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Das Landesgericht ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über EUR 15.000,-- und - unabhängig vom Streitwert -bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesonders arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig. Im Strafrechtsbereich sind die Landesgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung). In zweiter Instanz sind die Landesgerichte für die Behandlung für die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig. Weiters werden Insolvenzverfahren behandelt.
...Firmendetails
Gründungsjahr
1918Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
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- Gericht
Kommentar von Landesgericht Leoben
Amtstag: Dienstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Amtstagsvorsprachen nur gegen vorherige Terminvereinbarung). Parteienverkehr: bitte telefonisch bei Gericht erfragen