Hundebiss – was tun? Von Arztbesuch bis Schadenersatz

Last Updated on: 15th Juni 2022, 10:10 am

Mittelgroßer Hund, der in den Arm einer jungen Frau beißt. Hundebiss, was tun?
Ein Hundebiss kommt selten allein: Wir verraten, wie du eine Infektion vermeidest, und wann dir Schmerzensgeld zusteht. Adobe Stock, (c) Grubaerin

Ob die Schuld für einen Hundebiss beim Tier oder beim Halter liegt, ist Ansichtssache. Sicher ist jedoch: Ist es passiert, ist schnelle Hilfe wichtig. Eine korrekte Wundversorgung ist der erste Schritt. Welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, hängt von der Tierart und der Intensität des Bisses ab. Und dann ist da natürlich noch die Sache mit dem Schmerzensgeld.

Hundebiss – was kann passieren?

Die meisten Menschen sind der Meinung, Katzenbisse seien gefährlicher als Hundebisse, weil das Infektionsrisiko bei einem Katzenbiss deutlich höher ist. Das mit dem Infektionsrisiko stimmt zwar – aber beim Biss durch einen Hund lauern ganz andere Gefahren.

Abhängig von der Größe des Hundes verursacht ein Biss mehr oder minder ausgedehnte, mehr oder weniger stark zerfetzte Weichteilverletzungen. Da es sich eher um offene Wunden handelt, die meistens stark bluten, wird ein Großteil der Keime sofort wieder ausgeschwemmt. Kommt es dennoch zu einer Infektion, macht diese sich innerhalb von 24 Stunden bemerkbar.

Das Problem: Nur, weil die Bisswunde sich nicht entzündet, heißt das leider NICHT, dass nicht trotzdem ernsthafte Verletzungen vorliegen können. Beim Hundebiss liegt die größere Gefahr in der Zugkraft des Kiefers. Verletzungen durch einen Hundebiss können so schwere Schäden verursachen, dass eine Amputation notwendig wird.

Warum sind Hundebisse so gefährlich?

Hundebisse befinden sich meistens an den Beinen oder Armen, zum Teil aber auch am Gesäß, Gesicht oder Hals. Da selbst unter kleinen bzw. scheinbar nur oberflächlichen Wunden Knochenbrüche, Sehnen-, Nerven- oder Gefäßläsionen verborgen sein können, sollte nach einem Hundebiss grundsätzlich eine Röntgenaufnahme gemacht werden. Dein Hausarzt weiß am besten, worauf bei Bissverletzungen dieser Art zu achten ist.

Hohes Infektionsrisiko durch Katzenbiss

Im Katzenspeichel befindet sich eine große Anzahl von Keimen. Daher kommt es in der Folge eines Katzenbisses häufig zu Infektionen, die sich in der Regel innerhalb von zwölf Stunden bemerkbar machen. Zudem hinterlassen die nadelscharfen Zähne tiefe punktförmige Verletzungen, die manchmal sogar ins Muskelfleisch und bis auf den Knochen reichen können.

In dem so entstehenden engen Wundkanal bleiben potenzielle Krankheitserreger hängen, die aufgrund des geringen Blutflusses nicht ausgeschwemmt werden. Aus diesem Grund ist auch der Katzenbiss grundsätzlich ein Fall für deinen Hausarzt!

Kleiner Junge, der einen Hund im Gesicht streichelt. Hundebiss, was tun?
Für manche Hunde bedeutet der Umgang mit Kindern Stress pur. Hundehalter sollten entsprechend vorsichtig sein. Adobe Stock, (c) Kristin Gründler

Infektionsgefahr durch Tierbisse

Selbst wenn ein Tierbiss keine allzu ernste Verletzung verursacht: Eine Infektion ist immer möglich, denn tierische Mundhöhlen sind nun einmal nicht steril. Dort lauern Keime, die Entzündungen hervorrufen können. Unbehandelte Entzündungen können im schlimmsten Fall zu einer Sepsis führen. Anzeichen für eine Wundinfektion sind:

  • Rötung und Überwärmung
  • Schmerzen (z.B. ein “Pochen“ an der Wundstelle) und Schwellung
  • Eiterbildung
  • ev. Funktionseinschränkungen des verletzten oder umliegenden Gelenkes
  • ev. Durchblutungs- oder Sensibilitätsstörungen (z.B. Taubheitsgefühl) an der Bissstelle

