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Gast: zTqRoGH am 01.8.2018
Hundeverbot
Badestrand Mühlener Teich 1.8.2018: 3 Hinweisschilder "Fischen und Hundebaden verboten" am Badestrand, 3 weitere Hundeverbotsschilder beim Eingang neben dem Badebuffet. Um etwa 11:45 ging ein Hundebesitzer mit seinem Hund über die Strandwiese, blieb stehen, damit der Hund auf die Wiese urinieren konnte. Etwa dort wo man vom Teichrundweg zum Badestrand geht. Die Badegäste gingen den ganzen Tag über das Hundeurin oder knapp daran vorbei. Nachmittags eine Gruppe von Personen, die ihre 3 Hunde offensichlich nicht unter Kontrolle hatten (kurzer Dogfight - zumindest einmal ausgerissen und ab ins Wasser). Als sie auf das Hundeverbot aufmerksam gemacht wurden: "Wir haben beim Badebuffet gefragt. Hier am Rand dürfen wir. Wir sind von hier. Deshalb wissen wir das." Hunde gingen genau dort baden wo vorher und nachher Menschen baden gingen. Und dann auch noch provokant gestikulierend: "willst was?" und Handzeichen machen. Welchen Grund haben diese Randgrupen zu der Annahme, daß sie im Recht wären, wenn sie Verbotsschilder ignorieren, und auch noch provozieren dürften, sobald sie sich beobachtet fühlen? Wenn ihnen ihre Hunde wichtiger sind als ihre Mitmenschen gehören sie vom Feld genommen. Solche Hundebesitzer die aggressiv herumwandeln wie tickende Zeitbombem muß man eindämmen, sonst werden sie größenwahnsinnig....
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