Patientenverfügung Österreich: Was muss drin stehen?

Last Updated on: 22nd Dezember 2020, 10:07 am

Ein Formular für eine Patientenverfügung, auf dem ein Kugelschreiber und ein Stethoskop liegen.
Wer muss eine Patientenverfügung unterschreiben und wer hilft beim Ausfüllen? Wir haben für dich recherchiert. Foto: Adobe Stock, (c) Ralf Kalytta

Niemand wünscht sich, in die Lage zu kommen, eine Patientenverfügung zu brauchen. Wenn es aber doch zu einem Notfall kommen sollte, ist es besser vorgesorgt zu haben. In unserer Übersicht erfährst du, wie eine Patientenverfügung in Österreich aussehen muss, ob du sie auch selber schreiben kannst und was die Errichtung bei einem Anwalt oder Notar kostet!

Patientenverfügung – was ist das?

Mit einer Patientenverfügung kannst du deine Wünsche zum Thema Gesundheit und Pflege festhalten und bestimmte medizinische Behandlungen im Vorfeld ablehnen. Dadurch kannst du deinen Angehörigen schwierige Entscheidungen bezüglich deiner Pflege und ärztlichen Versorgung im hohen Alter oder bei einer plötzlichen Erkrankung abnehmen.

Da eine Patientenverfügung erst dann wirksam wird, wenn du selbst nicht mehr entscheidungsfähig bist, befasst sie sich in der Regel mit Eingriffen im medizinischen Notfall und lebensverlängernden Maßnahmen. Es ist allerdings unmöglich, in einer Patientenverfügung jede denkbare Situation vorauszusehen.

Deshalb ist es ratsam, zeitgleich eine Vorsorgevollmacht anzulegen. Damit kannst du bestimmen, wer im Notfall für dich Entscheidungen treffen soll. Falls du ablehnen möchtest, am Leben gehalten zu werden, kannst du zudem mit einer Sterbegeldversicherung und einer Bestattungsverfügung für den Fall deines Todes vorsorgen.

Wo bekomme ich eine Patientenverfügung her?

In Österreich ist für Patientenverfügungen keine bestimmte Form vorgegeben. Dennoch ist es ratsam, für das Ausfüllen auf eine vertrauenswürdige Vorlage zurückzugreifen, wie etwa das Formular des Sozialministeriums. Daraus kannst du ablesen, wie du deine Patientenverfügung richtig schreiben kannst und welche Informationen darin enthalten sein müssen.

Für eine rechtlich bindende Patientenverfügung sind in Österreich auch ein Termin beim Arzt und ein Termin bei deinem Anwalt oder Notar vorgesehen. Das Arztgespräch dient als medizinische Aufklärung, der Rechtsanwalt errichtet das Dokument für dich.

Patientenverfügung Österreich – Wer muss unterschreiben?

Aufgrund der umfangreichen medizinischen und rechtlichen Konsequenzen einer Patientenverfügung sieht das Gesetz in Österreich im Vorfeld eine entsprechende Beratung vor. Der erste Schritt ist eine ärztliche Aufklärung, in der überprüft wird, ob du den Rahmen und die Folgen einer Patientenverfügung richtig einschätzt und deine Entscheidung freiwillig und klaren Geistes trifft. Auch bei der genauen Beschreibung jener Behandlungen, die du ablehnen möchtest, kann dein Arzt dir weiterhelfen.

Ein Mediziner spricht mit einer Patientin über das Thema Hospiz, Pflege, Betreuung und Palliativversorgung.
Der erste Schritt zu einer Patientenverfügung ist in Österreich die umfassende Aufklärung durch einen Arzt. Foto: Adobe Stock, (c) Jonas Glaubnitz

Medizinische Aufklärungsgespräche werden vor allem, aber nicht ausschließlich, von Allgemeinmedizinern durchgeführt. Ob ein Arzt Aufklärungen zum Thema Patientenverfügung anbietet, erfragst du am besten im Vorfeld per Telefon. Die Website der Ärztekammer Wien erlaubt unter diesem Link zudem die Online-Suche nach Ärzten, die das nötige Aufklärungsgespräch mit Patienten führen.

