Auto Pickerl: Alle Infos zur § 57a Überprüfung

Last Updated on: 1st Juni 2022, 11:40 am

57a Überprüfung
Bevor man dich aus dem Verkehr zieht: Hier findest du alle Informationen zur 57a Überprüfung. Foto: Adobe Stock, (c) topshots

Das Autopickerl muss in Österreich in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Die sogenannte “Pickerl” bzw. § 57a Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen rund um die Pickerl-Überprüfung: Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was passiert, wenn das Pickerl überzogen ist? Kann man mit einem überzogenen Pickerl in den Urlaub fahren?

Das Auto Pickerl: 13 Fragen und Antworten

1. Was muss man zur § 57a Überprüfung mitbringen?

Grundsätzlich ist bei der Kfz-Überprüfung lediglich der Zulassungsschein vorzulegen. Weiters gilt folgendes:

  • Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs und bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg sind jedoch unbedingt auch die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen.
  • Für nicht zugelassenen Fahrzeugen muss man Genehmigungsdokumente (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank,…) mitbringen.
  • Bei historischen Fahrzeugen sind zusätzlich die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre, sowie das Genehmigungsdokument vorzulegen.

2. Welche Arten von Auto Pickerl gibt es?

Auf dem Pickerl bzw. der Plakette sind das Kennzeichen, die Plakettennummer sowie das Monat und Jahr für die nächste Fälligkeit eingestanzt. Je nach Abgaswerten wird eine weiße oder grüne Begutachtungsplakette ausgegeben:

  1. Weiße Pickerl werden für abgasarme PKW, Kombi und LKW bis 3,5 Tonnen mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!), Elektroautos und Anhänger vergeben. Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99 sowie abgasarme Motorräder erhalten ebenfalls ein weißes Pickerl.
  2. Grüne Pickerl erhalten alle anderen Fahrzeuge, die im Vergleich zu oben genannten Fahrzeuggruppen höhere Abgaswerte aufweisen.

3. Ersetzt ein Service das Auto Pickerl?

Nein, da sich das Service in der Regel auf Wartungsarbeiten bezieht, die vom Fahrzeughersteller in Abhängigkeit von einem gewissen Kilometerstand vorgegeben sind. Sinnvollerweise kann man jedoch das Service im Zuge der Pickerl-Überprüfung durchführen lassen.

Info: Aufgrund der Corona-Krise wurde die Frist für die §57a-Begutachtung bis 31. Mai 2020 verlängert. Wäre deine Pickerl-Überprüfung also schon im April fällig, hast du aufgrund der aktuellen Regelung noch bis Ende Mai Zeit, diese durchführen zu lassen.

4. In welchen Abständen muss man das Auto Pickerl machen?

Grundsätzlich ist der Monat der Erstzulassung für die Pickerl Überprüfung maßgebend. Für PKW und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen legt die 3-2-1-Regelung die Kontrollintervalle fest. Das bedeutet, dass die erste Begutachtung nach 3 Jahren erfolgt, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und ab dem dritten Jahr muss das Autopickerl jährlich gemacht werden.

Nachfolgend ein Gesamtüberblick, wann die § 57a Überprüfung für Kfz fällig ist.

PunktBegutachtungArt des KFZ
0Von der regelmäßigen Begutachtung ausgenommen.
  • Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25km/h nicht überschritten werden darf
  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25mh/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30km/h
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
13-2-1 Regelung:

  • Drei Jahre nach der ersten Zulassung
  • Zwei Jahre nach der ersten § 57a Begutachtung
  • Ab dem fünften Jahr nach Erstzulassung muss die Überprüfung jedes Jahr durchgeführt werden
  • Kfz der Klasse M1 (Personenkraftwagen)
  • Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h
  • Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf und die
    • Ein höchstzulassiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg aufweisen oder
    • Landwirtschaftliche Anhänger sind
2JährlichAlle Kfz Anhänger, außer sie sind im Punkt 0, 1 und 3 genannt
3Alle zwei JahreHistorische Fahrzeuge

5. Wie lange darf man das Auto Pickerl überziehen?

Der genaue Zeitpunkt für die Überprüfung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. In Österreich gibt es diesbezüglich jedoch einen Toleranzzeitraum von 6 Monaten, der bereits einen Monat vor Fälligkeit (= Erstzulassungsmonat) beginnt und 4 Monate danach endet. Mit dem ÖAMTC Pickerl-Rechner kann man den Toleranzzeitraum und die Fälligkeit des Kfz Pickerl automatisch berechnen lassen.

1 Monat vor Erst- zulassungs monatErst- zulassungs monat1 Monat nach Erst- zulassungs monat2 Monate nach Erst- zulassungs monat3 Monate nach Erst- zulassungs monat4 Monate nach Erst- zulassungs monatAußerhalb des Toleranz- zeitraumes

6. Gilt der Toleranzzeitraum auch im Ausland?

Österreichische Toleranzfristen werden nicht in allen Ländern anerkannt, da andere Fristen gelten. Es empfiehlt sich daher, vor jeder Auslandsreise das Pickerl auf Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls vor Reiseantritt erneuern zu lassen.

