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Betieben wird das Schaustellergewerbe. Man ist in Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark aktiv (Bewilligung zur Durchführung von regelm. Veranstaltungen im Umherziehen für das Bundesland Kärnten für die Spielbuden Zetteltopfspiel, Bogenschießen, Clownspiel, Pfeilwerfen, Entenfangen, Ping Pong Spiel, Milchkannenpavillon, Dosenwerfen und Fadenzug, befristet bis 31.01.2016, lt. Veranstaltungsgesetz Aufhebung der Befristung, seit 16.02.2011; Warenausspielungen mit Glücksspielautomaten im Sinne des § 4 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes, seit 01.11.2019; Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, seit 24.06.2020; ruhend: Marktfahrer gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994, Gewerbe von 01.11.2008).
...Firmendetails
Gründungsjahr
2000Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
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- Waren aller Art