Warum brauche ich für eine Patientenverfügung einen Anwalt?

Damit deine Patientenverfügung verbindlich gültig ist, braucht es zusätzlich zu der Unterschrift des Arztes, der das medizinische Aufklärungsgespräch durchgeführt hat, auch eine Rechtsbelehrung durch einen Experten. In Frage kommen dafür:

  • ein Rechtsanwalt
  • ein Notar
  • ein rechtskundiger Mitarbeiter der Patientenanwaltschaft
  • ein rechtskundiger Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereins

Im Rahmen dieser juristischen Aufklärung wird deine Patientenverfügung zudem offiziell errichtet. Unter der Errichtung versteht man die offizielle Ausfertigung der Verfügung. Dazu setzt dein Anwalt entweder auf Basis deiner ärztlichen Beratung ein neues Dokument auf oder datiert und unterfertigt das Formular, das du als Vorlage verwendet hast.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Seit 2018 gilt für verbindliche Patientenverfügungen in Österreich eine maximale Gültigkeit von 8 Jahren. Auf Wunsch kannst du auch eine kürzere Frist für die Erneuerung setzen. Ebenso kann eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden. Eine Patientenverfügung muss vor Ablauf der Frist erneuert werden, um weiterhin gültig zu bleiben.

Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die betroffene Person vor der Erneuerung ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, etwa weil ein Patient mit bestehender Patientenverfügung vor deren Ablauf ins Koma fällt. In diesem Fall bleibt eine verbindliche Patientenverfügung auch über die Maximaldauer von 8 Jahren hinaus bestehen.

Ein Anwalt, der mit einem Klienten die Informationen auf einem Dokument mit Logo bespricht.
Über die rechtlichen Auswirkungen einer Patientenverfügung muss ein Anwalt oder Notar aufklären. Foto: Adobe Stock, (c) makibestphoto

Wer macht eine Patientenverfügung?

Mag. Sybille-Maria Lindeis

Mag. Sybille-Maria Lindeis ist Rechtsanwältin im 7. Wiener Gemeindebezirk und hat sich auf die Tätigkeit im FamilienrechtWohnrecht und Erbrecht spezialisiert. Auch die juristische Aufklärung im Vorfeld einer Patientenverfügung sowie das Aufsetzen des Dokuments gehören zu ihren Leistungen.

Tel: +43 1 5221802

Mail: office@lindeis.at

Kontakt: Mag. Sybille-Maria Lindeis, 1070 Wien

Schmelz Rechtsanwälte

Mag. Eva Schmelz und Mag. Dorian Schmelz unterstützen dich bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Kanzlei bietet über ihre Website zudem eine Online-Terminvergabe für die nötige rechtliche Beratung.

Tel: +43 1 9461160

Mail: office@rechtampunkt.at

Schmelz Rechtsanwälte OG, 1090 Wien

Rechtsanwaltskanzlei Scheer

Dank einer Kooperation mit dem Neurologen Prof. Stefan Seidl bietet dir das Team von Mag. Alexander Scheer die verbindliche Patientenverfügung aus einer Hand an. Das ärztliche Aufklärungsgespräch und das Aufsetzen des Dokuments werden zu einem Termin verbunden. Im Anschluss kannst du deine fertige Patientenverfügung direkt mit nach Hause nehmen.

