Was ist eine Blaulichtsteuer?
Die Blaulichtsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die 1996 in Österreich eingeführte Unfallmeldegebühr. Sie wird erhoben, wenn die Polizei bei einem Verkehrsunfall gerufen wird, obwohl deren Einsatz nicht zwingend notwendig (zum Beispiel bei Personenschaden), sondern der Austausch der Personalien zwischen Unfallbeteiligten ausreichend gewesen wäre. Derzeit ist eine Blaulichtsteuer von 36 € von jener Person welche die Polizei kontaktiert hat zu entrichten.
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Polizei lediglich zur Gefahrenabweh oder zur Strafverfolgung gerufen wird und die Beteiligten auf die Aushändigung eines Unfallprotokolls verzichten. Sie gilt ebenfalls nicht für Unfälle mit Personenschaden.