7. Was passiert, wenn das Pickerl abgelaufen ist?

Bis zu € 2.180 kann es dich in Österreich an Strafe kosten, wenn du mit abgelaufenem Autopickerl fährst. Was viele nicht wissen, dies gilt sowohl für den Zulassungsbesitzer als auch den Lenker. Denn als Lenker hat man gesetzlich die Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt über die Gültigkeit der Plakette zu vergewissern.

Auch im Falle eines Unfalles kann eine ungültige Plakette weitreichende, unangenehme Folgen haben. Dann nämlich, wenn der Unfall durch einen Mangel verursacht wurde, der bei rechtzeitiger Begutachtung behoben worden wäre. In solchen Fällen werden Halter und Lenker zur Verantwortung gezogen. Konkret bedeutet das, dass die Versicherung möglicherweise keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.

8. Beschädigtes Pickerl – was tun?

Da die Plakette trotz der Kritik von Autoverbänden nach wie vor außen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, kann es leicht zu Beschädigungen kommen. Wird z.B. beim Eiskratzen im Winter die Plakette zerstört oder unlesbar, droht theoretisch eine Strafe bis zu einem Strafausmaß von € 5.000. Laut ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer liegt das übliche Strafmaß jedoch in der Regel bei etwa € 100.

Eine Ersatzplakette kannst du dir gegen Vorlage des Zulassungsscheines und des aktuellen Prüfgutachtens in jeder Werkstätte ausstellen lassen. Das Prüfgutachten gilt als amtliches Dokument und wird für das Ersatzpickerl im Original benötigt. Erleichtert wird die Ausstellung durch die elektronische Erfassung der Begutachtungsplaketten. Das Prüfgutachten ist elektronisch hinterlegt und kann somit von der jeweiligen Begutachtungsstelle auch direkt abgerufen werden.

9. Was wird bei einer § 57a – Begutachtung überprüft?

Bei der Pickerl-Begutachtung wird überprüft, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Zudem wird darauf geachtet, dass das Fahrzeug nicht übermäßig Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht. Im Einzelnen werden folgende Elemente des Kfz geprüft:

  • Beleuchtung (Funktion, Reflektoren, etc.)
  • Scheiben (Steinschlag, etc.)
  • Fahrgestell und Karosserie (Beschädigungen, Korrosion, fehlende Teile, etc.)
  • Bremsen (Wirksamkeit am Bremsenprüfstand, Siedepunkt Bremsflüssigkeit, etc.)
  • Lenkung
  • Motor
  • Reifen und Räder (richtige Dimension, Risse, Abnutzung, Verschleiß, etc.)
  • Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsgurt, die Sicherheitskopfstütze, Gurtstraffer, Airbag, Überrollbügel, Knautschzone, Seitenaufprallschutz Antiblockiersystem (ABS), elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) etc.)
  • Ausrüstung (Warndreieck, Warnwesten, Verbandszeug)
  • Abgaswerte am Abgasmessgerät
  • Übereinstimmung Fahrzeugpapiere mit dem Fahrzeug

Das Gutachten solltest du unbedingt aufbewahren, da du es bei einem eventuellen Verkauf des Fahrzeuges dem neuen Eigentümer aushändigen musst. Auch bei der Beantragung einer Ersatzplakette musst du das Gutachten im Original vorlegen. Solltest du das Gutachten verloren haben, kannst du dir von der Begutachtungsstelle, die die Überprüfung durchgeführt hat, ein Duplikat ausstellen lassen.

Die rechtlichen Grundlagen der § 57a Überprüfung bilden übrigens § 57a Kraftfahrgesetz (KFG) sowie die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV).

10. Welche Mängel können im Pickerl-Prüfbericht festgestellt werden?

Nach der § 57a Überprüfung wird dem Fahrzeugbesitzer ein detaillierter Prüfbericht mit allen erkannten und relevanten Mängeln vorgelegt. Basis für die Unterscheidung dieser Mängel ist der sogenannte „Mängelkatalog“, der genau definiert, wie ein Mangel einzustufen ist.

Allerdings bestehen hier Ermessensspielräume, die von Prüfer zu Prüfer unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen können. Was der eine Prüfer als z.B. normales Spiel bei den Lenkstangen erachtet, kann für den anderen bereits einen schweren Mangel darstellen. Der Katalog soll daher den Ermessensspielraum der Prüfer – insbesondere bei qualitativen, also nicht wirklich messbaren Mängeln – möglichst minimal halten. Welche Mängel grundsätzlich unterschieden werden, hier in einer kurzen Übersicht:

ArtenBeeinträchtigung der Verkehrssicherheit
PickerlBeispiele
Leichter Mangel
Nicht nennenswerter beeinträchtigender MangelPickerl wird ausgestellt.

Es wird jedoch empfohlen, den Mangel reparieren zu lassen.

  • Korrosion am Fahrgestell
  • Leicht trübe Scheinwerfer
  • Reifen abgefahren aber noch über dem gesetzlichen Mindestprofilstand
  • Steinschlag in der Windschutzscheibe aber außerhalb des Sichtfeldes
  • Keine Funktion der Zentralverriegelung
Schwerer Mangel
Beeinträchtiger MangelPickerl wird erst nach Reparatur des Mangels ausgestellt.

