Als Schmerzengeld wird laut ABGB der finanzielle Schadenersatz bei Körperverletzung bezeichnet. Foto: Adobe Stock; (c) pusteflower9024
Sobald man unverschuldet Schaden erleidet, hat man Anspruch auf angemessenen Schadenersatz. Im Falle von unverschuldet erlittenen Schmerzen werden die anfallenden Schadensersatzzahlungen Schmerzensgeld genannt. Schmerzensgeld kann man beispielsweise im Zuge eines unverschuldeten Autounfalls oder Schiunfalls, nach einem Hundebiss oder wegen psychischer Beschwerden in Folge von Mobbing erhalten. In unserem Beitrag erfährst du, wie man Schmerzengeld bekommt, wann man wirklich Anspruch auf Schadensersatz hat, welche Vorgehensweise ratsam ist und wie die Höhe für angemessenes Schmerzensgeld in Österreich berechnet wird.
Laut dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist Schmerzengeld eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung und wird ohne “s” geschrieben. Umgangssprachlich hört und liest man jedoch meistens vom Schmerzensgeld. Thematisch zählt Schmerzengeld zum Bereich des hoch komplexen Schadenersatzrechts. Den meisten Menschen ist gar nicht bewusst, in wie vielen Angelegenheiten sie rein rechtlich sogar Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hätten. Die beratende Unterstützung eines auf Schadenersatz spezialisierten Anwalts ist in solchen Angelegenheiten also mehr als ratsam. Nachfolgend zwei wichtige Punkte, die du bei einer Schadenersatzforderung unbedingt beachten solltest:
Als Geschädigter musst stets DU den Beweis erbringen, dass du unverschuldet geschädigt wurdest. Du musst das vorsätzliche oder fahrlässige Verschulden des sogenannten Schädigers nachweisen können. Genauer gesagt musst du beweisen, dass es zwischen deinem erlittenen Schaden und der Handlung des Schädigers einen direkten oder indirekten kausalen Zusammenhang gibt. Das gilt nicht nur für den offensichtlichen Schaden, sondern auch für diverse Folgeschäden.
Zunächst muss der genaue Schaden geklärt werden. Das erweist sich im Falle von Körperverletzungen und Schmerzen oftmals als schwierig. Bei körperlichen Schäden werden die Schmerzensgeldzahlungen daher durch die sogenannte Schmerztabelle des OLG ermittelt. Die Bemessung erfolgt dabei anhand der Dauer und der Intensität (leicht, mittel, stark oder qualvoll) der Schmerzen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Tagessätze auch je nach Bundesland.
Üblicherweise werden Tagessätze folgendermaßen zugesprochen:
Anmerkung: Wie intensiv deine Schmerzen sind, bestimmt nicht der Geschädigte, sondern das Gericht (meist unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen). Es ist außerdem nicht zwingend notwendig, dass der Geschädigte die Schmerzen mit klarem Bewusstsein erlebt und rational verarbeitet.
Normalerweise verfügt der Schädiger über eine Haftpflichtversicherung. Diese ist Teil der Haushaltsversicherung. Daher ist der einfachste Weg, sich direkt an den Schmerzverursacher zu wenden. Dieser leitet den Zwischenfall dann an seine Versicherung weiter, um das Schmerzensgeld nicht selbst tragen zu müssen. Um alles korrekt abzuwickeln, lohnt es sich allerdings, direkt nach dem Zwischenfall einen Fachmann zu konsultieren. Auf Schadenersatzrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind mit dem nötigen Know-How ausgestattet und wissen, wie in solchen Fällen mit Versicherungen umzugehen ist. Außerdem können sie anhand langjähriger Erfahrung einschätzen, ob dir auch Schadenersatz für etwaige Folgeschäden zusteht oder nicht.
Gute Rechtsanwälte sind bestrebt, ein außergerichtliches Einvernehmen mit der zuständigen Versicherung zu erwirken. Der außergerichtliche Weg ist immer zu bevorzugen, da sich ein etwaiger Gerichtsstreit oftmals über Jahre hinziehen kann. Das bedeutet, es kann Jahre dauern, bis du dein rechtmäßiges Geld erhältst. Aber auch die Kosten, die aus einem langjährigen Gerichtsstreit resultieren können (insbesondere dann, wenn du nicht oder nur zum Teil Recht erhältst), sind enorm und daher idealerweise zu vermeiden.
Ob und wann eine Schmerzensgeld auslösende Körperverletzung vorliegt, entscheidet ein Sachverständiger. Gängige Beispiele für Körperverletzungen sind unter anderem gravierende ärztliche Behandlungsfehler, Faustschläge bei einer Schlägerei oder sexueller Missbrauch. Aber auch psychische Schäden zählen unter gewissen Voraussetzungen zu den Körperverletzungen. Am geläufigsten sind Schmerzensgeldforderungen in Österreich allerdings nach Verkehrsunfällen und Schiunfällen.
Wie man bei einem Autounfall ohne Personenschaden vorgehen sollte, haben wir an anderer Stelle bereits ausführlich erklärt. Sobald allerdings tatsächlich Personenschaden entstanden ist, wird die Sache gleich wesentlich komplizierter. In solchen Fällen kommt es nämlich häufig zu körperlichen und unfallkausalen Schäden, die finanziell abgegolten werden müssen. Solche Kosten sind neben dem Schmerzensgeld unter anderem folgende:
Ob als Geschädigter oder als Schädiger, sobald es um Schmerzensgeld und Schadenersatz geht, ist Rechtshilfe nie verkehrt. Für solche Fälle empfehlen wir allerdings einen Anwalt, der sich mit dem Thema Schadenersatz und Schmerzengeld auskennt. Hier eine Liste an Anwälten in Österreich die sich mit dieser Thematik auskennen und gerne um dein Recht kämpfen:
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