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Ich bin Wahlphysiotherapeutin, das heißt Sie bekommen eine Rechnung von mir welche nach Beendigung der Therapie beglichen wird. Diese Rechnung kann, gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkassa zur Rückerstattung eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkassa. Bei entsprechender Zusatz- oder Unfallversicherung kann auch der Selbstbehalt geltend gemacht werden!
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- Physiotherapie
Kommentar von Physiotherapie Hackl
Meine Praxis befindet sich im Untergeschoß der Raiffeisenbank Niederwaldkirchen (ehem. Praxis von Dr. Aigner).