Vereinfachte Pickerl Nachprüfung seit 1.2.2016 möglich.

  • Sprung im Sichtfeld der Windschutzscheibe
  • Spiel des Spurstangenkopfes
  • Zu niedriger Siedepunkt der Bremsflüssigkeit
  • Abgefahrene Reifen
  • Aufleuchten der ABS- oder Airbag Kontrolllampe
VorschriftsmangelBauteile, Zubauten, Umbauten oder demontierte Teile entsprechen nicht der Betriebsgenehmigung des FahrzeugesPickerl wird erst dann vergeben, wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug in vorschriftskonformen Zustand versetzt hat.
  • Falsche Reifendimension
  • Nicht genehmigter Anbau
  • (z.B. Heckspoiler, Tieferlegung)
Gefahr in Verzug
Sehr stark beeinträchtigter MangelDer Mangel muss umgehend repariert werden.

Dem Fahrzeugbesitzer kann die Weiterfahrt verwehrt werden, da eine weitere Verwendung des Fahrzeuges eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, d.h. Zulassungsschein und Kennzeichentafeln sind abzunehmen.

  • Zu geringe Bremswirkung
  • Stark korrodierte Bremsleitung
  • Zu hohe Rauchentwicklung

11. Welchen Vorteil bringt die vereinfachte Pickerl-Nachprüfung?

Mit 1. Februar 2016 wurde die § 57a Überprüfung wesentlich vereinfacht. Ein Autobesitzer, dessen Fahrzeug wegen eines schweren Mangels bei der Pickerl-Überprüfung durchgefallen ist, muss nun nicht mehr mit dem reparierten Fahrzeug neuerlich eine komplette Überprüfung durchlaufen. Lediglich die Behebung des schweren Mangels sowie offensichtlich neue Mängel werden bei der nochmaligen Überprüfung beurteilt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du das Fahrzeug binnen vier Wochen in derselben Begutachtungsstelle vorführst und mit dem Auto in dieser Zeit nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hast.

12. Wie klebt man das Pickerl richtig?

Grundsätzlich gilt, dass die Begutachtungsplakette bzw. das Autopickerl nicht tiefer als 40 cm und nicht höher als 190 cm über der Fahrbahn angebracht werden darf.

  • PKW und Kombi: Das Autopickerl ist am rechten (Fahrtrichtung) oberen Rand der Windschutzscheibe anzubringen. Abgelaufene Plaketten müssen entfernt werden!
  • Motorräder und Moped: Bei einspurigen Kraftfahrzeugen an der rechten Seitenwand des Scheinwerfers oder an der rechten Vorderradgabel.
  • Anhänger: An der Deichsel oder rechts neben der Deichsel.
Auto Pickerl Überprüfung
Autopickerl überprüfen 2020: Alle wichtigen Infos! Foto: Adobe Stock, (c) Witthaya

13. Wie hoch sind die Pickerl Kosten?

Die Kosten des Autopickerls variieren je nach Automarke und Kfz-Werkstatt. Laut der AK Stichproben-Erhebung 2019 lagen die durchschnittlichen Pickerlkosten in Wien bei Benzinmotoren € 66,92 und bei Dieselmotoren € 69,98, wobei Autofahrerclubs zu den günstigsten Anbietern gehören (ÖAMTC: € 42,40, ARBÖ: € 50,85). Wenn du die jährliche Pickerlüberprüfung deines Autos nicht gleichzeitig mit einem Service durchführen lässt, kostet das je nach Automarke und Werkstätte bei Benzin- und Dieselmotoren inklusive Plakette zwischen € 103,50 und € 541.

Im Zuge der 2017 durchgeführten AK-Erhebung wurden auch die Preise für Lackierer, Mechaniker und Spengler einem Vergleich unterzogen. Was eine Stunde – je nach Autotyp und Schaden – in den untersuchten Wiener Kfz-Werkstätten (Preise in €/Euro) kostet, hier im Überblick:

Leistungvon
bis
Mechaniker
€ 87,00€ 250,45
Spengler
€ 129,60€ 202,80
Kfz-Lackierer€ 134,40€ 184,80

Die Pickerlkosten für Moped und Motorrad unterliegen ähnlichen Schwankungen. Laut Erhebung der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2017 sind für die Pickerlüberprüfungen in Werkstätten beim Moped zwischen € 15 und € 43,90 und beim Motorrad zwischen € 18,50 und € 52,80 zu bezahlen. Für Autofahrer-Clubmitglieder kostet das Mopedpickerl beim ARBÖ € 21,80 und beim ÖAMTC € 20,90. Das Pickerl für das Motorrad kostet beim ARBÖ € 29,80 und beim ÖAMTC € 29,40.

Tipp: Wer auf der Suche nach einer KFZ-Werkstatt ist, kann sich sehr gut an den Autowerkstatt-Empfehlungen auf Herold.at orientieren.

Wir wünschen dir eine reibungslose Auto Pickerl-Überprüfung und gute Fahrt!

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