflegeheim frei wurde und wie viele Personen dort bereits auf der Warteliste stehen.
Zur Finanzierung des Aufenthalts wird das Einkommen der zu pflegenden Person inklusive Pflegegeld herangezogen. Das Pflegegeld wird im österreichischen Sozialstaat bundesweit unter den gleichen Voraussetzungen gewährt. Es hängt vom Pflegeaufwand ab. Zu dessen Erhebung ist eine Untersuchung durch einen Amtsarzt nötig. Es muss ein monatlicher Bedarf von mindestens 65 Stunden für die Pflege des Betroffenen bestehen. Man unterscheidet insgesamt sieben Pflegestufen. Erst kürzlich hat der Nationalrat beschlossen, dass das Pflegegeld ab 2020 valorisiert, also jährlich an die Inflation angepasst wird.
Pflegestufe | Pflegestunden pro Monat | weitere Voraussetzung | Pflegegeld in Euro |
---|---|---|---|
1 | über 65 Stunden | 157,30 | |
2 | über 95 Stunden | 290,00 | |
3 | über 120 Stunden | 451,80 | |
4 | über 160 Stunden | 677,60 | |
5 | über 180 Stunden | außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 920,30 |
6 | über 180 Stunden | Tag- und Nachtbetreuung nötig | 1.285,20 |
7 | über 180 Stunden | keine zielgerichteten Bewegungen möglich | 1.688,90 |
Die Höhe der Pflegeheim Kosten variiert sehr stark und ist von mehreren Faktoren abhängig. So kommt es etwa darauf an, in welchem Bundesland das Pflegeheim liegt und ob es sich um ein öffentliches oder privat geführtes Altersheim handelt. In einigen Heimen setzen sich die Kosten aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag für das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zusammen. Letztgenannter Zuschlag korreliert normalerweise mit der Höhe des Pflegegeldes.
Seit Anfang des Jahres 2018 ist es den Bundesländern untersagt, auf das Vermögen von pflegebedürftigen Personen zurückzugreifen (siehe dazu: Pflegeregress). Das gilt auch für das Vermögen von Angehörigen und Erben.
Leider eine nicht unwesentliche Frage. Gewalt gegen Schutzbedürftige ist auch in Österreich ein Thema. Wobei man aber festhalten muss, dass sich die Qualität der Betreuung in Altenheimen und Pflegeheimen in den letzten Jahren und Jahrzehnten hierzulande deutlich verbessert hat. Der erste Schritt muss es immer sein, das Gespräch mit den handelnden Personen zu suchen. Bringt das nichts, arbeitet man sich in den Hierarchien vor bis zur Heimleitung, spätestens dann allerdings schriftlich. In dramatischen Fällen ist natürlich die Polizei dein Freund und Helfer.
Wer ein gutes Pflegeheim sucht, kann sich einerseits auf diverse Bewertungen zu Pflegeheimen verlassen, andererseits liefert auch das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheim (NQZ) einen guten Anhaltspunkt. Das NQZ wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs, allen Ländern, dem Seniorenrat und unter Einbeziehung von Experten entwickelt.
Nachfolgend ein paar Pflegeheime, die zu empfehlen sind:
Tipp: Hier findest du ausführlicher Informationen zu den besten Altersheimen in Wien.
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