Leistungen
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Beschreibung
Hafner gemäß § 94 Ziffer 30 GewO 1994, Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind, Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe).
Firmendetails
Gründungsjahr
2008Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Kamin- u Schornsteinbau