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Noch immer hält sich bei Zahnschmerzen in der Schwangerschaft hartnäckig die alte Volksweisheit „Jedes Kind ein Zahn“. Obwohl dieses Gerücht in klinischen Studien längst widerlegt wurde, können natürlich dennoch Zahnprobleme während der Schwangerschaft auftreten. Welche Schmerzmittel in der Schwangerschaft zulässig sind, ob Röntgen oder Betäubung erlaubt ist, und was bei bestimmten Behandlungen zu beachten ist, erfährst du hier.
Eine Schwangerschaft wird aus medizinischer Sicht in drei Abschnitte (Schwangerschaftsdrittel, Trimester, Trimenon) gegliedert. Jedes Schwangerschaftsdrittel umfasst dabei etwa drei Monate bzw. 13 Wochen. Im Hinblick auf Zahnbehandlungen ist diese Einteilung insofern relevant, als vor allem im ersten und dritten Schwangerschaftsdrittel aufgrund des Entwicklungsstadiums des Kindes möglichst auf Zahnarztbehandlungen verzichtet werden sollte:
Im ersten und dritten Schwangerschaftsdrittel sollten daher unbedingt notwendige zahnärztliche Behandlungen und die erforderlichen Folgetherapien mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Wenn es um die Einnahme von Medikamenten geht, empfiehlt sich immer auch die Rücksprache mit der Hebamme und dem Gynäkologen.
Die meisten Zahnärzte verzichten aufgrund mangelnder Kenntnis einer sicheren Schwellendosis vollständig auf ein Zahnröntgen bei einer schwangeren Patientin. In manchen Fällen kann jedoch auf Röntgenaufnahmen zur richtigen Diagnosefindung nicht verzichtet werden. Ein Röntgen in der Schwangerschaft sollte also nur dann angefertigt werden, wenn eine zwingende Indikation vorliegt.
Besonders im ersten Schwangerschaftsdrittel muss streng geprüft werden, da beim Embryo die Organanlage erfolgt und das Embryonalgewebe sehr empfindlich auf Röntgenstrahlung reagiert. Liegen keine zwingenden Umstände vor, ist unbedingt von einer Röntgenaufnahme abzusehen, um jegliche Folgen für das Baby ausschließen zu können.
Während der Schwangerschaft muss man nicht auf Lokalanästhetika verzichten, da es genügend Schmerzmittel gibt, die auch in der Schwangerschaft ganz normal injiziert werden können. Dein Zahnarzt wird das richtige Präparat aussuchen und die geringstmögliche Dosierung verschreiben.
Während der Schwangerschaft kommt es oft gehäuft zu Zahnfleischentzündungen, die im Fachjargon als Schwangerschaftsgingivitis bezeichnet werden. In manchen Fällen entstehen sogar richtige „Wucherungen“ am Zahnfleisch (Epulis gravidarum). Das liegt nicht am Kalziumbedarf des Kindes – wie oft vermutet – sondern an der schwangerschaftsbedingten Umstellung des Hormonhaushaltes, wodurch sich die Speichelzusammensetzung ändert und das Risiko an einer Zahnfleischentzündung zu erkranken steigt.
Insbesondere der erhöhte Östrogen- und Progesteronspiegel sind dafür verantwortlich. In der Mundhöhle ist durch den veränderten Hormonspiegel dann vor allem das Zahnfleisch betroffen. Eine Schwangerschaftsgingivitis kann nur auf der Basis vorhandener Plaque (Beläge) entstehen. Eine gründliche Zahn- und Mundhygiene ist während der Schwangerschaft deshalb besonders wichtig!
Da Entzündungen auch den Organismus des ungeborenen Kindes erreichen können, darf eine Schwangerschaftsgingivitis nicht auf die leichte Schulter genommen werden und muss entsprechend behandelt werden!
Amalgamfüllungen sollten während der Schwangerschaft nicht entfernt werden. Falls es dennoch nicht vermeidbar ist, muss der Zahnarzt unbedingt unter Kofferdam arbeiten. Dabei wird im Mund ein Gummi gespannt, damit das Amalgam mit seinen giftigen Quecksilberdämpfen beim Herausbohren keinen Kontakt mit dem Mundraum hat. Außerdem muss der Arzt dabei auf eine entsprechende Absaugung achten, damit die Patientin keine belasteten Dämpfe einatmet.