Tetanus-Infektion durch Tierbiss

Hunde übertragen beim Biss grundsätzlich eitererregende Bakterien wie Staphylokokken, Streptokokken, Pasteurellen u.a.m.  Sie können aber auch Nervengift bildende Bakterien der Spezies Clostridium tetani übertragen. Diese Bakterien leben im Maul der Tiere, ohne Symptome zu verursachen. Geraten sie jedoch unter Luftausschluss in eine Wunde, kann das ungeimpfte Bissopfer an Tetanus (Wundstarrkrampf) erkranken. Und eine solche Infektion kann für Menschen tödlich enden.

Zeichen einer Tetanusinfektion sind Muskelkrämpfe bis hin zum Atemstillstand. Hierdurch entsteht ein charakteristischer Gesichtsausdruck, der sogenannte Risus sardonicus. Dieser Ausdruck bezeichnet ein hämisches Grinsen durch Kontraktionen der mimischen Muskulatur. In der Regel tritt außerdem ein Trismus, auch Kiefersperre genannt, auf: Der Mund lässt sich nicht ganz öffnen.

Ärztin, die einem Mann eine Impfung in den Oberarm gibt. Hundebiss, was tun?
Wer von einem Hund gebissen wurde, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen und sich eine Tetanus-Spritze geben lassen. Adobe Stock, (c) MAGNIFIER

Tollwut durch Hundebiss

In bestimmten Gebieten riskieren Reisende bei Hunde-, Katzen-, Fuchs-, Wolfs-, Dachs, Waschbär- oder Fledermausbissen eine Ansteckung mit Tollwut-Viren, die über den Speichel der infizierten Tiere in die Bisswunde gelangen und von dort aus ins Gehirn und Rückenmark ausbreiten.

Rabies (Tollwut, Lyssa) beginnt mit uncharakteristischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, eventuell auch Fieber, Brennen, Jucken und vermehrter Schmerzempfindlichkeit der Wunde. Es folgt eine der beiden Zustände:

  • die enzephalitische Form: Hirnhautentzündung mit Ausfallserscheinungen der Hirnnerven, vermehrtem Speichelfluss, Schwitzen, Muskelkrämpfen (z.B. am Schlund beim Anblick von Flüssigkeit = “Wasserscheu“), Unruhe, aggressiven und depressiven Verstimmungen
  • die paralytische Form (“stille Tollwut”): Nervenlähmungen

Die Krankheit endet mit einem Koma sowie einer Lähmung der Atemmuskulatur – und damit in der Regel tödlich. Eine Tollwutimpfung kann den Ausbruch der Rabies verhindern.

Hundebiss – was tun?

  • Säubern & Desinfizieren: Die Wunde sofort nach dem Biss unter fließendem Wasser gründlich ausspülen! Besteht der Verdacht auf Tollwut beim Tier, Seife oder Spülmittel beifügen, um möglichst viele Viren zu beseitigen. Anschließend desinfizieren.
  • Verbinden: Die Wunde mit einem keimfreien Tuch oder einer sterilen Mullbinde abdecken.
  • Abgebissene Körperteile: (z.B. Finger oder Zehen) in einem möglichst reinen (am besten keimfreien) Tuch einwickeln und sauberen Plastiksack mitnehmen bzw. der Rettung mitgeben.
  • Druckverband: Bei starkem Blutverlust einen Druckverband zum Stoppen der Blutung anlegen, bei Bedarf (z.B. Kreislaufzusammenbruch) Erste Hilfe (Herzdruckmassage) leisten und sofort den Notarzt (144) rufen.

Wie schnell zum Arzt nach Hundebiss?

Hat ein Hund zugebissen, solltest du so schnell wie möglich (idealerweise nur Stunden nach dem Vorfall) einen Arzt aufsuchen, damit dieser die Bisswunde säubert, ev. abgestorbenes Gewebe entfernt (Wundtoilette) und ggf. Antibiotika verabreicht sowie notwendige Impfungen vornimmt. Das reduziert die Gefahr einer Wundinfektion und schützt vor vermeidbaren Komplikationen.

Achtung! Spätestens bei Auftreten von Symptomen einer Tollwut- oder Tetanusinfektion SOFORT für ärztliche Hilfe sorgen!

Was kann schlimmstenfalls passieren?