Tel: +43 1 8904279

Mail: kanzlei@ra-scheer.at

Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Scheer, 1010 Wien

Dr. Johannes Öhlböck

Dr. Johannes Öhlböck ist Experte für Wirtschaftsrecht mit Kanzlei im 8. Bezirk und unterstützt Klienten bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Auch die Patientenverfügung ist einer seiner Schwerpunkte

Tel: +43 1 5054959

Mail: office@raoe.at

Dr. Johannes Öhlböck, 1080 Wien

Kanzlei Kiechl Schaffer

Mag. Dr. Wolfgang Kiechl und Mag. Mario Schaffer befassen sich mit unterschiedlichen juristischen Themen, von Arbeits- und Sozialrecht bis hin zum Erbrecht. Auch die Rechtsberatung und Ausfertigung von Patientenverfügungen gehört zu ihren Leistungen.

Tel: +43 1 5246550

Mail: office@kiechl.at

Kontakt: Kanzlei Kiechl Schaffer, 1070 Wien

Caviola & Canigiani

Mag. Viktoria Weihs-Caviola und Mag. Clemens Canigiani erstellen in ihrer Kanzlei im 8. Bezirk sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Ärzten können dir Mag. Weihs-Caviola und Mag. Canigiani auch einen Ansprechpartner für dein ärztliches Beratungsgespräch empfehlen.

Tel: +43 1 4027622

Mail: office@cundc-kanzlei.at

Caviola & Canigiani, 1080 Wien

Was kostet eine Patientenverfügung?

Die Kosten für eine Patientenverfügung setzen sich aus der ärztlichen Aufklärung und dem Aufsetzen des Dokuments zusammen. Das medizinische Aufklärungsgespräch ist eine Privatleistung und daher von dir selbst zu bezahlen. Der genaue Betrag kann sich hier von Arzt zu Arzt unterscheiden. Die Ärztekammer schlägt jedoch eine Richtlinie von € 120 pro angefangener halben Stunde vor.

Das Honorar deines Anwalts oder Notars ist ebenso unterschiedlich, bewegt sich aber meist in einem Rahmen von € 100 bis € 150 pro Stunde. Dazu kommt eine Gebühr von rund € 15 für die Eintragung deiner Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Anwälte bzw. des Notariats. Diese Registrierung empfiehlt sich aufgrund der Möglichkeit zur raschen Einsicht im Notfall.

Patient hält seinen Willen zum Thema Hospiz und Palliative Care durch ein schriftliches Dokument fest.
Eine Verfügung selber zu schreiben dient als Orientierungshilfe für deinen Arzt, ist rechtlich aber nicht bindend. Foto: Adobe Stock, (c) golubovy

Patientenverfügung selber schreiben – Geht das?

Eine rechtlich bindende Patientenverfügung kann in Österreich nur nach ärztlicher Bestätigung und bei Errichtung durch einen Anwalt oder Notar erstellt werden. Neben der verbindlichen Patientenverfügung existiert in Österreich aber auch die beachtliche Patientenverfügung. Unter diese Kategorie (offiziell als “andere Patientenverfügungen” bezeichnet) fallen all jene Verfügungen, die den strengen Voraussetzungen der verbindlichen Patientenverfügung nicht entsprechen. Etwa weil der Patient sie selbst verfasst hat.

Eine beachtliche Patientenverfügung ist juristisch nicht bindend. Sie dient Ärzten und Angehörigen als Orientierungshilfe bei der Behandlung, lässt aber einen gewissen Spielraum. Dennoch darf ein Arzt die beachtliche Patientenverfügung nicht einfach ignorieren oder entgegen der darin geäußerten Wünsche handeln.

Ärzte müssen auch auf eine beachtliche Verfügungen Rücksicht nehmen. Sie gilt als eine Art Willenserklärung des Patienten, die umso schwerer ins Gewicht fällt, je näher der Inhalt den rechtlichen Vorgaben für eine verbindliche Verfügung kommt. Zur Bewertung der Gültigkeit und Aktualität gehören Fragen wie:

  • Wie lange besteht die Patientenverfügung bereits?
  • Wann wurde sie zuletzt erneuert?
  • Wurde im Vorfeld eine ärztliche Beratung in Anspruch genommen?
  • Wie konkret ist die Beschreibung der abgelehnten Eingriffe?

