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Beschreibung
Tabak-Trafik Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. B Z. 25 GewO 1973, beschr. auf den Kleinhandel mit Papier-, Schreib-, Kurz- und Galateriewaren sowie Rauchrequisiten in Verbindung mit einer Tabak- Trafik, sowie Fotohandel
Bewertungen (5)
Gast: christoph.koller am 03.11.2020
Mindestlimit bei Bankomatkassenbezahlung € 20,-
Mir wurde eine Zahlung von € 17,- per Bankomatkarte verweigert. Da ich kein Bargeld mit hatte, musste ich ohne Konsumation das Geschäft wieder verlassen. Der Kunde ist heutzutage nicht mehr der König. Zumindest nicht in der Trafik Hager, die kann es sich leisten Kunden wegzuschicken, mit der Begründung, dass es für sie unwirtschaftlich ist unter € 20,- eine Bankomatzahlung zu gewähren. Es gibt Gottseidank mehrere Trafiken in Baden, man muss als Kunde halt Zusatzwege auf sich nehmen. Rechtlich gibt es kein Mindestkauflimit! Die Handlungsweise des Herrn Hager ist somit illegal, zum Nachteil der Kunden. Aber das dürfte König Hager egal sein....Gast: Othmar Lackner am 04.10.2020
Maskenpflicht
Es ist an der EIngangstüre auf den MNS hingewiesen. Trotzdem waren heute ca. 11:50 zwei Erwachsene und ein Jugendlicher ohne MNS im Geschäft. Einen Erwachsenen habe ich darauf angesprochen seine Antwort Zitat "Na und". Herr Hager bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen darauf hin Kunden ohne MNS nicht zu bedienen und aus dem Geschäft zu weisen. Den "Umsatzverlust" werden Sie verschmerzen. MfG...
Zahlungsarten
- Barzahlung
Firmendetails
Gründungsjahr
1988Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Tabaktrafik
Ich habe vor meiner Trafik für 4 Halteplätze für PKW gesorgt. Kunden werden von mir nur bei der Polizei gemeldet, wenn sie länger als 40 Minuten - 10 Minuten wären erlaubt - parken. MfG Maximilian Hager