Ich habe dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung mitgeteilt, dass ein Amtssachverständiger (der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Tulln) ein bewiesen falsches Gutachten erstellt hat, indem er z. B. eine medizinisch nicht existente Diagnose gestellt und andere falsche Angaben gemacht hat. Ich habe eine Kontrolle angeregt, weil sich Bezirkshauptmannschaften und das Landesverwaltungsgericht auf amtsärztliche Gutachten verlassen. Die Antwort von drei sehr hohen leitenden Beamten des Landes Niederösterreich war sinngemäß: Wir sind nicht zuständig, sondern das Gericht ist für die Beweiswürdigung zuständig. Das Gutachten passt schon so, machen Sie keinen Wind um diese Sache. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf. Andere sind zuständig, aber wir können Ihnen nicht sagen, wer. Meine Meinung dazu: Es ist eine bodenlose Frechheit, dass beim Land Niederösterreich niemanden interessiert, wenn ein Amtsarzt ein falsches Gutachten schreibt. Übrigens haben mehrere Gerichtssachverständiger und drei Richter das amtsärztliche Gutachten als falsch bezeichnet. Trotzdem darf der Amtsarzt weiterhin falsche Gutachten schreiben, seine Machtposition ausnützen und sein Amt missbrauchen. Ohne Konsequenzen.
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