Rauchfangkehrerbetrieb R. Großschädl
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Beschreibung
Handelsgewerbe und Handelsagenten gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf Waren, die im handwerksmäßigen Rauchfangkehrergewerbe Be- und Verarbeitung finden Rauchfangkehrer (Handwerk), hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 120 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 eingeschränkt auf das Kehrgebiet Bruck an der Mur-Kapfenberg Rauchfangkehrer (Handwerk), hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 120 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 eingeschränkt auf das Kehrgebiet Kindberg-Mürzzuschlag, eingeschränkt auf die Katastralgemeinden Kindthal und Kindthalgraben sowie die nicht zum Kehrgebiet Bruck an der Mur-Kapfenberg gehörenden Teile der Katastralgemeinde Kindberg lt. Stmk. Kehrgebietsverordnung 2015 Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern
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Firmendetails
- Gründungsjahr
- 1965
- Firmenbuchnummer
- n.v.
- Bonitätsauskunft
- KSV1870