Leistungen
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Beschreibung
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden: Deutschfeistritz Frohnleiten Gratkorn Gratwein-Straßengel Graz Peggau Sankt Bartholomä Sankt Oswald bei Plankenwarth Semriach Stiwoll Übelbach
Firmendetails
Gründungsjahr
1945Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Gericht
Kommentar von Bezirksgericht Graz - West
Amtstag: Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr (Amtstagsvorsprachen nur gegen vorherige Terminvereinbarung). Parteienverkehr: bitte telefonisch bei Gericht erfragen.