Leistungen
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Beschreibung
Gastgewerbe gemäß § 111 Abs. 2 Z. 3 GewO 1994 - Verabreichung von Speisen in einfacher Art und Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze bereitgestellt werden Handelsgewerbe Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk)
Zahlungsarten
- Barzahlung
Firmendetails
Gründungsjahr
2007Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Friseur u Frisiersalon