Ausgedehnte Bissverletzungen und Gesichtsläsionen erfordern eine stationäre Behandlung sowie einen oder mehrere chirurgische Eingriffe, bei denen ein Debridement, d.h. die Entfernung von Belägen und abgestorbenem Gewebe, erfolgt. In der Regel wird auch eine Drainage angelegt (damit Eiter nach außen abfließen kann) und wenn nötig eine plastische Rekonstruktion (Wiederherstellung möglichst “originalgetreuer“ Verhältnisse) vorgenommen. Abgebissene Körperteile (z.B. Finger, Zehen, Nase, Ohr, usw.) werden nach Möglichkeit wieder angenäht.

Wie lange krankgeschrieben nach Hundebiss?

Wie lange du nach einem Hundebiss im Krankenstand bist, hängt natürlich von der Art und der Schwere deiner Verletzung, sowie von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Beispiel: Jemand, der beruflich viel am Schreibtisch sitzt und hauptsächlich die Tastatur verwendet, um seine Arbeit zu verrichten, wird durch einen kleinen Hundebiss im Bein nicht stark eingeschränkt sein. Ein Biss in die Hand jedoch kann durchaus dazu führen, dass diese Art der Arbeit für mehrere Wochen nicht ausgeführt werden kann.

Hundebiss – wo melden?

Wer in Österreich einen Hundebiss melden will, muss grundsätzlich einen Arzt aufsuchen. Laut österreichischem Gesetz (§§ 17 und 41 Tierseuchengesetz) obliegt die Meldung des Vorfalls bei der Polizei nämlich dem behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus, in dem das Bissopfer versorgt wurde.

Mann mit Hund in der Hundeschule, Hund liegt. Was tun nach Hundebiss?
Lieber in die Hundeschule – um deine eigene Gesundheit und die deiner Kinder zu schützen! Adobe Stock, (c) encierro

Wer haftet für Hundebiss?

Rechtlich gesehen trägt der Hundehalter die volle Verantwortung für seinen Hund und auch für die Folgen von dessen Verhalten. Beißt ein Tier ohne jede Provokation zu, haftet der Besitzer also auch für sämtliche Folgen, die daraus entstehen: Verletzungen, Arztrechnungen und unter Umständen sogar Arbeitsausfälle. Allerdings ist es häufig nicht ganz leicht, diese Ansprüche durchzusetzen.

Wie viel Schmerzensgeld für Hundebiss?

Im österreichischen Gesetz ist nicht festgelegt, in welcher Höhe nach dem Biss von Hunden Schmerzensgeld zu zahlen ist. Grundsätzlich bemisst sich die Summe natürlich danach, welche Verletzungen und/oder Schäden entstanden sind, wie schwer diese sind und ob dadurch eine dauerhafte Schädigung zu erwarten ist. Es muss also stets über den Einzelfall entschieden werden.

Manchmal ist es möglich, mit dem Hundehalter direkt über Schadensersatzansprüche zu reden. Manche Hundebesitzer haben auch eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abgeschlossen, welche das Schmerzensgeld ebenfalls zahlen kann. Falls beide Möglichkeiten ins Leere laufen, bleibt dem Geschädigten nur noch der Weg zum Anwalt, um das Schmerzensgeld einzuklagen.

Was passiert nach einem Hundebiss mit dem Hund?

Werden Menschen durch Hunde verletzt, steht immer die Frage im Raum, ob das Tier eingeschläfert werden muss. In Österreich ist dies ganz klar geregelt: Sofern der Eigentümer des Hundes bekannt ist (gemeldet) und der Hund nachweislich gegen Tollwut geimpft ist, gibt es eine “Beobachtungsfrist” von zehn Tagen.

Innerhalb dieser zehn Tage muss der Hund zweimal (einmal direkt nach der Verletzung, einmal am zehnten Tag der Frist) durch einen Tierarzt auf Tollwut untersucht werden. Beide Untersuchungsergebnisse müssen der Polizei und den Gesundheitsbehörden übermittelt werden. Sind beide Ergebnisse unauffällig, bleibt das Tier am Leben. Vor Schadensersatzansprüchen bzw. Klagen auf Schmerzensgeld schützt dies den Hundehalter natürlich nicht.

Übrigens: Weigert sich der Hundehalter, dieser Pflicht nachzukommen, ist die Polizei/die Veterinärbehörde zu informieren.

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