Da Füllstoffe wie Zemente und Kunststoffe bislang nicht auf ihre Wirkung auf die Schwangerschaft oder das Ungeborene untersucht wurden, sollte auch hier abgewogen werden, ob mit dem Austausch der Füllung noch gewartet werden kann bzw. ob der Zahnarzt das Loch provisorisch oder langfristig verschließt. Fakt ist jedoch, dass im zweiten Schwangerschaftsdrittel laut Studien keine Schäden durch eine zahnärztliche Behandlung bei Baby und Mutter zu erwarten sind.
Grundsätzlich ist eine Wurzelbehandlung während der Schwangerschaft möglich, der Zahnarzt sollte jedoch bei längeren Behandlungen entsprechende Pausen einkalkulieren. Die Wurzelbehandlung ist auch ohne Röntgen meist problemlos durchführbar, da mit einer elektrometrischen Längenbestimmung die Wurzelkanallänge genau bestimmbar ist. Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung werden die meisten Zahnärzte den Zahn nicht abfüllen, sondern den Zahn nur provisorisch verschließen und die Behandlung nach der Schwangerschaft zu Ende führen.
Schmerzmittel sollten in der Schwangerschaft nur in absoluten Notfällen eingenommen und vorher unbedingt mit dem behandelnden Gynäkologen abgesprochen werden. Es darf keinesfalls eine Selbstmedikation durchgeführt werden! Auch frei verkäufliche Schmerzmittel dürfen nur in Absprache mit dem Arzt eingenommen werden, da deren Wirkstoffe den Embryo ebenfalls schädigen können.
Ein Risiko zu Fehlbildungen besteht insbesondere im ersten Schwangerschaftsdrittel. Ebenso können im dritten Schwangerschaftsdrittel Schmerzmittel gefährliche Nebenwirkungen haben, da aufgrund der noch nicht ausgereiften Leber und eines unvollständigen Enzymsystems des Kindes die Wirkstoffe nur mangelhaft abgebaut werden können. Ein geeignetes Schmerzmittel sollte im Fall der Fälle ausschließlich der behandelnde Gynäkologe auswählen!
Es versteht sich von selbst, dass die Anwendung von Schmerzmitteln in der Schwangerschaft auf ein Minimum reduziert werden sollte. Hausmittel und homöopathische Arzneimittel können eine Alternative bei Schmerzen darstellen. Auch hier die Einnahme bitte mit dem behandelnden Arzt absprechen! Es gilt auch zu bedenken, dass durch Zahnschmerzen verursachter Stress für das Kind im Mutterleib spürbar ist. Die Schmerzen sollten daher nicht über einen längeren Zeitraum mit Hausmitteln behandelt werden.
Die Mundhygiene spielt zur Vermeidung von Zahnschmerzen in der Schwangerschaft eine entscheidende Rolle.
Bereits vor einer geplanten Schwangerschaft empfiehlt sich eine ausführliche präventive Kontrolle beim Zahnarzt, dabei ist ein Röntgenbefund unerlässlich. Anzuraten ist zusätzlich auch eine professionelle Zahnreinigung, da die orale bakterielle Flora der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann.
Während der Schwangerschaft ist die Mundhygiene besonders wichtig, um Schwangerschaftsgingivitis zu verhindern. Leichter gesagt, als getan. Oft kann keine optimale Mundpflege aufgrund von Unwohlsein und Brechreiz durchgeführt werden. Kinderzahnbürsten sind besser handhabbar und können hier teilweise Abhilfe schaffen. Nach dem Erbrechen sollte man mindestens 30 Minuten mit der Zahnpflege warten und den Mund nur mit Wasser oder einer Mundspülung auswaschen, da ansonsten die Gefahr besteht, den von der Magensäure angegriffenen Zahnschmelz abzureiben.
Zahnmedizinische Behandlungen sind in der Schwangerschaft mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, da Wirkstoffe in Medikamenten das ungeborene Kind beeinflussen können. Schmerzmittel – auch rezeptfreie Medikamente und Hausmittel – sollten daher grundsätzlich mit dem Zahnarzt und Gynäkologen abgesprochen werden. Damit Zahnschmerzen in der Schwangerschaft erst gar nicht auftreten, empfiehlt sich eine umfassende präventive Zahnuntersuchung und professionelle Zahnreinigung sowie eine gründliche Mundhygiene vor und während der Schwangerschaft.
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