Was muss in einer Patientenverfügung stehen?

Falls du nicht sicher bist, wie du deine Patientenverfügung richtig ausfüllen sollst oder was darin stehen muss, kannst du dich an dem Formular orientieren. Auch dein Arzt kann dich im Rahmen deines Aufklärungsgespräches dabei unterstützen, deine Wünsche richtig zu formulieren. Die Stadt Wien bietet zudem einen Ratgeber mit Formulierungshilfen an.

Das Hauptkriterium für den Inhalt deiner Verfügung ist, dass du möglichst genau beschreiben musst, wann sie zur Anwendung kommen soll und welche Maßnahmen du verweigerst. Du musst also erklären, unter welchen Umständen du eine bestimmte Behandlung ablehnst. Denkbar wären hier etwa Schritte wie:

  • Operationen
  • Wiederbelebungsversuche
  • Dialyse
  • künstliche Beatmung
  • künstliche Ernährung (Zufuhr über Magensonde)
Wichtig: Eine Patientenverfügung kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Maßnahmen zu fordern, die in Österreich illegal sind, wäre also hinfällig.

Wie oft muss ich eine Patientenverfügung erneuern?

Eine verbindliche Patientenverfügung ist für 8 Jahre gültig und muss vor Ablauf dieser Frist erneuert werden. Für die Erneuerung ist keine zweite juristische Belehrung, sondern nur ein medizinisches Aufklärungsgespräch nötig.

Dieses Gespräch ist vorgesehen, da sich der medizinische Forschungsstand laufend ändert. Deshalb bespricht der Arzt mit dir die neuesten Informationen und Behandlungsmöglichkeiten für Erkrankungen. Anschließend kannst du deine bestehende verbindliche Patientenverfügung gemeinsam mit deinem Arzt für weitere 8 Jahre verlängern.

Falls die maximale Dauer von 8 Jahren überschritten wird, verfällt eine bestehende Verfügung nicht sofort, sondern verliert zunächst nur ihren verbindlichen Status. Sie wird also zu einer beachtlichen Patientenverfügung. Je länger eine Verfügung aber zurückliegt, desto eher gerät ihre Gültigkeit in Zweifel. Als Orientierung für deine Angehörigen und Ärzte solltest du sie deshalb fristgerecht erneuern.

Ein Arzt bietet einer Patientin Hilfe beim Informieren über das Thema Hospiz.
Wenn du eine Patientenverfügung erneuern möchtest, genügt ein Termin beim Arzt. Foto: Adobe Stock, (c) DragonImages

Wo bewahre ich eine Patientenverfügung auf?

Am besten bewahrst du deine Patientenverfügung bei einer Vertrauensperson auf. Da du in einem Notfall unter Umständen nicht ansprechbar bist, kann es zudem hilfreich sein, eine Hinweiskarte mit dir zu führen. Damit weist du darauf hin, dass du eine Patientenverfügung hast und wo diese zu finden ist.

Ein Eintrag im Patientenverfügungs-Register der österreichischen Anwälte bzw. des Notariats ermöglicht rasche Auskunft durch Online-Abruf und eine 24-Stunden Hotline. Durch die Novelle des Patientenverfügungsgesetzes ist auch eine Speicherung von Verfügungen in der elektronischen Krankenakte ELGA geplant, allerdings sind noch keine Details zur Umsetzung dieser Möglichkeit bekannt.

Wichtig: Da rasches Handeln im Notfall lebenswichtig ist, wird von Notärzten und Sanitätern nicht erwartet, erst nach einer Verfügung zu fragen bevor sie Patienten helfen. Deshalb kann es unter besonderen Umständen dennoch dazu kommen, dass Ärzte Maßnahmen vornehmen, die ein Patient eigentlich abgelehnt hat.

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